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Nutzungsbedingungen

mebis Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen von mebis Lernplattform, mebis Tafel, mebis Mediathek, mebis Prüfungsarchiv, Medienkompetenz-Navigator und mebis Kurzlinks

Inhalt

1. Nutzungsberechtigung für mebis

1.1 Schulen

1.2 Weitere nutzungsberechtigte Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK

1.3 Nutzungsberechtigte Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK

2. Identitätsmanagement - Benutzerkonten und Profile

3. Nutzung der mebis-Angebote

3.1 Nutzungsumfang der mebis-Angebote

3.1.1 Nutzungszwecke

3.1.2 Weitergabe von Dateien

3.1.3 Materialien aus externen Quellen

3.2 Beachtung geltenden Rechts

3.3 Aufsichtspflicht bei unterrichtlicher Nutzung

3.4 E-Mail-Adresse; E-Mail-Benachrichtigungen

3.5 Grundsatz der Datenminimierung; Daten mit besonderem Schutzbedarf

3.6 Datensicherung

3.7 Datenzugriff in dringenden Fällen

3.8 Unnötiges Datenaufkommen

4. mebis Teilangebote

4.1 mebis Lernplattform

4.1.1 Rollen und Rechte im Rahmen der mebis Lernplattform

4.1.1.1 Erstellen von Kursen

4.1.1.2 Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer

4.1.2 Versand persönlicher Nachrichten

4.1.3 Verwendung von JavaScript-Code

4.1.4 Löschung der Kurszuordnung und des Bearbeitungsstandes in Kursen

4.1.5 Löschung der mebis Lernplattform-Mitteilungen

4.2 mebis Tafel

4.2.1 Nutzung durch Lehrkräfte

4.2.2 Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

4.2.3 Verwendung von GeoGebra- (GGB-)Script und JavaScript-Code

4.3 mebis Mediathek

4.3.1 Nutzung durch Lehrkräfte

4.3.2 Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

4.4 mebis Prüfungsarchiv

4.4.1 Nutzung durch Lehrkräfte

4.4.2 Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

4.5 Medienkompetenz-Navigator

4.6 mebis Kurzlinks

5. Verstöße

6. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, ggf. Einwilligungserklärungen

7. Schlussbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen stellen Regelungen für die Arbeit mit den anmeldebedürftigen Angeboten von mebis – Landesmedienzentrum Bayern (kurz: mebis) bereit. Dies sind die mebis Lernplattform, die mebis Mediathek sowie große Teile des mebis Prüfungsarchivs, des Medienkompetenz-Navigators, der mebis Tafel und von mebis Kurzlinks. mebis wird durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) bereitgestellt. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die personenbezogenen Daten in den anmeldebedürftigen Teilangeboten liegt bei der jeweiligen Schule bzw. Einrichtung.

Für die Kurstauschbörse mebis teachSHARE gelten zusätzlich folgende Nutzungsbedingungen:

https://www.mebis.bayern.de/nutzungsbedingungenteachshare/.

Diese Nutzungsbedingungen gelten nicht für die Nutzung von mebis Tube. Hierfür gelten die Nutzungsbedingungen von Sodix MUNDO.

1. Nutzungsberechtigung für mebis

1.1 Schulen

Alle bayerischen Schulen erhalten auf Antrag einen Zugang zu mebis und können ihren jeweiligen Lehrkräften, dem übrigen pädagogischen Personal, Schülerinnen und Schülern sowie externen Unterrichtspartnerinnen und Unterrichtspartnern im Sinne des Art. 2 Abs. 5 BayEUG personalisierte Zugangsdaten zur Nutzung von mebis zur Verfügung stellen (vgl. dazu Ziff. 2 ).

1.2 Weitere nutzungsberechtigte Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK

Weiteren Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK kann auf Antrag zur Erfüllung ihrer jeweiligen öffentlichen Aufgaben ein Zugang zu Teilangeboten von mebis eingerichtet werden.

Die Nutzung der mebis-Teilangebote ist auf Bildungszwecke (bspw. Fortbildungsangebote; Erstellung und Bereitstellung von Materialien für mebis, insbesondere teachSHARE; schulübergreifende Kurse für Schülerinnen und Schüler) und die Szenarien beschränkt, für die kein anderes staatliches Angebot zur Verfügung steht.

