mebis Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für mebis Lernplattform, mebis Tafel, mebis Kurzlinks, mebis Digitale Lernaufgaben und mebis Medienkompetenz-Navigator
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Anwendungen mebis Lernplattform, mebis Tafel, mebis Kurzlinks, mebis Digitale Lernaufgaben, mebis teachSHARE und mebis Medienkompetenz-Navigator einschließlich der enthaltenen digitalen Unterrichtsinhalte. Diese werden durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) bereitgestellt.
Für die Kurstauschbörse mebis teachSHARE gelten zusätzlich folgende Nutzungsbedingungen: https://www.mebis.bycs.de/nutzungsbedingungenteachshare/
Inhalt
1.
Nutzungsberechtigte Einrichtungen
1.1.
Schulen
Alle bayerischen Schulen erhalten auf Antrag einen Zugang zu den Anwendungen mebis Lernplattform, mebis Tafel, mebis Kurzlinks, mebis Digitale Lernaufgaben, mebis teachSHARE und mebis Medienkompetenz-Navigator und können ihren jeweiligen Lehrkräften, dem weiteren pädagogischen Personal, Schülerinnen und Schülern sowie externen Unterrichtspartnerinnen und Unterrichtspartnern im Sinne des Art. 2 Abs. 5 BayEUG personalisierte Zugangsdaten zur Nutzung von mebis zur Verfügung stellen (vgl. dazu Ziff. 2).
1.2.
Weitere nutzungsberechtigte Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK
Weiteren Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK kann auf Antrag zur Erfüllung ihrer jeweiligen öffentlichen Aufgaben ein Zugang zu den o.g. Anwendungen eingerichtet werden.
Die Nutzung der o.g. Anwendungen ist auf Bildungszwecke (bspw. Fortbildungsangebote; Erstellung und Bereitstellung von Materialien für mebis, insbesondere mebis teachSHARE und mebis Digitale Lernaufgaben; schulübergreifende Kurse für Schülerinnen und Schüler) und die Szenarien beschränkt, für die kein anderes staatliches Angebot zur Verfügung steht.
1.3.
Nutzungsberechtigte Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK
Staatlichen Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK (z. B. Museen oder die bayerische Polizei) können auf Antrag in begründeten Einzelfällen - ausschließlich zu Bildungszwecken, insbesondere zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterial für die Schulen über mebis teachSHARE und mebis Digitale Lernaufgaben - einen Zugang zu o.g. Anwendungen auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen mit dem ISB erhalten.
Im nichtstaatlichen Bereich ist dies nur für die kommunalen Medienzentren sowie für Zwecke der Lehreraus- und Fortbildung für kommunale und kirchliche Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung zulässig.
2.
Identitätsmanagement - Benutzerkonten und Profile
Die o.g. Anwendungen sind an das zentrale Identitätsmanagementsystem der BayernCloud Schule (ByCS-IDM) angeschlossen. Alle Nutzungsberechtigten erhalten von den Schulen bzw. sonstigen nutzungsberechtigten Einrichtungen personalisierte Zugangsdaten. Je nach Zugangsberechtigung haben diese für die durch die Schule bzw. Einrichtung genutzten o.g. Anwendungen sowie weitere an das IDM angebundene Anwendungen Gültigkeit.
Die für das IDM geltenden Nutzungsbedingungen sind den Nutzungsbedingungen des Dashboards des Webportals der BayernCloud Schule Ihrer jeweiligen Schule bzw. Einrichtung zu entnehmen.
Die von der jeweiligen Schule bestellten ByCS-Administratorinnen bzw. ByCS- Administratoren regeln über die Nutzerverwaltung den Zugang zu den o.g. Anwendungen . Sie legen die Nutzerinnen und Nutzer an und weisen ihnen die jeweiligen Rollen zu (z. B. Rolle „Lehrer“ oder Rolle „Schüler“).
Bei nutzungsberechtigten Einrichtungen nach Nr. 1.2 und 1.3 wird für die Beschäftigten ein Zugang zu den o.g. Anwendungen nur eingerichtet, soweit dies für die Zwecke der jeweiligen Vereinbarung erforderlich ist.
3.
Nutzung der mebis Anwendungen
3.1.
Nutzungsumfang der mebis Anwendungen
3.1.1.
