Einwilligungserklärung „Passwortgeschützte Lernplattform”
Finden Sie hier Informationen zur Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten.
Der Umfang der IT-Ausstattung an den Schulen hat erheblich zugenommen. Dementsprechend ist auch die Vielfalt der Aufgaben gewachsen, die mit der Betreuung dieser IT-Systeme verbunden sind.
Angesichts der Fülle von Aufgaben, die von pädagogisch-didaktischen Fragen bis hin zur Koordinierung der technischen Wartung und Reparatur reichen, wurden an den Schulen Lehrkräfte als Systembetreuer(in) bestellt. Die kultusministerielle Bekanntmachung regelt die Aufgaben und Rahmenbedingungen der Systembetreuung an öffentlichen Schulen.
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Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
In der Broschüre der BLM zum Recht am eigenen Bild erfahren Erziehende, Pädagoginnen und Pädagogen, was es bei der täglichen Nutzung von Kommunikations-Apps und Social-Media-Angeboten zu beachten gibt.
Erfahren Sie, wie Sie Regeln und Absprachen erstellen, regelungsbedürftige Situationen klären und den störungsfreier Einsatz digitaler Endgeräte in der Schule und im Unterricht ermöglichen.
Sind digitale Leistungserhebungen erlaubt? Und wie könnten diese in der ByCS-Lernplattform funktionieren? Auch wenn es noch keine umfassende Klärung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen gibt, finden Sie in diesem Beitrag Hinweise und Erläuterungen zur Thematik.
Human Rights Watch hat mit der Studie „Students not Products” untersucht, welche Webseiten und Lernplattformen die Kinderrechte der UNO wahren. Die ByCS Lernplattform und das Videokonferenztool Visasvid schnitten dabei sehr gut ab.