1.3 Nutzungsberechtigte Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK

Staatlichen Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK (z. B. Museen oder die bayerische Polizei) können auf Antrag in begründeten Einzelfällen - ausschließlich zu Bildungszwecken, insbesondere zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterial für die Schulen über teachSHARE - einen Zugang zu Teilangeboten von mebis auf der Grundlage gesonderter Kooperationsvereinbarungen mit dem ISB erhalten.

Im nichtstaatlichen Bereich ist dies nur für die kommunalen Medienzentren sowie für Zwecke der Lehreraus- und -fortbildung für kommunale und kirchliche Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung zulässig.

2. Identitätsmanagement - Benutzerkonten und Profile

Die Anwendungen von mebis sind an das zentrale Identitätsmanagementsystem der BayernCloud Schule (ByCS-IDM) angeschlossen. Alle Nutzungsberechtigten erhalten von den Schulen bzw. sonstigen nutzungsberechtigten Einrichtungen personalisierte Zugangsdaten. Je nach Zugangsberechtigung haben diese für die durch die Schule bzw. Einrichtung genutzten Angebote von mebis sowie weitere an das IDM angebundene Anwendungen Gültigkeit.

Die für das ByCS-IDM geltenden Nutzungsbedingungen sind den Nutzungsbedingungen des Dashboards des Webportals der BayernCloud Schule Ihrer jeweiligen Schule bzw. Einrichtung zu entnehmen.

Die von der jeweiligen Schule bestellten mebis-Koordinatorinnen und mebis-Koordinatoren regeln über die Nutzerverwaltung den Zugang zu den Angeboten von mebis. Sie legen die Nutzerinnen und Nutzer an und weisen ihnen die jeweiligen Rollen zu (z. B. Rolle „Lehrkraft“ oder Rolle „Schüler“).

Bei nutzungsberechtigten Einrichtungen nach Ziff. 1.2 und 1.3 wird für die Beschäftigten ein Zugang zu mebis nur eingerichtet, soweit dies für die Zwecke der jeweiligen Kooperationsvereinbarung erforderlich ist.

3. Nutzung der mebis-Angebote

3.1 Nutzungsumfang der mebis-Angebote

3.1.1 Nutzungszwecke

Alle Angebote von mebis dürfen nur zu Bildungszwecken und nicht zu kommerziellen bzw. politischen Zwecken eingesetzt werden.

3.1.2 Weitergabe von Dateien

Die Weitergabe von Dateien aus den mebis-Angeboten an Drittangebote (z. B. Filesharing-Portale, Soziale Netzwerke) ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Inhalte, für die ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt wurden (z. B. Creative-Commons-Lizenzen).

3.1.3 Materialien aus externen Quellen

Materialien aus externen Quellen (z.B. auch sog. Scorm-Pakete, soweit bei der Nutzung der darüber bereitgestellten Inhalte personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden) dürfen nur eingebunden oder verlinkt werden, wenn diese pädagogisch geeignet und für die vorgesehenen Zwecke nach den produktspezifischen Lizenz- und Nutzungsbedingungen sowie den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (z. B. Schulrecht, Datenschutzrecht) eingesetzt werden dürfen. Dies bedeutet insbesondere, dass externe Anwendungen oder Angebote (etwa weil diese nicht im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung genutzt werden) nur verlinkt oder eingebunden werden dürfen, wenn die erforderlichen Einwilligungen vorliegen oder eine Einwilligung nicht nötig ist (z. B. weil unmittelbar auf eine Anmeldeseite verlinkt wird, die ihrerseits eine zulässige Nutzung effektiv gewährleistet).

3.2 Beachtung geltenden Rechts

Bei der Nutzung von mebis ist neben diesen Nutzungsbedingungen das allgemein geltende Recht zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) sowie des Schulrechts (bei Nutzung zu schulischen Zwecken).

Es ist verboten, rassistische, ehrverletzende oder beleidigende Inhalte zu speichern oder zu verbreiten.

Audio- oder Videoaufnahmen von Personen dürfen nur vorgenommen oder in mebis veröffentlicht werden, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Gleiches gilt für die Bekanntgabe von Namen, Adressdaten und Fotografien von Personen.

