Einwilligungserklärung „Passwortgeschützte Lernplattform”
Finden Sie hier Informationen zur Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) regelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Hier finden Sie Aussagen zu folgenden Themen und Stichwörtern: Bereiche und Inhalte der Medienbildung; Medienbildung als Aufgabe aller Fächer und Lehrkräfte; schuleigenes Mediencurriculum; Einsatz von Medien im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts; Einsatz einer passwortgeschützten Lernplattform; Beachtung von Jugendschutz, Datenschutz und Urheberrecht; Schutzvorkehrungen vor ungeeigneten Internetinhalten; Medienpädagogik in der Lehrerbildung; Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern (MiB) u. v. m.
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Human Rights Watch hat mit der Studie „Students not Products” untersucht, welche Webseiten und Lernplattformen die Kinderrechte der UNO wahren. Die ByCS Lernplattform und das Videokonferenztool Visasvid schnitten dabei sehr gut ab.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Mai 2025
Überblick und Links zum Thema
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.
In der Broschüre der BLM zum Recht am eigenen Bild erfahren Erziehende, Pädagoginnen und Pädagogen, was es bei der täglichen Nutzung von Kommunikations-Apps und Social-Media-Angeboten zu beachten gibt.