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Erklärvideos selbst erstellen

Falls Sie keine passenden Erklärvideos finden, können Sie diese mit geringem Aufwand auch selbst herstellen. Dazu erfahren Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gilt. Ebenso finden Sie hilfreiche Links zur Vertiefung.

 Grundlege Hinweise zum Erstellen eigener Videos

Damit ein selbst erstelltes Erklärvideo den Lernprozess Ihrer Lerngruppe optimal unterstützt, müssen Sie sich nicht in ein Filmstudio einmieten. Für den Einsatz im eigenen Unterricht können die Videos auch „quick & dirty” produziert werden. Dazu reichen oft die Boardmittel eines Laptops oder Tablets.

Unabhängig davon, für welches Format Sie sich für die Umsetzung entscheiden, sollten Sie sich ausführlich Gedanken zu Ihren Inhalten machen. Grundsätzlich gilt die Regel: pro Video nur ein Thema. Wenn Sie dieser Vorgabe folgen, werden ihre Videos in der Regel auch nicht übermäßig lang. Daher bietet es sich an, Inhalte didaktisch zu reduzieren. Als Faustregel gilt: Pro gezählter Jahrgangsstufe eine Minute Länge oder allgemein nicht länger als sechs bis sieben Minuten und lieber mehrere Videos, mit dazwischen angebotenen Arbeitsaufträgen.

Es ist empfehlenswert sich ein Storyboard anzufertigen, das die wichtigsten Schritte und ggf. auch Texte beinhaltet. Wenn Sie den Inhalt und den Ablauf verinnerlicht haben, können Sie sich dann an die Produktion des eigentlichen Videos wagen. Dafür müssen Sie sich für ein passendes Format entscheiden und die Inhalte, die sie zur Veranschaulichung verwenden möchten, vorbereiten.

Bei der Auswahl der Materialien für Ihr Video sollten Sie möglichst frei verfügbare Inhalte verwenden, um bei einer möglichen Veröffentlichung keine urheberrechtlichen Probleme zu bekommen. Beim ausschließlichen Einsatz im eigenen Unterricht innerhalb einer passwortgeschützten Lernplattform gelten dabei andere Bestimmungen als bei einer öffentlich zugänglichen Bereitstellung beispielweise über Streaming-Plattformen. Im letzten Abschnitt dieses Beitrags finden Sie dazu ausführliche Informationen.

Welche Formate für Ihre eigenen Videos in Frage kommen und auf welche Punkt Sie bei der Produktion achten müssen, um Videos in einer vernünftigen Qualität anzufertigen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

© Christian Mayr

Tipp

Im Selbstlernkurs der ALP Dillingen lernen Sie alles Wichtige rund um die Erstellung eigener Erklärvideos - von der Konzeption bis zur technischen Umsetzung!

 Formate & Qualität

Wählen Sie das passende Format

Bei der Produktion von Erklärvideos können Sie auf viele unterschiedliche Format zurückgreifen. Dabei ist das eine nicht schlechter als das andere. Sie eignen sich jedoch für unterschiedliche Einsatzzwecke. Ebenso darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Sie sich persönlich mit dem gewählt Format „wohlfühlen”.

Dementsprechend müssen Sie entscheiden, ob Sie selbst zu sehen sein wollen oder beispielsweise Figuren für sich sprechen lassen. Bei sogenannten „stummen Videos” wird sogar ganz auf einen Erklärtext verzichtet.

Im Slider finden Sie eine Auswahl gängiger Formate. Sie können sich die Videos als Beispiel in der mebis Mediathek ansehen. Über den Info-Button erhalten Sie weitere Infos sowie Hinweise zum Einsatzzweck.

Achten Sie auf eine vernünftige Qualität

Auch wenn Sie kein Video in Studioqualität erstellen müssen, sollten Sie dennoch einige grundlegende Tipps beachten, um ein Video in vernünftiger Qualität herzustellen. Ein wesentliches Gütekriterium ist dabei die Tonqualität Ihres Videos. Suchen Sie daher einen ruhigen Ort für die Aufnahme auf. Idealerweise verwenden Sie ein Mikrophon mit aktiver Rauschunterdrückung.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, selbst im Video zu sehen zu sein, dann achten Sie auf eine ausreichende Ausleuchtung und vermeiden Sie Schatten in Ihrem Gesicht. Dazu sollte das Licht von vorne auf Sie scheinen. Dies kann durch natürliches Licht durchs Fenster oder mithilfe eines Ringlichts erreicht werden.

Die Kamera, mit der Sie ihr Video aufnehmen sollte fest montiert sein, entweder auf Ihrem Rechner oder Laptop oder auf einem Stativ. Verwackelte Aufnahmen irritieren den Zusehenden mindestens genauso wie ein schlechter Ton.

Bei der Visualisierung Ihrer Inhalte sollten Sie sich an den üblichen Gestaltungsprinzipien für digitale Medien orientieren, um Ihre Lernenden nicht mit unnötigen oder zu verspielten Graphiken oder Animationen vom eigentlichen Lerninhalt abzulenken.

Beitragsbild Nachvertonen von stummen Videos
© istock.com/Mariia Sapunova

Tipp

Bei der Produktion eigener Videos können Sie sich an denselben Qualitätskriterien orientieren, die Ihnen bei der Auswahl geeigneter vorhandener Videos helfen!