3.3 Aufsichtspflicht bei unterrichtlicher Nutzung

Die Lehrkräfte erfüllen ihre Aufsichtspflicht gemäß § 22 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) während des Präsenzunterrichts insbesondere durch

• stichprobenartige Einsichtnahme in den Bildschirm und

• Aufforderung an Schüler, bestimmte Inhalte der Lehrkraft zu zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung der Aufsichtspflicht zu dulden und bei Bedarf aktiv mitzuwirken.

Auch bei der Durchführung von Distanzunterricht nach § 19 Abs. 4 BaySchO hat die Lehrkraft – soweit möglich – auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu achten. Die Aufsichtspflicht während der Teilnahme am Distanzunterricht außerhalb der Schule verbleibt jedoch bei den Erziehungsberechtigten (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 3 BaySchO).

3.4 E-Mail-Adresse; E-Mail-Benachrichtigungen

Es besteht für alle Nutzungsberechtigten die Möglichkeit, in mebis eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

Für Beschäftigte, die das staatliche Angebot „Dienst-E-Mail“ nutzen, ist die darin vorgegebene E-Mail-Adresse bereits hinterlegt und kann nicht geändert werden. Beschäftigte, die das staatliche Angebot „Dienst-E-Mail“ nicht nutzen, haben ggf. ihre von der nutzungsberechtigten Schule bzw. Einrichtung vergebene dienstliche E-Mail-Adresse zu verwenden.

Die Nutzungsberechtigten können automatisierte Systembenachrichtigungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse einrichten. Soweit es sich hierbei nicht um eine dienstliche

E-Mail-Adresse handelt, ist dies nur zulässig, soweit hierfür ein dienstliches Erfordernis besteht. Eine Weiterleitung einer Systembenachrichtigung an Dritte ist nur zulässig, soweit diese keine personenbezogenen Daten enthält und es sich um ein dienstliches E-Mail-Postfach handelt. Eine automatisierte Weiterleitung an Dritte ist untersagt.

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Unzulässig ist die Angabe einer ungültigen E-Mail-Adresse oder einer E-Mail-Adresse, die nicht dem oder der Nutzungsberechtigten gehört. Verstöße können zum Ausschluss von der mebis-Nutzung führen.

3.5 Grundsatz der Datenminimierung; Daten mit besonderem Schutzbedarf

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf das für den Bildungszweck erforderliche Maß zu beschränken. Soweit möglich sind Verlinkungen auf den passwortgeschützten Bereich von mebis dem Anfertigen von Kopien (z. B. als E-Mail-Anhang) vorzuziehen.

Die Verarbeitung von Daten mit gesteigertem Schutzbedarf (z. B. Noten oder Zeugnisse, Gesundheitsdaten) über die mebis-Kommunikationswerkzeuge ist untersagt.

3.6 Datensicherung

Alle Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihre Daten zu sichern. Lehrkräfte können beispielsweise Sicherungen ihrer Kursräume oder von in Kursen hochgeladenen Dateien vornehmen und diese lokal abspeichern. Dabei sind die Regelungen der jeweiligen Einrichtung für die Verarbeitung dienstlicher Daten und das Datenschutzrecht zu beachten.

Für das Gesamtsystem von mebis erfolgt eine regelmäßige Datensicherung durch das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ), um großflächigem Datenverlust, z. B. bei schwerwiegender Software-Fehlfunktion, vorzubeugen.

3.7 Datenzugriff in dringenden Fällen

Bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von mebis kann die Schule oder Einrichtung die Einsichtnahme, die Löschung und die Veränderung von in mebis gespeicherten Daten veranlassen. Soweit möglich werden die betroffenen Nutzungsberechtigten hierüber im Vorfeld informiert und ihnen Gelegenheit zur Aufklärung bzw. Abhilfe gegeben. Andernfalls werden sie nachträglich informiert.

3.8 Unnötiges Datenaufkommen

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von zu großen Dateien (z. B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) über die mebis Lernplattform ist zu vermeiden.

4. mebis Teilangebote

4.1 mebis Lernplattform

Die mebis Lernplattform bietet virtuelle Räume zum Online-Lernen, welche die Lehrkräfte selbst gestalten können, indem sie Lerninhalte zur Verfügung stellen und Lernaktivitäten für die Schülerinnen und Schüler organisieren.

4.1.1 Rollen und Rechte im Rahmen der mebis Lernplattform

Im Rahmen der mebis Lernplattform gibt es über die unter Ziff. 2 genannten Nutzerrollen „Lehrkraft“ und „Schüler“ hinaus weitere, kursbezogene Rollen mit spezifisch zugeordneten Rechten.

