
Online-Angebote rechtssicher in der Schule nutzen
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) regelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Hier finden Sie Aussagen zu folgenden Themen und Stichwörtern: Bereiche und Inhalte der Medienbildung; Medienbildung als Aufgabe aller Fächer und Lehrkräfte; schuleigenes Mediencurriculum; Einsatz von Medien im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts; Einsatz einer passwortgeschützten Lernplattform; Beachtung von Jugendschutz, Datenschutz und Urheberrecht; Schutzvorkehrungen vor ungeeigneten Internetinhalten; Medienpädagogik in der Lehrerbildung; Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern (MiB) u. v. m.
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsregelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Hier erfahren Sie, wie Sie mithilfe von CC-Lizenzen Ihren Kurs über teachSHARE auch mit anderen Lehrkräften teilen können.
Oftmals können Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien gewinnbringend im Unterricht eingesetzt werden. Lesen Sie in diesem Tutorial, wo Sie geeignetes freies Material im Internet finden.
Überblick und Links zum Thema