Die sich aus der Cognitiv Load Theory (CLT) und der Cognitive Theory of Multimedia Learning (CTML) ableitenden Gestaltungsprinzipien sorgen dafür, dass Ihre Videos die Lernenden nicht überfordern

 Bereitstellung der Videos

Nutzung über mebis nur für den eigenen Unterricht

Ein selbst erstelltes Video kann nur den eigenen Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden, indem man in einen Klassenkurs in der mebis Lernplattform hochlädt. Es ist in diesem Rahmen sogar möglich, Fremdinhalte in das Video einzubauen. Dabei sollte man allerdings die folgenden Punkte berücksichtigen:

Bereiststellung als OER über mebis Tube

Wenn eine Lehrkraft ein Unterrichtsvideo selbst erstellt und dabei Werke von Dritten einbindet (z.B. Bilder, angezeigter oder vorgelesener Fremdtext oder eingespielte Videos) muss sie darauf achten, dass sie über die notwendigen Rechte für die vorgesehene Verwendung verfügt. Wird das Video nur Schülern der eigenen Klasse für den Unterricht zugänglich gemacht (etwa im mebis-Kurs der Klasse) steht ihr das Urheberrrechtsprivileg des § 60a UrhG zur Verfügung. Nach dessen Abs. 1 darf die Lehrkraft 15% eines veröffentlichten Werkes für ihren Unterricht verwenden. Abbildungen, einzelne Artikel aus derselben Fachzeitschrift, Werke geringen Umfangs (z.B. Gedichte oder Liedertexte, 5 Minuten Film oder Musik) und vergriffene Werke dürfen nach Abs. 2 sogar vollständig verwendet werden. Die Quelle muss angegeben werden.

Auf Unterrichtswerke wie Schulbücher und Arbeitshefte sowie auf Musiknoten ist § 60a UrhG nicht anwendbar. Allerdings gibt der „Gesamtvertrag Vervielfältigung an Schulen” hier ein Nutzungsrecht für den eigenen Unterricht: Es dürfen 15% (max. 20 Seiten) aus einem analogen Unterrichtswerk digital vervielfältigt werden (wozu auch das Abfotografieren oder -filmen fällt), allerdings nur, wenn das Unterrichtswerk ab dem Jahr 2005 erschienen ist (ältere Unterrichtwerke dürfen nur analog vervielfältigt werden). Eine vollständige Nutzung von Unterrichtswerken ist immer ausgeschlossen. Musiknoten im Umfang von maximal 6 Seiten dürfen vollständig genutzt werden.

Schriftwerke (sofern es keine Unterrichtswerke sind) dürfen vollständig genutzt werden, wenn sie maximal 20 Seiten umfassen. Einzelne Beiträge aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften kann die Lehrkraft für den eigenen Unterricht ebenfalls vollständig verwenden. Pro Schuljahr und Schulklasse darf ein Werk maximal in dem genannten Umfang genutzt werden. Die Quelle muss auch hier angegeben werden.

Wenn Sie Ihre selbst erstellen Videos anderen bayerischen Lehrkräften zur kostenfreien Nutzung im Unterricht zur Vefügung stellen wollen, können Sie diese über mebis Tube in die mebis Mediathek und auf MUNDO hochladen. Dazu müssen Ihre Videos jedoch bestimmten rechtlichen Vorgaben wie die Lizenzierung mit einer Creative-Commens-Lizenz erfüllen. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Infoseite zu mebis Tube.

Nutzung von Streaming-Plattformen

Manche Lehrkräfte gehen einen anderen Weg und posten Videos auf Streaming-Plattformen. Hier werden Inhalte nicht nur für den eigenen Unterricht und die eigene Klasse zur Verfügung gestellt, sie sind auch durch andere einsehbar. In diesem Fall greift bei Fremdinhalten der volle Urheberrechtsschutz.

Der Schöpfer des Werkes (Autor, Fotograf etc.) entscheidet, ob sein Werk von Dritten verwendet werden darf und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Hier ist genau auf die Lizenzangabe zu achten (Lässt diese eine Nutzung für den vorgesehenen Zweck zu? Ist die Quelle anzugeben?). Im Zweifel kann das Werk nicht verwendet werden. Die folgenden Infoportal-Beiträge befassen sich mit freien Inhalten im Netz und Creative-Commons-Lizenzen:

Freie Inhalte im Netz

Quellenangaben – Best Practice

Neben urheberrechtlichen Aspekten müssen auf Streamingplattformen auch andere rechtliche Bestimmungen beachtet werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im folgenden Infoportal-Beitrag:

Online-Angebote rechtssicher in der Schule nutzen

Glühbirne wird von einer Hand in die andere übergeben
© istock.com/Anastasiia_New

Tipps

Vor dem Ein­stellen von Videos in die mebis Lern­platt­form empfiehlt es sich, die Video­größe zu redu­zieren. Auf diese Weise kann das Video von Lernenden mit un­güns­tigerer Internet­anbindung reibungs­loser betrachtet werden.

Ausführliche technische Hinweise zum Upload von Videos in die mebis Lernplattform finden Sie hier:

Informationen zum Bereitstellen Ihrer Videos über mebis Tube:

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