
KMBek Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) regelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Hier finden Sie Aussagen zu folgenden Themen und Stichwörtern: Bereiche und Inhalte der Medienbildung; Medienbildung als Aufgabe aller Fächer und Lehrkräfte; schuleigenes Mediencurriculum; Einsatz von Medien im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts; Einsatz einer passwortgeschützten Lernplattform; Beachtung von Jugendschutz, Datenschutz und Urheberrecht; Schutzvorkehrungen vor ungeeigneten Internetinhalten; Medienpädagogik in der Lehrerbildung; Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern (MiB) u. v. m.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.
Hier erfahren Sie, wie Sie mithilfe von CC-Lizenzen Ihren Kurs über teachSHARE auch mit anderen Lehrkräften teilen können.
Human Rights Watch lobt die Achtung von Kinderrechten der bayerischen Lernplattform.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Mai 2025
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?