Nutzungszwecke
Alle o.g. Anwendungen dürfen nur zu Bildungszwecken und nicht zu kommerziellen bzw. politischen Zwecken, eingesetzt werden.
3.1.2.
Weitergabe von Dateien
Die Weitergabe von Dateien aus den o.g. Anwendungen an Drittangebote (z. B. Filesharing-Portale, Soziale Netzwerke) ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Inhalte, für die ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt wurden (z. B. Creative-Commons-Lizenzen).
3.1.3.
Materialien aus externen Quellen
Materialien aus externen Quellen (z.B. auch sog. Scorm-Pakete, soweit bei der Nutzung der darüber bereitgestellten Inhalte personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden) dürfen nur eingebunden oder verlinkt werden, wenn diese pädagogisch geeignet und für die vorgesehenen Zwecke nach den produktspezifischen Lizenz- und Nutzungsbedingungen sowie den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (z. B. Schulrecht, Datenschutzrecht) eingesetzt werden dürfen. Dies bedeutet insbesondere, dass externe Anwendungen oder Angebote (etwa weil diese nicht im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung genutzt werden) nur verlinkt oder eingebunden werden dürfen, wenn die erforderlichen Einwilligungen vorliegen oder eine Einwilligung nicht nötig ist (z. B. weil unmittelbar auf eine Anmeldeseite verlinkt wird, die ihrerseits eine zulässige Nutzung effektiv gewährleistet).
3.2.
Beachtung geltenden Rechts
Bei der Nutzung der o.g. Anwendungen ist neben diesen Nutzungsbedingungen das allgemein geltende Recht zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) sowie des Schulrechts (bei Nutzung zu schulischen Zwecken).
Es ist verboten, rassistische, ehrverletzende oder beleidigende Inhalte zu speichern oder zu verbreiten.
Audio- oder Videoaufnahmen von Personen dürfen nur vorgenommen oder in mebis veröffentlicht werden, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Gleiches gilt für die Bekanntgabe von Namen, Adressdaten und Fotografien von Personen.
3.3.
Aufsichtspflicht bei unterrichtlicher Nutzung
Die Lehrkräfte erfüllen ihre Aufsichtspflicht gemäß § 22 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) während des Präsenzunterrichts insbesondere durch
stichprobenartige Einsichtnahme in den Bildschirm und
Aufforderung an Schüler, bestimmte Inhalte der Lehrkraft zu zeigen.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung der Aufsichtspflicht zu dulden und bei Bedarf aktiv mitzuwirken.
Auch bei der Durchführung von Distanzunterricht nach § 19 Abs. 4 BaySchO hat die Lehrkraft – soweit möglich – auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu achten. Die Aufsichtspflicht während der Teilnahme am Distanzunterricht außerhalb der Schule verbleibt jedoch bei den Erziehungsberechtigten (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 3 BaySchO).
3.4.
E-Mail-Adresse; E-Mail-Benachrichtigungen
Es besteht für alle Nutzungsberechtigten die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse in der ByCS-Administration zu hinterlegen.
Für Beschäftigte, die das staatliche Angebot „Dienst-E-Mail“ nutzen, ist die darin vorgegebene E-Mail-Adresse bereits hinterlegt und kann nicht geändert werden. Beschäftigte, die das staatliche Angebot „Dienst-E-Mail“ nicht nutzen, haben ggf. ihre von der nutzungsberechtigten Schule bzw. Einrichtung vergebene dienstliche E-Mail-Adresse zu verwenden.
Die Nutzungsberechtigten können automatisierte Systembenachrichtigungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse einrichten. Eine Weiterleitung einer Systembenachrichtigung an Dritte ist nur zulässig, soweit diese keine personenbezogenen Daten enthält und es sich um ein dienstliches E-Mail-Postfach handelt. Eine automatisierte Weiterleitung an Dritte ist untersagt.
Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Unzulässig ist die Angabe einer ungültigen E-Mail-Adresse oder einer E-Mail-Adresse, die nicht dem oder der Nutzungsberechtigten gehört. Verstöße können zum Ausschluss von der ByCS-Nutzung führen.
3.5.
Grundsatz der Datenminimierung; Daten mit besonderem Schutzbedarf
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf das für den Bildungszweck erforderliche Maß zu beschränken. Soweit möglich sind Verlinkungen auf den passwortgeschützten Bereich von ByCS dem Anfertigen von Kopien (z. B. als E-Mail-Anhang) vorzuziehen.
