Online-Angebote rechtssicher in der Schule nutzen
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
Der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört seit jeher selbstverständlich zum Schulalltag. Von der Schulanmeldung bis zum Abschlusszeugnis gibt es kaum einen Vorgang in der Schule, bei dem es nicht um einzelne Menschen geht. Schule ist nicht anonym und soll es auch nicht sein.
Aber nicht alle Informationen sind für jeden bestimmt. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in Unterricht und Schulverwaltung verlangt einen verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt auf seiner Seite einen umfassenden Überblick über das Thema Datenschutz an Schulen. Schulleitungen können sich zudem im Schulportal des KM informieren, wo sie aktuelle Formulare und Vorlagen finden.
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
Human Rights Watch hat mit der Studie „Students not Products” untersucht, welche Webseiten und Lernplattformen die Kinderrechte der UNO wahren. Die ByCS Lernplattform und das Videokonferenztool Visasvid schnitten dabei sehr gut ab.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.
In der Broschüre der BLM zum Recht am eigenen Bild erfahren Erziehende, Pädagoginnen und Pädagogen, was es bei der täglichen Nutzung von Kommunikations-Apps und Social-Media-Angeboten zu beachten gibt.
Sind digitale Leistungserhebungen erlaubt? Und wie könnten diese in der ByCS-Lernplattform funktionieren? Auch wenn es noch keine umfassende Klärung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen gibt, finden Sie in diesem Beitrag Hinweise und Erläuterungen zur Thematik.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Mai 2025