
Freie Inhalte im Netz
Oftmals können Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien gewinnbringend im Unterricht eingesetzt werden. Lesen Sie in diesem Tutorial, wo Sie geeignetes freies Material im Internet finden.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) regelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Hier finden Sie Aussagen zu folgenden Themen und Stichwörtern: Bereiche und Inhalte der Medienbildung; Medienbildung als Aufgabe aller Fächer und Lehrkräfte; schuleigenes Mediencurriculum; Einsatz von Medien im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts; Einsatz einer passwortgeschützten Lernplattform; Beachtung von Jugendschutz, Datenschutz und Urheberrecht; Schutzvorkehrungen vor ungeeigneten Internetinhalten; Medienpädagogik in der Lehrerbildung; Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern (MiB) u. v. m.
Oftmals können Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien gewinnbringend im Unterricht eingesetzt werden. Lesen Sie in diesem Tutorial, wo Sie geeignetes freies Material im Internet finden.
Informationen zur Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Human Rights Watch lobt die Achtung von Kinderrechten der bayerischen Lernplattform.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17. März 2000