4.1.1.1 Erstellen von Kursen

Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle „Lehrer“ haben die Berechtigung, im Kursbereich der eigenen Schule selbst Kurse zu erstellen. Als Ersteller eines Kurses erhalten sie für diesen die Rolle des „Kursbesitzers“ und können dessen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (mit der Rolle „Lehrer“, „Autor“ oder „Schüler“) festlegen, Kurssicherungen vornehmen und wiederherstellen sowie teachSHARE Kursvorlagen kopieren und veröffentlichen. Darüber hinaus können sie Kursmetadaten und die Kursstruktur bearbeiten, Kursinhalte bearbeiten und löschen, Einstellungen von Kursaktivitäten bearbeiten, Bewertungen zu Kursaktivitäten einsehen sowie Kurse löschen oder bereinigen (darin enthaltene Nutzerdaten entfernen) und sichern.

Der „Kursbesitzer“ kann weitere Nutzerinnen / Nutzer mit der Rolle „Lehrer“ in den Kurs einschreiben. Diese erhalten damit alle Rechte des „Kursbesitzers“ bis auf das Recht, den Kurs zu löschen.

Die Einschreibung externer Nutzerinnen und Nutzer als Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ist nur zulässig, soweit eine pädagogische Erforderlichkeit besteht. Die Rolle dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist dabei so zu wählen, dass nur die erforderlichen Berechtigungen bestehen.

In der mebis Lernplattform können klassen- und schul-/einrichtungsübergreifende Kurse eingerichtet werden.

Beispielsweise können sich für die Kooperation in einem schulübergreifenden Projekt Nutzerinnen und Nutzer der teilnehmenden Schulen für einen Kurs einschreiben, der an einer anderen als der „eigenen“ Schule eingerichtet ist (sog. schul-/einrichtungsübergreifender Kurs). Verantwortlich für die Datenverarbeitung in einem schul-/einrichtungsübergreifenden Kurs ist immer die Schule/Einrichtung des „Kursbesitzers“. Die verantwortliche Schule/Einrichtung ist in den Informationen zu dem Kurs (siehe Kursübersicht bzw. „Schreibtisch“) genannt.

Klassen- und schul-/einrichtungsübergreifende Kurse dürfen nur eingerichtet werden, soweit dies aus pädagogischer Perspektive erforderlich ist (siehe auch Ziff. 1 und 3.1). Die Sichtbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist durch den „Kursbesitzer“ so einzustellen, dass die Übermittlung an die jeweils andere Schule auf das Erforderliche beschränkt ist.

4.1.1.2 Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer

Alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (mit der Rolle „Lehrer“, „Autor“ oder „Schüler“) können sich Materialien im Kurs anzeigen lassen und Aktivitäten bearbeiten, bspw. ihre Lösungen von im Kurs gestellten Aufgaben einreichen, und mit anderen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern kommunizieren.

Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer einschließlich Schülerinnen und Schüler mit der Rolle „Autor“ können darüber hinaus neue Kursaktivitäten anlegen und bearbeiten. Diese haben allerdings keine Einsicht in Bewertungen zu Kursaktivitäten.

4.1.2 Versand persönlicher Nachrichten

Es besteht die Möglichkeit, über die mebis Lernplattform Nachrichten zu versenden und zu empfangen, z. B. über das Forum oder die Mitteilungsfunktion. Eine Weiterleitung solcher in der mebis Lernplattform erhaltener Nachrichten an Dritte ist nicht gestattet.

4.1.3 Verwendung von JavaScript-Code

Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle „Lehrkraft“ und der mebis Lernplattform-Rolle „Autor“ haben die Möglichkeit, Beiträge mit JavaScript-Code zu verfassen. Sie sind dafür verantwortlich, dass kein Schadcode eingestellt wird und dass hierdurch keine Möglichkeiten für eine missbräuchliche Nutzung von mebis geschaffen werden.

4.1.4 Löschung der Kurszuordnung und des Bearbeitungsstandes in Kursen

Bei einjährigen Kursen zum Schuljahresende, im Falle mehrjähriger Kurse (bspw. in der Oberstufe des Gymnasiums) zum Kursende stellt die Lehrkraft durch ein Zurücksetzen der von ihr geführten Kurse sicher, dass alle Bearbeitungsstände und kursspezifische Nutzerdaten gelöscht werden.

