Hate Speech - eine rechtliche Einordnung
Wo endet die Meinungsfreiheit, wo beginnt die Straftat und welche Folgen hat Hate Speech?
Hate Speech an Schulen ist ein aktuelles Problem unserer Zeit. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal über dieses Thema aufklären und erfolgreiche Konzepte zur Prävention und Intervention in ihre pädagogische Arbeit integrieren. Doch wie kann eine solche Präventionsarbeit konkret aussehen und erfolgreich umgesetzt werden? Welche Interventionsmaßnahmen scheinen wirkungsvoll? Dieser Artikel fasst wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen und bietet einen Überblick über ausgewählte interne und externe Präventions- und Interventionskonzepte bzw. -programme.
„Die Qualität von Schule wird wesentlich von Schulklima und Lernkultur bestimmt. Respekt und Wertschätzung, Beteiligung und Verantwortung sind prägende Elemente einer gesundheitsförderlichen Schulkultur." (KMK, 2012, S. 3). Um diesen Anforderungen gerecht zu werden „muss Schule wissen, in welchen Bereichen von Prävention sie welche Rolle einnehmen kann und soll und an welchen Stellen andere Verantwortung übernehmen und Unterstützung anbieten“. (Gödde, 2020).
Präventionsarbeit für diskriminierungssensibles Handeln an Schulen lässt sich in drei Phasen gliedern. (vgl. Gödde, 2020).
Die primäre Prävention zielt darauf ab, Konflikte und Krisen zu vermeiden, bevor diese überhaupt auftreten, indem Lehrkräfte in ihren Klassen pädagogisch tätig werden. Zu den pädagogischen Handlungsfeldern gehören beispielsweise die Stärkung des Selbstwertgefühls, die Förderung demokratischer Werte, echte Partizipation, die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und die Förderung der Identitätsfindung.
Die sekundäre Prävention wird umgesetzt, wenn Konflikte und Krisen bereits vorhanden sind, jedoch noch nicht in einer festen Form vorliegen und somit noch vermieden werden können.
Zu den Schwerpunkten gehören die Sensibilisierung für Veränderungen in der Entwicklung, die Förderung einer transparenten Kommunikationskultur und die Arbeit an zwischenmenschlichen Beziehungen.
Die tertiäre Prävention erfolgt, wenn bereits auffällige Verhaltensweisen aufgetreten sind, wie beispielsweise Gewalteskalation oder Radikalisierung.
Die Maßnahmen umfassen die Deeskalation und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen.
Die erste und zweite Phase sind für die Präventionsarbeit an der Schule von entscheidender Bedeutung, sofern keine unmittelbaren Interventionsmaßnahmen erforderlich sind.
Es liegt in der Verantwortung aller Mitglieder einer Schulgemeinschaft, einen möglichen Präventionsleitfaden zum Schutz vor gewaltvoller und diskriminierender Kommunikation erfolgreich umzusetzen. Eine wertschätzende und vertrauensvolle Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern bildet dafür die Grundlage.
Weil der Alltag Anlass genug ist.
Nach Polzius (2020) sollte die Präventionsarbeit in den alltäglichen Umgang miteinander sowohl in der Schule als auch in der digitalen Kommunikation integriert werden. Im Folgenden werden einige Beispiele für mögliche Handlungsfelder und Kriterien zur Entwicklung eines Präventionskonzepts an der Schule aufgezeigt:
Sorgfältiger Umgang mit (eigener) Sprache
Wachsamkeit, um Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen
Aktives Zuhören und Ernstnehmen
Konsequentes Handeln
Förderung von Partizipation und demokratischem Handeln
Fortbildungen für das Kollegium
Schaffung unterstützender Strukturen
Benennung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für Betroffene
Sensibles Handeln gegen Diskriminierung und Rassismus
Selbstreflexion zur Bewusstmachung eigener Denk- und Handlungsmuster
Gemeinsame Entwicklung eines Wertekanons (vgl. „Diskriminierungssensibel in der Schule Handeln - Eine Handreichung für Lehrerinnen, Lehrer und pädagogische Fachkräfte”)
Diese Handlungsfelder gelten gleichermaßen für die analoge und digitale Interaktion unter allen Mitgliedern der Schulfamilie. Es sollten auch „Umgangsregeln, ethisch-moralische Prinzipien sowie Persönlichkeitsrechte bei digitaler Interaktion und Kooperation” sowie „Potenziale und Risiken der Digitalisierung und des Mediengebrauchs für das Individuum und die Gesellschaft” berücksichtigt werden.
All dies kann im Leitbild der Schule und/oder im schuleigenen Mediencurriculum verankert werden. Der Kompetenzrahmen zur Medienbildung des ISB bietet hierzu zusätzliche Orientierung bei der Erstellung des schuleigenen Mediencurriculums.
Das unten aufgeführte Beispiel eines Mediencurriculums veranschaulicht die konkrete Auseinandersetzung mit und eine mögliche Form der Prävention von Hate Speech in der Medienteilkompetenz „Kommunizieren und Kooperieren” für die Jahrgangsstufen 5-7 an Mittelschulen. Im Mediencurriculum sind außerdem weiterführende Links enthalten, die die praktische Umsetzung von Chatiquetten/Netiquetten und einem respektvollem Umgang miteinander im Unterricht unterstützen.
