Fake News im Unterricht
Unterrichtsmaterialien für Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
Im Netz gibt es eine Flut an Informationen unterschiedlichster Qualität. Gerade für Kinder und Jugendliche ist es daher besonders wichtig, glaubwürdige Inhalte zu erkennen und zu finden.
In vielen Checklisten zur Beurteilung von Nachrichten findet sich als ein zu überprüfender Aspekt die Frage nach der Seriösität der Quelle. Das meint, ob man der Quelle vertrauen kann, wobei einerseits das Nachrichtenorgan an sich eine Rolle spielt (also z.B. Zeitung, Zeitschrift, Redaktion, Journalisten), andererseits aber auch die Gestaltung der Meldung im Speziellen (z.B. Aufbau, Quellenangaben, Genese).
Im Folgenden werden Kriterien vorgestellt, anhand derer sich die journalistische Qualität von Inhalten bewerten lässt. Dies stellt eine wesentliche Grundlage der Bewertung der Glaubwürdigkeit von Quellen dar.
Unterrichtsbeispiele finden Sie über folgende Überblicksseite:
Medien werden - neben Exekutive, Legislative und Judikative - oft als „die vierte Gewalt” bezeichnet und haben im gesellschaftlichen System eine wichtige Kontroll- und Informationsfunktion. Menschen müssen sich auf solche einflussreichen Informationen verlassen können. Deshalb achten gelernte Journalistinnen und Journalisten u.a. folgende Qualitätskriterien (Schicha 2019, 41):
Aktualität des Themas
Relevanz: gesellschaftliche Bedeutsamkeit
Richtigkeit: exakte und wahrheitsgemäße Wiedergabe von Informationen
Vermittlung: Herstellen von Öffentlichkeit für relevante Informationen
Ethik: Umsetzung ethischer Standards, vgl. Pressekodex unten
Vielfalt der Themen, Ereignisse, Akteure
Professionalität: handwerkliche Qualität, faire und unparteiliche Aufbereitung
Rechtmäßigkeit: Achtung von Grundrechten, Gesetzen und Jugendschutz etc.
Schicha, Christian (2019): Medienethik. Grundlagen, Anwendungen, Ressourcen. UVK Verlag, München.
Der Pressekodex des deutschen Presserats verknüpft derartige Qualitätsgrundsätze zusätzlich mit ethischen Aspekten. Er stellt die zentralen Grundsätze für guten Journalismus zusammen, u.a.:
Wahrhaftigkeit, Achtung der Menschenwürde
Sorgfalt: Prüfung auf Wahrheitsgehalt, kennzeichnen unsicherer Meldungen, keine Verfälschung der Information durch Reduktion oder Bearbeitung etc.
Richtigstellung: Doch erfolgte Falschmeldungen müssen in angemessener Form richtig gestellt werden
Grenzen der Recherche: Zur Informationsbeschaffung dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden; Grenzen bei der Berichterstattung bei Katastrophen; Schutz von Personen
Berufsgeheimnis: Informanten können z.B. auch geschützt werden
Schutz der Persönlichkeit: Abwägen zwischen Schutz der Persönlichkeit und öffentlichem Interesse
Religion, Weltanschauung, Sitte: Keine Schmähungen
Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Diskriminierungen: Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden
Unschuldsvermutung: Berichterstattung frei von Vorurteilen
Im Folgenden werden einige Kriterien genauer erläutert:
Kann man in einem Medium eine Vielfalt von Meinungen, Themen und Akteuren (mehrere Autoren) finden, so kann man sie eher als seriös eingestuft werden. Wird nur ein kleiner Themenkomplex behandelt und sind die Beiträge mit eigener Meinung gespickt, dann ist das Medium wiederum nicht als seriös einzustufen.
Als wichtigstes und am leichtesten operationalisierbar ist die Unparteilichkeit. Sie verlangt die Einhaltung einer Neutralitätsnorm: Eine klare Trennung von Nachricht und Meinung. Außer in der journalistischen Form des Kommentars, der noch dazu klar gekennzeichnet ist, sollten Journalisten zu Themen keine Wertung vornehmen. Unter die Unparteilichkeit fällt auch der Begriff der Ausgewogenheit: Lässt das Medium oder der Journalist beide Seiten zu Wort kommen?
Viele Wertungen und einseitige Darstellungen wären ein Verstoß gegen die Neutralität und die Unausgewogenheit.
Hinzu kommt die einfache Überprüfung anhand der Sprache. Hier wird eine knappe und neutrale Darstellung verlangt. Entsprechend kommen keine Emotionen und Ausschmückungen vor.
Verstößt eine Nachricht gegen geltendes Recht, so kann man sie als unseriös bezeichnen. Wird z. B. ein Politiker oder eine Gruppe von Personen beleidigt, ist das nicht schlechter journalistischer Stil, sondern verstößt gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Personen.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats stellt zentrale Grundsätze des Journalismus zusammen:
Das Lehrerhandbuch von klicksafe.de „ETHIK MACHT KLICK. Meinungsbildung in der digitalen Welt” bietet Lehrkräften neben einem theoretischen Überblick eine Auswahl von 12 Praxisprojekten für ihren Unterricht im Bereich Medienethik. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Glaubwürdigkeit von Quellen einzuschätzen. Außerdem geht es um die Entwicklung einer Strategie zur Überprüfung von Nachrichten.
Ergänzt wird dieses Handbuch um ein aufgezeichnetes Webseminar: Meinungsbildung in der digitalen Welt
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Qualitätskriterien für journalistische Arbeit
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen „Filterblase” mit Anregungen, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene damit umgehen können.
Interaktives Online-Spiel rund um das Thema „Verschwörungserzählungen”
Vorstellung verschiedener Maßnahmen zum Schutz der User vor Fake News in sozialen Netzwerken