Entsprechendes gilt im Falle eines Antrags auf Dienststellenwechsel, so dass der „Kursbesitzer“ in diesem Fall lediglich die Kursvorlage an die neue Schule mitnehmen kann. Wenn die Rolle des „Kursbesitzers“ an die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergeben wird, kann ein Kurs auch im Falle eines Schulwechselantrages für die bisherigen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer fortgeführt werden.

4.1.5 Löschung der mebis Lernplattform-Mitteilungen

Die mebis Lernplattform-Mitteilungen eines Schuljahres werden automatisch zu Beginn des Folgeschuljahres gelöscht.

4.2 mebis Tafel

Die mebis Tafel ist ein digitales Werkzeug zum Gestalten und Abspeichern von interaktiven, online und offline verfügbaren Tafelbildern. Diese können Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler selbst gestalten, indem sie Dateien der mebis Tafel mit Hilfe von Stiftwerkzeugen, Texteingaben, Formwerkzeugen und dem Bereitstellen multimedialer Inhalte füllen. Eine solche Datei kann jeder Nutzungsberechtigte auch ohne Login erstellen, als offline-Version herunterladen und wieder öffnen. Jeder Nutzungsberechtigte kann nach Login die so erstellte Datei in seinem eigenen Bereich „Meine Dateien“ auch innerhalb der mebis Tafel speichern.

4.2.1 Nutzung durch Lehrkräfte

Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle „Lehrkraft“ können nach Login ihre Tafel-Dateien mit anderen mebis-Nutzungsberechtigten teilen, indem sie die „Linkfreigabe“ aktivieren:

• Jeder Nutzungsberechtigte kann nach Login die Datei über den ihm mitgeteilten Link öffnen, lesen und als Kopie in den eigenen Dateien abspeichern und weiterbearbeiten. Es ist technisch möglich, den Link beliebig weiterzuleiten. Dies ist jedoch nur gestattet, wenn die erstellende Lehrkraft ihr Einverständnis zur Weitergabe, insbesondere auch zur Weitergabe an Dritte gegeben hat und wenn das Tafelbild keine personenbezogenen Daten von Dritten (z. B. von Schülerinnen und Schülern) enthält. Die erstellende Lehrkraft kann den Link deaktivieren. In diesem Fall ist er nicht mehr aufrufbar. Etwaige Kopien des Tafelbilds in den eigenen Dateien anderer Nutzerinnen und Nutzer bleiben jedoch bestehen.

• Die Lehrkraft kann für ihre Tafel-Dateien über im IDM angelegte Gruppen ihrer Schule jeweils ein Leserecht an die Gruppenmitglieder vergeben. Solche Dateien erscheinen in der Ansicht „Meine Dateien“ der Gruppenmitglieder. Um die Datei zu bearbeiten, können sie sich eine Kopie erstellen. Die Lehrkraft kann das Leserecht für die Datei für die Gruppe jederzeit wieder zurücknehmen. Bereits erstellte Kopien bleiben davon unberührt. Gruppenbezogene Freigaben werden automatisch am Schuljahresende gelöscht.

4.2.2 Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler können in der mebis Tafel eigene Dateien erstellen oder die von einer Lehrkraft mit ihnen geteilten Tafel-Dateien sehen, für sich kopieren und in ihrem Bereich abspeichern. Ein Teilen von selbst erstellten Tafel-Dateien über eine Linkfreigabe ist Schülerinnen und Schülern nicht möglich.

4.2.3 Verwendung von GeoGebra- (GGB-)Script und JavaScript-Code

In der mebis Tafel ist es allen Nutzungsberechtigten möglich, Beiträge mit GGB-Script-Code zu verfassen. Die Nutzungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass kein Schadcode eingestellt wird und dass hierdurch keine Möglichkeiten für eine missbräuchliche Nutzung von mebis geschaffen werden.

Zur Verwendung von Java-Script-Codes durch eingeloggte Lehrkräfte siehe oben Ziff. 4.1.3.

