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Nutzungsbedingungen für die Plattform mebis teachSHARE

Inhalt:

  1. Nutzungsberechtigung von mebis teachSHARE

  2. Nutzung von mebis teachSHARE

    2.1 Nutzungsumfang von mebis teachSHARE
    2.2 Beachtung geltenden Rechts
    2.3 Hochladen von Kursen
    2.3.1 Stichprobenartige Sichtung
    2.3.2 Überarbeitung und Löschung von Kursen
    2.3.3 Datenvolumen
    2.4 Herunterladen von Kursen

  3. Zuwiderhandlungen

  4. Schlussbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen stellen Regelungen bereit, welche die Arbeit mit der mebis-teachSHARE-Plattform betreffen. Sie ergänzen die Nutzungsbedingungen von mebis Lernplattform, mebis Tafel, mebis Mediathek, mebis Prüfungsarchiv, Medienkompetenz-Navigator und mebis Kurzlinks – abrufbar unter https://mebis.bycs.de/nutzungsbedingungen – (im Folgenden „allgemeine mebis Nutzungsbedingungen“).

mebis teachSHARE ist eine Plattform, auf der mebis Lernplattformkurse (im Folgenden „Kurse“) zur weiteren Verwendung bereitgestellt werden. Jeder angemeldete Nutzungsberechtigte, der mit der Rolle „Lehrkraft“ im zentralen Identitätsmanagement der BayernCloud Schule (ByCS-IDM) angelegt ist (siehe dazu die allgemeinen mebis Nutzungsbedingungen), kann dort selbsterstellte Kurse hochladen oder fremde Kurse sichten, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten und im eigenen Unterricht einsetzen. Die Nutzung der Plattform ist kostenlos und erfordert keine vorhergehende Veröffentlichung eines eigenen Kurses.

mebis teachSHARE wird durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) bereitgestellt. Die Verwaltung der Plattform erfolgt durch mebis Lernplattform-Administratorinnen und -Administratoren am ISB und an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen (im Folgenden „Administratorinnen und Administratoren“).

1. Nutzungsberechtigung von mebis teachSHARE

Die Nutzungsberechtigung für mebis teachSHARE beurteilt sich nach den allgemeinen mebis Nutzungsbedingungen und steht nur Personen mit der Rolle „Lehrkraft“ zu.

Für die jeweiligen Zugänge gelten die allgemeinen mebis Nutzungsbedingungen.


2. Nutzung von mebis teachSHARE

2.1 Nutzungsumfang von mebis teachSHARE

Auf der Plattform mebis teachSHARE werden Kurse zur weiteren Verwendung bereitgestellt. Alle in mebis angemeldeten Nutzungsberechtigten mit der Rolle „Lehrkraft“ können dort selbsterstellte Kurse hochladen oder auf der Plattform verfügbare fremde Kurse sichten, herunterladen, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten und im eigenen Unterricht einsetzen.

mebis teachSHARE sowie sämtliche dort zugänglichen Dienste und Dateien dürfen nur zu Bildungszwecken und nicht zu finanziellen bzw. politischen Zwecken eingesetzt werden. Die Weitergabe der verfügbaren Kurse an Dritte ist nur gemäß den angegebenen Lizenzen gestattet.

Ein Rechtsanspruch auf die Sicherung, Speicherung und Verfügbarkeit von Kursen besteht nicht.

2.2 Beachtung geltenden Rechts

Die Nutzung von mebis teachSHARE – das Abrufen, Anbieten, Hochladen oder Verbreiten von Inhalten – ist nur unter Beachtung des geltenden Rechts und dieser Nutzungsbedingungen gestattet. Insbesondere sind die Bestimmungen des Strafrechts, des Urheber- und Lizenzrechts, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) zu beachten.

Innerhalb der bereitgestellten Kurse sollten bevorzugt selbst erstellte Inhalte verwendet werden. Bei der Verwendung von Fremdinhalten sind vornehmlich freie Werke zu verwenden (z. B. Inhalte, die unter einer Lizenz von Creative Commons (CC) stehen). Die Person, die den Kurs erstellt und veröffentlicht, ist verpflichtet, für jeden Eigeninhalt die Lizenz und für jeden Fremdinhalt die oder den Urheber sowie die entsprechende Herkunft und Lizenz anzugeben. Bei Fremdinhalten, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, sondern mit Genehmigung der oder des Urhebers verwendet werden dürfen, ist die Kursautorin bzw. der Kursautor des Kurses verpflichtet, eine Weiterverbreitungserlaubnis einzuholen. Falls die Urheberin oder der Urheber das Werk Dritten zugeschrieben hat (z. B. einer Zeitung oder einer Stiftung), müssen diese ebenfalls genannt werden. Wurde der Fremdinhalt zulässigerweise verändert, muss gekennzeichnet werden, dass eine Bearbeitung stattgefunden hat.

