KMBek Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) regelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Hier finden Sie Aussagen zu folgenden Themen und Stichwörtern: Bereiche und Inhalte der Medienbildung; Medienbildung als Aufgabe aller Fächer und Lehrkräfte; schuleigenes Mediencurriculum; Einsatz von Medien im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts; Einsatz einer passwortgeschützten Lernplattform; Beachtung von Jugendschutz, Datenschutz und Urheberrecht; Schutzvorkehrungen vor ungeeigneten Internetinhalten; Medienpädagogik in der Lehrerbildung; Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern (MiB) u. v. m.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.
Sind digitale Leistungserhebungen erlaubt? Und wie könnten diese in der ByCS-Lernplattform funktionieren? Auch wenn es noch keine umfassende Klärung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen gibt, finden Sie in diesem Beitrag Hinweise und Erläuterungen zur Thematik.
Finden Sie hier Informationen zur Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten.
Überblick und Links zum Thema
Erfahren Sie, wie Sie Regeln und Absprachen erstellen, regelungsbedürftige Situationen klären und den störungsfreier Einsatz digitaler Endgeräte in der Schule und im Unterricht ermöglichen.
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?