Nutzungsbedingungen für die mebis-teachSHARE-Plattform
Inhalt:
Nutzungs- und Weisungsberechtigung
Nutzungsordnung
2.1 Verwendungsbereich der mebis-teachSHARE-Plattform
2.2 Zugriffsberechtigungen
2.3 Nutzung der mebis-teachSHARE-Plattform
2.3.1 Hochladen von Kursen
2.3.1.1 Schutzrechte von Dritten
2.3.1.2 Datenvolumen
2.3.1.3 Rechtfertigungsnachweis
2.3.2 Herunterladen von Austauschkursen
2.3.2.1 Lizenzbestimmungen
2.3.2.2 Hinweis auf inhaltlichen Fehler oder Urheberrechtsverletzung
2.4 Reviewingprozess
2.5 Ahndung von VerstößenZuwiderhandlungen
Schlussbestimmungen
Die mebis-teachSHARE-Plattform ist eine Plattform, auf der bewährte, im Unterricht erfolgreich erprobte mebis-Kurse gesammelt und zur weiteren Verwendung bereitgestellt werden. Jede angemeldete Lehrkraft kann dort selbst erstellte Kurse hochladen oder fremde Austauschkurse sichten, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten und im eigenen Unterricht einsetzen. Die Nutzung der Tauschbörse ist kostenlos und erfordert keine vorhergehende Veröffentlichung eines eigenen Kurses.
Diese Nutzungsbedingungen stellen Regelungen bereit, welche die Arbeit mit der mebis-teachSHARE-Plattform betreffen. Sie ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen von “mebis – Landesmedienzentrum Bayern” (Infoportal, Mediathek, Prüfungsarchiv und Lernplattform).
1 Nutzungs- und Weisungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind die Lehrerinnen und Lehrer bayerischer Schulen, die eine Zugangsberechtigung zur Lernplattform von mebis besitzen. Für diese Zugänge gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen von mebis.
Weisungsberechtigt sind die Administratoren und die Reviewer der teachSHARE-Plattform (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) bzw. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)).
2 Nutzungsordnung
2.1 Verwendungsbereich der mebis-teachSHARE-Plattform
Die teachSHARE-Plattform von mebis sowie sämtliche dort zugänglichen Dienste und Dateien dürfen nur für Bildungszwecke ohne finanzielle bzw. politische Interessen oder Absichten eingesetzt werden. Die Weitergabe der verfügbaren Austauschkurse an Dritte ist nur gemäß den angegebenen Lizenzen gestattet.
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Anwendungen sowie der Server-software und der Datenbanken der teachSHARE-Plattform von mebis sind untersagt.
2.2 Zugriffsberechtigungen
Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel führen zum Nutzungsausschluss von allen Angeboten von mebis. Zugriffe auf fremde, nicht veröffentlichte Inhalte der teachSHARE-Plattform ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers sind ebenfalls unzulässig und werden bei Bekanntwerden verfolgt. Der Einsatz von sog. „Spyware“ (z. B. Sniffer) oder Schadsoftware (z. B. Viren, Würmer) ist untersagt.
2.3 Nutzung der mebis-teachSHARE-Plattform
Die teachSHARE-Plattform dient dem Austausch von bewährten mebis-Kursen. Alle in mebis angemeldeten Lehrkräfte können entweder eigene Kurse hochladen oder verfügbare Austauschkurse herunterladen.
2.3.1 Hochladen von Kursen
Erfolgreich im Unterricht erprobte mebis-Kurse können in der teachSHARE-Plattform anderen bayerischen Lehrkräften zum kostenlosen Herunterladen angeboten werden.
2.3.1.1 Schutzrechte von Dritten
Die Nutzung der mebis-teachSHARE-Plattform hat unter Wahrung sämtlicher Schutzrechte von Dritten zu erfolgen. Das Anbieten, Hochladen oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere solchen, die gegen strafrechtliche, datenschutz-rechtliche, persönlichkeitsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, ist unzulässig.