Die Verarbeitung von Daten mit gesteigertem Schutzbedarf (z. B. Noten oder Zeugnisse, Gesundheitsdaten) über die Kommunikationswerkzeuge der o.g. Anwendungen ist untersagt.
3.6.
Datensicherung
Alle Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihre Daten zu sichern. Lehrkräfte können beispielsweise Sicherungen ihrer Kursräume oder von in Kursen hochgeladenen Dateien vornehmen und diese lokal abspeichern. Dabei sind die Regelungen der jeweiligen Einrichtung für die Verarbeitung dienstlicher Daten und das Datenschutzrecht zu beachten.
Für das Gesamtsystem der o.g. Anwendungen erfolgt eine regelmäßige Datensicherung durch das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ), um großflächigem Datenverlust, z.B. bei schwerwiegender Software-Fehlfunktion, vorzubeugen.
3.7.
Datenzugriff in dringenden Fällen
Bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der o.g. Anwendungen kann die Schule oder Einrichtung die Einsichtnahme, die Löschung und die Veränderung von in der ByCS gespeicherten Daten veranlassen. Soweit möglich werden die betroffenen Nutzungsberechtigten hierüber im Vorfeld informiert und ihnen Gelegenheit zur Aufklärung bzw. Abhilfe gegeben. Andernfalls werden sie nachträglich informiert.
3.8.
Unnötiges Datenaufkommen
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von zu großen Dateien (z. B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) über die mebis Lernplattform ist zu vermeiden.
4.
mebis Anwendungen
4.1.
mebis Lernplattform
Die mebis Lernplattform bietet virtuelle Räume zum Online-Lernen, welche die Lehrkräfte selbst gestalten können, indem sie Lerninhalte zur Verfügung stellen und Lernaktivitäten für die Schülerinnen und Schüler organisieren.
4.1.1.
Rollen und Rechte im Rahmen der mebis Lernplattform
Im Rahmen der mebis Lernplattform gibt es über die unter Ziff. 2 genannten Nutzerrollen „Lehrer“ und „Schüler“ hinaus weitere, kursbezogene Rollen mit spezifisch zugeordneten Rechten.
4.1.1.1.
Erstellen von Kursen
Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle „Lehrer“ haben die Berechtigung, im Kursbereich der eigenen Schule selbst Kurse zu erstellen. Als Ersteller eines Kurses erhalten sie für diesen die Rolle des „Kursbesitzers“ und können dessen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (mit der Rolle „Lehrer“, „Autor“ oder „Schüler“) festlegen, Kurssicherungen vornehmen und wiederherstellen sowie teachSHARE Kursvorlagen kopieren und veröffentlichen. Darüber hinaus können sie Kursmetadaten und die Kursstruktur bearbeiten, Kursinhalte bearbeiten und löschen, Einstellungen von Kursaktivitäten bearbeiten, Bewertungen zu Kursaktivitäten einsehen sowie Kurse löschen oder bereinigen (darin enthaltene Nutzerdaten entfernen) und sichern.
Der „Kursbesitzer“ kann weitere Nutzerinnen / Nutzer mit der Rolle „Lehrer“ in den Kurs einschreiben. Diese erhalten damit alle Rechte des „Kursbesitzers“ bis auf das Recht, den Kurs zu löschen.
Die Einschreibung externer Nutzerinnen und Nutzer als Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ist nur zulässig, soweit eine pädagogische Erforderlichkeit besteht. Die Rolle dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist dabei so zu wählen, dass nur die erforderlichen Berechtigungen bestehen.
In der mebis Lernplattform können klassen- und schul-/einrichtungsübergreifende Kurse eingerichtet werden.
Beispielsweise können sich für die Kooperation in einem schulübergreifenden Projekt Nutzerinnen und Nutzer der teilnehmenden Schulen für einen Kurs einschreiben, der an einer anderen als der „eigenen“ Schule eingerichtet ist (sog. schul-/einrichtungsübergreifender Kurs). Verantwortlich für die Datenverarbeitung in einem schul-/einrichtungsübergreifenden Kurs ist immer die Schule/Einrichtung des „Kursbesitzers“. Die verantwortliche Schule/Einrichtung ist in den Informationen zu dem Kurs (siehe Kursübersicht bzw. „Schreibtisch“) genannt.