4.3 mebis Mediathek

Die mebis Mediathek bietet digitale Medien für den Unterricht, deren Vorauswahl nach pädagogischen und didaktischen Überlegungen getroffen wurde. Medien der mebis Mediathek dürfen nur zu Bildungszwecken im schulischen Kontext genutzt werden. Für alle enthaltenen Video- und Audioangebote sind die Nutzungsrechte für diesen Zweck geklärt. Nach Ablauf der Lizenzdauer ist das Medium in der mebis Mediathek nicht mehr abrufbar.

Bei der Verwendung von Medien ist stets auf die Angabe der in der mebis Mediathek zur Verfügung gestellten, auf die einzelnen Medien bezogenen Herkunfts- bzw. Quellenangaben und ggf. Lizenzformen (z. B. bei Creative-Commons-Lizenzen) sowie ggf. bestehende Lizenzdauern zu achten. Eine etwaige Veröffentlichung auf der Homepage oder in Printprodukten der Schule sowie eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Medien, für die ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt sind (z. B. Creative Commons).

4.3.1 Nutzung durch Lehrkräfte

Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle „Lehrkraft“ dürfen Medien der mebis Mediathek

• in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform als Stream und/oder Download verwenden.

• auf dem dienstlichen Server der nutzenden Einrichtung speichern oder auf Datenträger kopieren, soweit dies im Rahmen des Bildungszwecks erforderlich ist. Soweit die Lizenz zeitlich befristet ist, ist hierbei zu beachten, dass auch die Kopien der Medien nur während des jeweils gültigen Lizenzzeitraums verwendet werden dürfen; Kopien auf eigenen Geräten und Datenträgern sind nach deren Ablauf zu löschen.

• in die mebis Teilangebote übertragen; in Ausnahmefällen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit der mebis Mediathek (bspw. nicht gewährleistete Internetverbindung) den Schülerinnen und Schülern zur Anfertigung von Seminararbeiten, Referaten etc. auf mobilen Datenträgern in die Hand geben, wobei darauf zu achten ist, dass die Medien nach der Fertigstellung der Arbeit bzw. nach Ablauf des Projektes zurückgegeben werden.

4.3.2 Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler dürfen Medien der mebis Mediathek

• in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform als Stream und/oder Download verwenden.

• auf mobilen Datenträgern zur Anfertigung von Seminararbeiten, Referaten etc. nutzen, wobei darauf zu achten ist, dass die Medien nach Fertigstellung der Arbeit bzw. nach Ablauf des Projektes an die Lehrkraft zurückgegeben werden und auf den eigenen Geräten bzw. Datenträgern gelöscht werden.

4.4 mebis Prüfungsarchiv

4.4.1 Nutzung durch Lehrkräfte

Lehrkräfte dürfen Inhalte des mebis Prüfungsarchivs in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform auf der Web-Oberfläche des mebis Prüfungsarchivs anzeigen und/oder herunterladen und

• im Rahmen des Unterrichts als Prüfungsvorbereitung einsetzen;

• sofern eine Speicherung nicht ausdrücklich untersagt ist, sie Schülerinnen und Schülern – auch als Kopie in Papierform – zu Unterrichtszwecken im Klassen- bzw. Kursverband zur Verfügung stellen;

• sofern es sich um Prüfungslösungen mit einem entsprechenden Vermerk handelt, sie nur für die eigene unterrichtliche Vorbereitung verwenden und keinesfalls an Schülerinnen und Schüler weitergeben;

• in andere mebis Teilangebote einbinden, wenn ein Download oder ein entsprechender Einbettungslink zur Verfügung stehen.

Bei der Verwendung von Inhalten des mebis Prüfungsarchivs sind stets die zugehörigen Lizenzhinweise zu beachten. Eine Weiterverbreitung über die unterrichtliche Verwendung im Klassen- bzw. Kursverband hinaus ist bei Prüfungen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten (Kennzeichnung als Lehrermedium) nicht zulässig.

4.4.2 Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler dürfen Inhalte des mebis Prüfungsarchivs

• in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform auf der Web-Oberfläche des mebis Prüfungsarchivs anzeigen oder herunterladen;

• in anderen mebis Teilangeboten im Rahmen des Unterrichts zu Übungszwecken benutzen.

4.5 Medienkompetenz-Navigator

Der Medienkompetenz-Navigator bietet Schulen die Möglichkeit, schuleigene Medienkonzepte online zu erstellen. Dabei bietet er u. a. die Möglichkeit, Bezüge zum Erwerb von Medienkompetenz im LehrplanPLUS zu recherchieren, schulspezifische Schwerpunkte der Medienkompetenzvermittlung festzulegen, diese mit Lehrplaninhalten zu konkretisieren und mit Unterrichtsmaterialien zu verlinken.