Die Administratorinnen und Administratoren sind zur sofortigen Sperrung des Zugangs von Nutzungsberechtigten zur Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die von ihnen gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Der begründete Verdacht einer Rechtswidrigkeit und/oder einer Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die Administratorinnen bzw. Administratoren davon in Kenntnis setzen. Die Administratorinnen bzw. Administratoren verständigen die Nutzerin oder den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

In den vorgenannten Fällen steht den Administratorinnen bzw. Administratoren das Recht zu, die jeweiligen in teachSHARE hochgeladenen Kurse zu deaktivieren bzw. zu löschen.

Sollte ein Nutzungsberechtigter in einem der Kurse die widerrechtliche Verwendung von Fremdmaterial oder anderweitige Verstöße gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen feststellen, so hat er die Möglichkeit, dies dem ByCS-Support über die Funktion “Problem melden” oder per E-Mail an support@bycs.de mitzuteilen.

2.3 Hochladen von Kursen

In mebis angemeldete Nutzungsberechtigte mit der Rolle „Lehrkraft“ können eigene Kurse in teachSHARE hochladen (Kursautorin bzw. Kursautor).

Die Rechte an den auf teachSHARE hochgeladenen Kursen verbleiben bei der Kursautorin bzw. dem Kursautor.

2.3.1 Stichprobenartige Sichtung

Bevor die Kursautorin bzw. der Kursautor einen Kurs in teachSHARE veröffentlichen kann, muss sie bzw. er beim Hochladen des Kurses anhand einer Checkliste Aussagen zu dem verwendeten Fremd- und Eigenmaterial (v. a. Videos, Musik und Bilder) machen. Anschließend erfolgt eine stichprobenartige Sichtung des Kurses durch das ISB unter folgenden Aspekten:

  • Fremdmaterial und Eigenmaterial ist mit vollständiger Quellenangabe versehen.

  • Die Lizenzen der veränderten Fremdinhalte erlauben ggf. die Bearbeitung bzw. Veränderung dieser Materialien.

  • Etwaige personenbezogene Daten (z. B. Forumsbeiträge) lassen keinen Rückschluss auf einzelne Schüler zu.

Dabei werden auch die Aussagen der Kursautorin bzw. des Kursautors stichprobenartig gesichtet. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung des Kurses. Sollten Einwände zu bestimmten Materialien bestehen, erhält die Kursautorin bzw. der Kursautor Gelegenheit zur Anpassung des Kurses.

Die Verantwortung für die Kursinhalte liegt auch nach der Sichtung bei der Kursautorin bzw. dem Kursautor.

2.3.2 Überarbeitung und Löschung von Kursen

Die Kursautorin oder der Kursautor kann einen Kurs auch nach Veröffentlichung überarbeiten oder löschen.

Unberührt hiervon bleiben die Rechte der Administratorinnen bzw. Administratoren, bei einem Verstoß gegen geltendes Recht oder Verletzungen der Rechte Dritter einen Kurs zu deaktivieren bzw. zu löschen (siehe dazu auch Ziff. 2.2). Initiiert werden kann dieser Prozess durch den Kursautor selbst oder eine andere Lehrkraft über eine Meldung an den ByCS-Support (entweder über den Button „Problem melden“ oder per E-Mail an support@bycs.de).

2.3.3 Datenvolumen

Um unnötiges Datenaufkommen zu vermeiden, darf jede Version eines Kurses nur einmal hochgeladen werden.

Administratorinnen bzw. Administratoren können, insbesondere, wenn auf Grund der Umstände von einer Missbrauchsabsicht auszugehen ist, mehrfach hochgeladene Kurse löschen.

2.4 Herunterladen von Kursen

In mebis angemeldete Nutzungsberechtigte mit der Rolle „Lehrkraft“ dürfen die in mebis teachSHARE zur Verfügung stehenden Kurse sichten, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten und im eigenen Unterricht einsetzen. Erst wenn eine Lehrkraft einen Kurs in den Kursbereich der eigenen Schule kopiert, erhalten die Schülerinnen und Schüler Zugriff auf diese Kopie.

Heruntergeladene Kurse dürfen ausschließlich gemäß den von der Kursautorin oder dem Kursautor vorgegebenen Lizenzen verwendet werden.


3. Zuwiderhandlungen

Ergänzend zu Ziff. 5 der allgemeinen mebis Nutzungsbedingungen gilt:

Zuwiderhandlungen auch gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen können zum Ausschluss von der Nutzung der Plattform bzw. dem Entzug der Nutzungsberechtigung führen und auch Schadensersatzforderungen oder sonstige zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hiervon unberührt bleiben Maßnahmen des Strafrechts und des Disziplinar- bzw. Arbeitsrechts.


4. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Quelle: https://mebis.bycs.de/nutzungsbedingungenteachshare

Stand: 28.06.2023

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