Klassen- und schul-/einrichtungsübergreifende Kurse dürfen nur eingerichtet werden, soweit dies aus pädagogischer Perspektive erforderlich ist (siehe auch Ziff. 1 und 3.1). Die Sichtbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist durch den „Kursbesitzer“ so einzustellen, dass die Übermittlung an die jeweils andere Schule auf das Erforderliche beschränkt ist.
4.1.1.2.
Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer
Alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (mit der Rolle „Lehrer“, „Autor“ oder „Schüler“) können sich Materialien im Kurs anzeigen lassen und Aktivitäten bearbeiten, bspw. ihre Lösungen von im Kurs gestellten Aufgaben einreichen, und mit anderen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern kommunizieren.
Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer einschließlich Schülerinnen und Schüler mit der Rolle „Autor“ können darüber hinaus neue Kursaktivitäten anlegen und bearbeiten. Diese haben allerdings keine Einsicht in Bewertungen zu Kursaktivitäten.
4.1.2.
Versand persönlicher Nachrichten
Es besteht die Möglichkeit, über die mebis Lernplattform Nachrichten zu versenden und zu empfangen, z. B. über das Forum oder die Mitteilungsfunktion. Eine Weiterleitung solcher in der mebis Lernplattform erhaltener Nachrichten an Dritte ist nicht gestattet.
4.1.3.
Verwendung von JavaScript-Code
Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle „Lehrer“ und der mebis Lernplattform-Rolle „Autor“ haben die Möglichkeit, Beiträge mit JavaScript-Code zu verfassen. Sie sind dafür verantwortlich, dass kein Schadcode eingestellt wird und dass hierdurch keine Möglichkeiten für eine missbräuchliche Nutzung der ByCS geschaffen werden.
4.1.4.
Löschung der Kurszuordnung und des Bearbeitungsstandes in Kursen
Bei einjährigen Kursen zum Schuljahresende, im Falle mehrjähriger Kurse (bspw. in der Oberstufe des Gymnasiums) zum Kursende stellt die Lehrkraft durch ein Zurücksetzen der von ihr geführten Kurse sicher, dass alle Bearbeitungsstände und kursspezifische Nutzerdaten gelöscht werden.
Entsprechendes gilt im Falle eines Antrags auf Dienststellenwechsel, so dass der „Kursbesitzer“ in diesem Fall lediglich die Kursvorlage an die neue Schule mitnehmen kann. Indem die Rolle des „Kursbesitzers“ an die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergeben wird, kann ein Kurs auch im Falle eines Schulwechselantrages für die bisherigen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer fortgeführt werden.
4.1.5
Löschung der mebis Lernplattform-Mitteilungen
Die mebis Lernplattform-Mitteilungen eines Schuljahres werden automatisch zu Beginn des Folgeschuljahres gelöscht.
4.2
mebis teachSHARE
Die Kurstauschbörse mebis teachSHARE ist eine Plattform, auf der mebis Lernplattformkurse zur weiteren Verwendung bereitgestellt werden.
Für mebis teachSHARE gelten zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen folgende Nutzungsbedingungen: https://www.mebis.bycs.de/nutzungsbedingungenteachshare/.
4.3.
mebis Tafel
Die mebis Tafel ist ein digitales Werkzeug zum Gestalten und Abspeichern von interaktiven, online und offline verfügbaren Tafelbildern. Diese können Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler selbst gestalten, indem sie Dateien der mebis Tafel mit Hilfe von Stiftwerkzeugen, Texteingaben, Formwerkzeugen und dem Bereitstellen multimedialer Inhalte füllen. Eine solche Datei kann jeder Nutzungsberechtigte auch ohne Login erstellen, als offline-Version herunterladen und wieder öffnen. Jeder Nutzungsberechtigte kann eine so erstelle Datei nach Login in seinem eigenen Bereich „Meine Dateien“ auch innerhalb der mebis Tafel speichern.
4.3.1.
