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KI-Integration in die ByCS-Lernplattform

Bei der Auswahl von KI-Systemen für die Schule sind pädagogische und rechtliche Aspekte zu beachten. Der Handlungsleitfaden „Künstliche Intelligenz in der pädagogischen Praxis“ bietet einen Überblick, wie entsprechende Anwendungen auszuwählen und einzusetzen sind.

Im Folgenden werden weitere Informationen zur Nutzung der KI-Funktionalitäten in der BayernCloud Schule gegeben.

In der Lernplattform der ByCS ist es möglich, rechtssicher und kostenfrei generative KI zu nutzen. Ein Chatbot kann ebenso aktiviert werden wie Funktionalitäten, um Texte und andere Inhalte bzw. Materialien zu erstellen bzw. überarbeiten zu lassen. Die Nutzung ist sowohl für Lehrkräfte als auch für Schülerinnen und Schüler möglich. Mit dem „KI-Kontrollzentrum“ können Lehrkräfte variabel Einstellungen vornehmen, damit der Einsatz pädagogisch-didaktischen Anforderungen genügt.

Die KI-Funktionalitäten sind in die ByCS-Lernplattform „tief“ integriert, d. h. sie können innerhalb eines Lernplattformkurses genutzt werden, um

  • Lehrkräfte bei der Erstellung von Lerninhalten zu unterstützen, z. B. durch die Generierung von Texten, Audios, Bildern, Übersetzungen und Übungsaufgaben;

  • Lernbegleitung, u. a. in Form von Rückmeldungen zur Aufgabenbearbeitung von Schülerinnen und Schülern, zu gestalten;

  • Schülerinnen und Schülern die Interaktion mit einem Chatbot zu ermöglichen, der durch die Vorgaben der Lehrkräfte in seinem Antwortverhalten angepasst werden kann.

Darüber hinaus gibt es die Option, einen Chatbot auf dem digitalen Schreibtisch der Lernplattform (d. h. außerhalb eines Lernplattformkurses) von Schülerinnen und Schülern freizuschalten. Diese Funktionalität kann für das eigenverantwortliche Lernen genutzt werden und setzt voraus, dass Schülerinnen und Schüler über ausreichende Kompetenzen verfügen, selbstgesteuert und verantwortungsvoll mit KI zu arbeiten.

Alle Funktionalitäten können – nach der grundsätzlichen Freigabe durch die Schulleitung – durch die Administratoren der ByCS bzw. durch die Lehrkraft kontrolliert werden, indem z. B.

  • Sprachmodelle ausgewählt werden können,

  • Nutzerinnen und Nutzer individuell freigeschaltet oder gesperrt werden können,

  • Funktionalitäten zeitlich, inhaltlich und hinsichtlich des Umfangs der Anfragen eingeschränkt werden können,

  • Einsicht genommen werden kann in Nutzungsstatistiken und Anfragen („Prompts“).

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