Es besteht die Möglichkeit, zur didaktischen Veranschaulichung Nutzerbeiträge in anonymisierter Form in einen Austauschkurs einzubinden, wenn dies erkennbar zu dienstlichen Zwecken erfolgt; anonymisiert bedeutet, dass die personenbezogenen Daten der Nutzer derart verändert werden, dass die Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse nicht mehr einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. Beim erstmaligen Hochladen solcher Nutzerbeiträge werden Name, Vorname und sämtliche Namensbestandteile des jeweiligen Erstellers bzw. Bearbeitenden automatisiert anonymsisiert. Derjenige, der den Kurs veröffentlicht, ist dafür verantwortlich, dass Nutzer über die automatisierte Anonymisierung hinaus weder als Bearbeitende oder Einreichende noch als inhaltlicher Gegenstand von Beiträgen identifizierbar sind. Beim Herunterladen des Austauschkurses können anonymisierte Nutzerbeiträge beibehalten werden. Die Veröffentlichung von Stimmaufnahmen und Bildnissen im Sinne des § 22 KunstUrhG in der teachSHARE-Plattform setzt bei der betroffenen Person und/oder deren Erziehungsberechtigte(n) die informierte und freiwillige Zustimmung voraus. Für Personen unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten, bei Personen von 14 bis einschließlich 17 Jahren müssen diese selbst und die Erziehungsberechtigten, bei Personen ab 18 Jahren müssen diese selbst wirksam einwilligen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Nutzung der Plattform führen, unbeschadet sonstiger straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen.
2.3.1.2 Datenvolumen
Um unnötiges Datenaufkommen zu vermeiden, darf jede Version eines Kurses nur einmal hochgeladen werden. Sollte ein Nutzer dem zuwiderhandeln, so sind die Administratoren und die Reviewer der Tauschbörse (ALP bzw. ISB) berechtigt, den jeweiligen Kurs zu löschen.
2.3.1.3 Rechtfertigungsnachweis
Innerhalb der bereitgestellten Kurse sollten als Fremdinhalte vornehmlich freie Werke verwendet werden (z. B. Inhalte, die unter einer Lizenz von Creative Commons (CC) stehen). Derjenige, der den mebis-Kurses veröffentlicht, ist verpflichtet, für jeden Eigen- und Fremdinhalt den Urheber sowie die entsprechende Herkunft und Lizenz anzugeben. Bei Fremdinhalten, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, sondern mit freundlicher Genehmigung des Urhebers verwendet werden dürfen, ist der Ersteller des Kurses verpflichtet, eine Weiterverbreitungserlaubnis einzuholen. Falls der Urheber das Werk Dritten zugeschrieben hat (z. B. einer Zeitung oder einer Stiftung), müssen diese ebenfalls genannt werden. Wurde der Fremdinhalt zulässigerweise verändert, muss gekennzeichnet werden, dass eine Bearbeitung stattgefunden hat.
Sollten Quellen falsch angegeben und/oder urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich eingesetzt werden, so haftet derjenige, der den Kurs hochgeladen hat, für etwaige Ansprüche Dritter.
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2.3.2 Herunterladen von mebis-Kursen
Die in mebis angemeldeten Lehrkräfte dürfen die in der mebis-teachSHARE-Plattform zur Verfügung stehenden Kurse sichten, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten und im eigenen Unterricht einsetzen.
2.3.2.1 Lizenzbestimmungen
Heruntergeladene mebis-Kurse dürfen ausschließlich gemäß den vom Ersteller vorgegebenen Lizenzen verwendet werden. Wenn eine Lehrkraft innerhalb eines Austauschkurses widerrechtliche Veränderungen an urheberrechtlich geschütztem Material vornimmt, haftet sie dafür.
2.3.2.2 Hinweis auf Verstöße gegen die Nutzerordnung
Sollte ein Nutzer in einem der Austauschkurse die widerrechtliche Verwendung von Fremdmaterial oder anderweitige Verstöße gegen die Nutzungsordnung feststellen, so hat er die Möglichkeit, dies den zuständigen Administratoren der ALP oder des ISB über die Funktion “Problem melden” mitzuteilen.
2.4 Reviewingprozess
Bevor hochgeladene mebis-Kurse in der teachSHARE-Plattform als Austauschkurs freigegeben werden, findet eine stichprobenartige formale Überprüfung durch die Reviewer statt. Sollten vereinzelte Einwände zu bestimmten Materialien erhoben werden, besteht die Möglichkeit zur Nachbesserung. Hierüber wird die betreffende Lehrkraft informiert, damit sie den notwendigen Optimierungsprozess einleiten kann.
2.5 Ahndung von Verstößen
Alle von der mebis-Tauschbörse erfassten Daten unterliegen dem Zugriff der Administratoren (ALP bzw. ISB). Diese sind zur sofortigen Sperre des Zugangs eines Nutzers zur Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die von ihm gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die Administratoren davon in Kenntnis setzen. Die Administratoren haben den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Sicherung, Speicherung und Verfügbarkeit von Kursräumen besteht gegenüber mebis nicht.
3 Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
4 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 12.07.2016