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Organisatorische Nutzungskonzepte weiterentwickeln

Ein organisatorisches Nutzungskonzept befasst sich mit Vorgängen wie der Wartung, Pflege und technischen Einbindung in das bestehende oder zu verändernde Schulnetzwerk, damit die Geräte möglichst unkompliziert im Unterricht eingesetzt werden können.

Ein organisatorisches Nutzungskonzept befasst sich mit Vorgängen wie der Wartung, Pflege und technischen Einbindung in das bestehende oder zu verändernde Schulnetzwerk, damit die Geräte möglichst unkompliziert im Unterricht eingesetzt werden können.

Als Grundlage zur Erstellung dienen folgende Fragestellungen: 

Überprüfen und Laden

  • Wer übernimmt die regelmäßige Pflege der Geräte (z. B. Laden, Säubern, Melden von Problemen, Kontrolle bezüglich unangemessener Inhalte)?

  • Welche Modalitäten werden für auftretende technische Probleme und Änderungswünsche in der Gerätekonfiguration (Einschränkungen und Anwendungen) vereinbart?

Datenaustausch und Löschroutinen

  • Wie ist der Datenaustausch organisiert? Wie werden Schülerergebnisse gesichert? Wie werden Materialien auf den Geräten zur Verfügung gestellt?

  • Welche Löschroutinen existieren an der Schule?

Ausleihsystem für Geräte und Zubehör

  • Welche Abläufe vereinbart die Schule für die Ausleihe aus dem Gerätepool (Buchungssystem, Angaben im Buchungssystem, Möglichkeit zum Transport ins Klassenzimmer, Ausleihort etc.)?

  • Soll den Lehrkräften in Absprache mit dem Schulaufwandsträger die Möglichkeit eröffnet werden, die Geräte mit nach Hause geben zu können?

  • Welches Zubehör kann ausgeliehen werden (z. B. Stifte, Mikrofone, Greenscreen Tücher)?

Unterstützung beim Einsatz im Unterricht

  • Woher weiß eine Lehrkraft, welche Anwendungen auf den Geräten installiert sind?

  • Unterstützen Schülerinnen und Schüler bei der Wartung, Nutzung und der Ausleihe (z. B. durch ein ausgebildetes Technik-Team) oder/und einen klasseninternen „Mediendienst“?

  • Welche weiteren Abläufe können zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen beim Einsatz im Unterricht etabliert werden?

Einsatz privater Endgeräte

  • Welche Regelungen gelten für den Einsatz privater (z. B. von der Krankenkasse finanzierte) Endgeräte?

In Absprache mit dem Schulaufwandsträger kann es sinnvoll sein, auch zu entscheiden, inwieweit den Lehrkräften die Möglichkeit eröffnet werden soll, dass den Lernenden Geräte mit nach Hause gegeben werden können. Hierfür sind entsprechende Nutzungsbedingungen und Leihverträge, Gerätekonfigurationen und geeignete Hüllen für den Transport notwendig. Sofern die Schülerinnen und Schüler die Geräte mit nach Hause nehmen, kann vereinbart werden, dass die Geräte zu Hause geladen werden sollen. Die Nutzungsbedingungen adressieren die Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigte und regeln

  • den Zweck der Nutzung,

  • die Verantwortlichkeit für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Geräte,

  • das Verhalten bei Auftreten eines Defekts sowie

  • die Rückgabe der Geräte.

Auf der Homepage des Staatsministeriums werden hierfür Mustervorlagen zur Verfügung gestellt.

Anwendungen

Auswahl an Anwendungen

Das Bedienkonzept von Tablets ermöglicht speziell für den Tablet-Einsatz entwickelte Anwendungen (Apps). Eine passende Auswahl an Anwendungen unterstützt eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermittlung von Medienkompetenz, dem Lernen und der (Medien-)Erziehung. Dabei sind folgende Fragen relevant:

  • Welche Anwendungen sind dem Informationsgewinn bzw. fachspezifischen Arbeitsweisen dienlich (Suchen und Verarbeiten)?

  • Welche Lernprodukte sollen durch die Lernenden erstellt werden? Welche Anwendungen eignen sich dazu (Produzieren und Präsentieren)?

  • Welche Anwendungen begünstigen kollaboratives Arbeiten (Kommunizieren und Kooperieren)?

  • Welche Anwendungen sind für die individuellen Förderschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler wichtig oder unterstützend, um die Teilhabe am Unterricht zu verbessern?

Vor der Beschaffung von Software sollten auch die damit verbundenen Gesamtressourcen und Kosten betrachtet werden, z. B. für Lizenzierung, Installation der Software, Schulung der Lehrkräfte. Die Schulen sollten aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten eine Liste über die an der Schule verwendete Anwendungssoftware führen und die Auftragsverarbeitungsverträge zentral ablegen.

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