Lehrkräfte haben nach Login lesenden Zugriff auf das Mediencurriculum ihrer Schule und können sich so informieren.

Bei Verlinkungen durch Lehrkräfte im schuleigenen Mediencurriculum auf Unterrichtsmaterialien außerhalb von mebis ist insbesondere Ziff. 3.1.3 zu beachten.

4.6 mebis Kurzlinks

Das Teilangebot mebis Kurzlinks ermöglicht die Abkürzung eines Links und generiert einen QR-Code, der den Link enthält. Die Erstellung eines Kurzlinks erfordert einen Login in mebis und ist nur Nutzungsberechtigten mit der Rolle „Lehrkraft“ möglich.

Ein mebis Kurzlink kann sowohl auf mebis-Inhalte (interne Inhalte) als auch auf externe Internetseiten gesetzt werden. Die Erstellung eines mebis Kurzlinks darf nur für schulische Zwecke erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass über URLs dem Aufrufenden auch Zugangsdaten und mit diesen verbundene Berechtigungen mitgegeben werden können. Solche URLs sind meist dadurch abgesichert, dass sie durch unbefugte Dritte praktisch nicht zu erraten sind. Diese Absicherung fällt durch die Erstellung eines mebis Kurzlinks weg. Bei Verwendung von mebis Kurzlinks gilt es, dies zu beachten. Nutzungsberechtigte mit der Rolle „Lehrkraft“ entscheiden über die Linksetzung in eigener Verantwortung.

Hinsichtlich externer Internetseiten ist bei einer Verlinkung Ziff. 3.1.3 zu beachten.


5. Verstöße

Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen oder ein Missbrauch des Zugangs zu den Angeboten von mebis können zum Ausschluss von mebis führen.

Hiervon unberührt bleiben Maßnahmen des Strafrechts, des Disziplinar- bzw. Arbeitsrechts (bei der Nutzung von mebis im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses) und des Schulrechts (gegenüber Schülerinnen und Schülern; z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 BayEUG).


6. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, ggf. Einwilligungserklärungen

mebis bietet neben dem Einsatz als verpflichtendes Unterrichtsangebot auch umfangreiche freiwillige Einsatzmöglichkeiten.

Für die Nutzung der freiwilligen Angebote und die regelmäßig damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schule/Einrichtung, der die Nutzungsberechtigten angehören, ist eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich.

Volljährige Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere Schülerinnen und Schüler, erteilen ihre Einwilligung selbst. Bei minderjährigen Nutzinnen und Nutzern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird diese durch die Erziehungsberechtigten erteilt, ab Vollendung des 14. Lebensjahres durch die Nutzerinnen und Nutzer und deren Erziehungsberechtigte gemeinsam.

Die Einwilligung wird durch die Schule/Einrichtung als datenschutzrechtlich Verantwortlicher eingeholt, der die Nutzungsberechtigten angehören. Mustereinwilligungserklärungen finden sich unter https://schuldatenschutz.bayern.de/.

Eine Einwilligung der Nutzungsberechtigten an Schulen ist nicht erforderlich, soweit der Einsatz von mebis zum verpflichtenden Bestandteil des Unterrichts an einer Schule oder in einzelnen Klassen oder Kursen der Schule erklärt wird.

Dies setzt voraus, dass

• ein entsprechender Beschluss der Lehrerkonferenz in Abstimmung mit den maßgeblichen Schulgremien (insbesondere dem Schulforum) sowie dem Schulaufwandsträger vorliegt und

• sichergestellt ist, dass betroffenen Schülerinnen und Schülern ohne häuslichen Internetanschluss kein Nachteil erwächst; dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass alternative Zugangsmöglichkeiten in der Schule auch außerhalb des Unterrichts zur Verfügung gestellt werden, und

• der von Anlage 2 Abschnitt 4 der BaySchO vorgegebene Rahmen nicht überschritten wird.

Auch unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 der BaySchO (Distanzunterricht) kann die Schule den Einsatz passwortgeschützter Lernplattformen verbindlich vorgeben.


7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Oktober 2023

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