Eine Schülerin sitzt gemeinsam mit ihrer Mutter vor einem aufgeklappten Laptop.
Antragstellung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ ©Lumos sp - stock.adobe.com

Förderantrag

Die Förderung für den Kauf eines mobilen Endgeräts im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ kann voraussichtlich ab Anfang September beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Schulklasse des Kindes als 1:1-Ausstattungsklasse an der „Digitalen Schule der Zukunft“ teilnimmt. Volljährige Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse sind selbst antragsberechtigt.



Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu Fragen rund um das Förderverfahren finden Sie bei den FAQ zum Gerätekauf.

Stand: 15. Mai 2024

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