Nutzung durch Lehrkräfte
In der ByCS angemeldete Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle „Lehrer“ können ihre Tafel-Dateien mit anderen Nutzungsberechtigten teilen, indem sie die „Linkfreigabe“ aktivieren:
Jeder Nutzungsberechtigte kann nach Login die Datei über den ihm mitgeteilten Link öffnen, lesen und als Kopie in den eigenen Dateien abspeichern und weiterbearbeiten. Es ist technisch möglich, den Link beliebig weiterzuleiten. Dies ist jedoch nur gestattet, wenn die erstellende Lehrkraft ihr Einverständnis zur Weitergabe, insbesondere auch zur Weitergabe an Dritte gegeben hat und wenn das Tafelbild keine personenbezogenen Daten von Dritten (z. B. von Schülerinnen und Schülern) enthält. Die erstellende Lehrkraft kann den Link deaktivieren. In diesem Fall ist er nicht mehr aufrufbar. Etwaige Kopien des Tafelbilds in den eigenen Dateien anderer Nutzerinnen und Nutzer bleiben jedoch bestehen.
Die Lehrkraft kann für ihre Tafel-Dateien über im IDM angelegte Gruppen ihrer Schule jeweils ein Leserecht an die Gruppenmitglieder vergeben. Solche Dateien erscheinen in der Ansicht „Meine Dateien“ der Gruppenmitglieder. Um die Datei zu bearbeiten, können sie sich eine Kopie erstellen. Die Lehrkraft kann das Leserecht auf die Datei für die Gruppe jederzeit wieder zurücknehmen. Bereits erstellte Kopien bleiben davon unberührt. Gruppenbezogene Freigaben werden automatisch am Schuljahresende gelöscht.
4.3.2.
Nutzung durch Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler können in der mebis Tafel eigene Dateien erstellen oder die von einer Lehrkraft mit ihnen geteilten Tafel-Dateien sehen, für sich kopieren und in ihrem Bereich abspeichern. Ein Teilen von selbst erstellten Tafel-Dateien über eine Linkfreigabe ist Schülerinnen und Schülern nicht möglich.
4.3.3.
Verwendung von GeoGebra- (GGB-)Script und JavaScript-Code
In der mebis Tafel ist es allen Nutzungsberechtigten möglich, Beiträge mit GGBScript-Code zu verfassen. Die Nutzungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass kein Schadcode eingestellt wird und dass hierdurch keine Möglichkeiten für eine missbräuchliche Nutzung der ByCS geschaffen werden.
Zur Verwendung von JavaScript-Codes durch eingeloggte Lehrkräfte siehe oben Ziff. 4.1.3.
4.4.
mebis Medienkompetenz-Navigator
Der mebis Medienkompetenz-Navigator bietet Schulen die Möglichkeit, schuleigene Medienkonzepte online zu erstellen. Dabei bietet er u. a. die Möglichkeit, Bezüge zum Erwerb von Medienkompetenz im LehrplanPLUS zu recherchieren, schulspezifische Schwerpunkte der Medienkompetenzvermittlung festzulegen, diese mit Lehrplaninhalten zu konkretisieren und mit Unterrichtsmaterialien zu verlinken.
Angemeldete Lehrkräfte haben auf das Mediencurriculum ihrer Schule lesenden Zugriff und können sich so informieren.
Bei Verlinkungen durch Lehrkräfte im schuleigenen Mediencurriculum auf Unterrichtsmaterialien außerhalb der o.g. Anwendungen ist insbesondere Nr. 3.1.3 zu beachten.
4.5.
mebis Kurzlinks
Die Anwendung mebis Kurzlinks ermöglicht die Abkürzung eines Links und generiert einen QR-Code, der den Link enthält. Die Erstellung eines Kurzlinks erfordert eine Anmeldung in der ByCS und ist nur Nutzungsberechtigten mit der Rolle „Lehrer“ möglich.
Ein mebis Kurzlink kann sowohl auf ByCS-Inhalte (interne Inhalte) als auch auf externe Internetseiten gesetzt werden. Die Erstellung eines mebis Kurzlinks darf nur für schulische Zwecke erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass über URLs dem Aufrufenden auch Zugangsdaten und mit diesen verbundene Berechtigungen mitgegeben werden können. Solche URLs sind meist dadurch abgesichert, dass sie durch unbefugte Dritte praktisch nicht zu erraten sind. Diese Absicherung fällt durch die Erstellung eines mebis Kurzlinks weg. Bei Verwendung von mebis Kurzlinks gilt es, dies zu beachten. Nutzungsberechtigte mit der Rolle „Lehrer“ entscheiden über die Linksetzung in eigener Verantwortung.
Hinsichtlich externer Internetseiten ist bei einer Verlinkung Nr. 3.1.3 zu beachten.
4.6.
mebis Digitale Lernaufgaben
mebis Digitale Lernaufgaben ist eine an Lehrkräfte adressierte Sammlung kompetenzorientierter Lernaufgaben, die digitale Medien mit einbeziehen und die Merkmale des Orientierungsrahmens „Digitale Lernaufgaben“ des ISB erfüllen. Die Aufgaben sind ausführlich mit einem didaktischen Kommentar versehen. Neben der Aufgabenbeschreibung werden Umsetzungsbeispiele und Unterrichtsmaterialien wie beispielsweise mebis teachSHARE-Kurse zur weiteren Verwendung bereitgestellt.
mebis Digitale Lernaufgaben sowie sämtliche dort zugänglichen Dienste und Dateien dürfen nur zu Bildungszwecken und nicht zu finanziellen bzw. politischen Zwecken eingesetzt werden. Die Weitergabe der verfügbaren Lernaufgaben bzw. Materialien an Dritte ist nur gemäß den angegebenen Lizenzen gestattet.
Soweit in den Digitalen Lernaufgaben mebis teachSHARE Kurse verlinkt sind, können nur angemeldete Nutzungsberechtigte mit der Rolle „Lehrer“ diese Kurse sichten, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten oder ergänzen und im eigenen Unterricht einsetzen. Insoweit gelten die Nutzungsbedingungen von mebis teachSHARE.
Ein Rechtsanspruch auf die Sicherung, Speicherung und Verfügbarkeit von Digitalen Lernaufgaben besteht nicht.
5.
Verstöße
Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen oder ein Missbrauch des Zugangs zu diesen Anwendungen können zum Ausschluss aus der ByCS führen.
Hiervon unberührt bleiben Maßnahmen des Strafrechts, des Disziplinar- bzw. Arbeitsrechts (bei der Nutzung der ByCS im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses) und des Schulrechts (gegenüber Schülerinnen und Schülern; z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 BayEUG).
6.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, ggf. Einwilligungserklärungen
Die ByCS bietet neben dem Einsatz als verpflichtendes Unterrichtsangebot auch umfangreiche freiwillige Einsatzmöglichkeiten.
Für die Nutzung der freiwilligen Angebote und die regelmäßig damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schule/Einrichtung, der die Nutzungsberechtigten angehören, ist eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich.
Volljährige Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere Schülerinnen und Schüler, erteilen ihre Einwilligung selbst. Bei minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird diese durch die Erziehungsberechtigten erteilt, ab Vollendung des 14. Lebensjahres durch die Nutzerinnen und Nutzer und deren Erziehungsberechtigte gemeinsam.
Die Einwilligung wird durch die Schule/Einrichtung als datenschutzrechtlich Verantwortlicher eingeholt, der die Nutzungsberechtigten angehören. Mustereinwilligungserklärungen finden sich unter https://schuldatenschutz.bayern.de/.
Eine Einwilligung der Nutzungsberechtigten an Schulen ist nicht erforderlich, soweit der Einsatz der o.g. Anwendungen zum verpflichtenden Bestandteil des Unterrichts an einer Schule oder in einzelnen Klassen oder Kursen der Schule erklärt wird.
Dies setzt voraus, dass
ein entsprechender Beschluss der Lehrerkonferenz in Abstimmung mit den maßgeblichen Schulgremien (insbesondere dem Schulforum) sowie dem Schulaufwandsträger vorliegt und
sichergestellt ist, dass betroffenen Schülerinnen und Schülern ohne häuslichen Internetanschluss kein Nachteil erwächst; dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass alternative Zugangsmöglichkeiten in der Schule auch außerhalb des Unterrichts zur Verfügung gestellt werden, und
der von Anlage 2 Abschnitt 4 der BaySchO vorgegebene Rahmen nicht überschritten wird.
Auch unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 der BaySchO (Distanzunterricht) kann die Schule den Einsatz passwortgeschützter Lernplattformen verbindlich vorgeben.
7.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.