Thematisch adäquate Beispiele weiterer Schularten finden sich im folgenden Beitrag unter den DSdZ-Beispielcurricula:
Betroffene agieren bei Auftreten von Hate Speech äußerst vielfältig - wenngleich ihr Handeln selten im öffentlichen Diskurs sichtbar wird (vgl. Klant, 2021).
Die folgende Übersicht zeigt einige Interventions- und Umgangsstrategien, die von direkt betroffenen Personen und Organisationen entwickelt wurden.
(Online-)Aktivismus zielt darauf ab, für Hate Speech zu sensibilisieren und beispielsweise Plattformbetreiber dazu zu bringen, klare Community-Regeln aufzustellen, für die Durchsetzung dieser Regeln einzutreten und eine diskrimierungssensible Moderation von Plattformen einzufordern. Ebenfalls sollen Unternehmen, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens dazu aufgefordert werden, für demokratische Werte einzutreten und nicht mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die Hate Speech verbreiten. So bedient sich der Aktivismus diverser Strategien wie etwa Öffentlichkeitsarbeit, Boykottaufrufe oder Demonstrationen. Auch Einzelpersonen sollen motiviert und befähigt werden, sich gegen Hate Speech zu engagieren.
Als prominentes Beispiel ist etwa die Jugend-Kampagne „No Hate Speech Movement” zu nennen, die für die Problematik von Online Hate Speech sensibilisiert sowie Nutzerinnen und Nutzer zur Gegenrede ermutigen möchte.
Eine Möglichkeit für den Umgang mit Hate Speech ist, die Debatten unter klaren Diskussionsregeln und Themen vom digitalen in den analogen Raum zu übertragen. Dies ist jedoch eher für große Institutionen und Organisationen sinnvoll. Als ein Beispiel wäre die Diskussion über die Fassadengestaltung der Alice Salomon Hochschule Berlin zu nennen.
Die Veröffentlichung von Klarnamen, Fotos, Profilen in sozialen Netzwerken u.v.m. ist ein mögliches Vorgehen gegen Hate Speech im Netz. Ziel hierbei ist es, die Anonymität der Täterinnen und Täter aufzuheben.
In dem man sich selbst solidarisch mit den von Hate Speech betroffenen Personen zeigt und aktiv online für seine eigenen politischen und moralischen Werte eintritt, soll durch Counter Speech erreicht werden, dass der digitale Raum nicht den sich menschenfeindlich äußernden Gruppen und Personen überlassen wird. Diverse Methoden sind möglich, wie beispielsweise Rückfragen stellen, Diskriminierung und Pauschalisierung benennen und Debunking (Entlarven von Falschinformation). Es ist allerdings zu beachten, dass Handelnde durch Counter Speech auch selbst zur Zielscheibe werden können.
Alternativ kann auf die Absurdität von Hate Speech Beiträgen hingewiesen werden, indem mit Ironie, Humor oder mit sog. Memes geantwortet wird.
Nutzerinnen und Nutzer der großen sozialen Netzwerke haben die Möglichkeit Beiträge, die gegen die gegen die Community-Standards verstoßen, anonym zu melden. Diese Meldungen werden vom Betreiber der Plattform geprüft und ggf. gelöscht. Ebenfalls kann bei wiederholtem Posten von Inhalten, die gegen die Standards verstoßen, der Account dieser Person temporär, aber auch dauerhaft gesperrt werden.
Auch kleinere Diskussions-Plattformen (wie beispielsweise Diskussionsforen auf Nachrichtenseiten) können Community-Regeln erstellen, um Diskussionen zu moderieren. Auf Basis dieser Regeln können so menschenverachtende Beiträge gelöscht werden.
Weiterhin kann jede Person Hate Speech zur Anzeige bringen, sodass Täterinnen und Täter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Es ist weiterhin auch möglich, Hate Speech an verschiedene organisierte Stellen, wie beispielsweise an „respect! die Meldestelle für Hetze im Netz” des Demokratiezentrums Baden-Württemberg, weiterzuleiten. Die Inhalte werden hier geprüft, die Beiträge der Täterinnen und Täter ggf. zur Anzeige gebracht, aber auch Betroffene unterstützt.
Um einen Überblick über Art und Menge von Hate Speech im Netz zu erhalten (Monitoring), ist es zudem sinnvoll, Hate Speech an entsprechende Organisationen weiterzuleiten.
Wenn Hate Speech an einer Schule bereits aufgetreten ist, gibt es eine Reihe von Interventionsstrategien mit unterschiedlichen Zielen und Wirkungen, die im Rahmen einer Studie, an der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal aus Berlin und Brandenburg teilgenommen haben, erprobt wurden (Krause et al., 2023). Die folgende Übersicht zeigt die Ergebnisse der Untersuchung:
Ziel: Bei der ausübenden Person soll Hate Speech „abtrainiert” werden
Effekte: Schülerinnen und Schüler berichten von erfolgreichen Verhaltensänderungen, allerdings zeigten sich auch wirkungslose Ordnungsmaßnahmen; Schulpersonal verhängt z. T. Strafarbeiten, wenn sie diese als effektiver beurteilen.
Ziel: Hate Speech wird als Straftatbestand behandelt
Effekte: Nach Einschätzung des Schulpersonals zeigen diese Maßnahmen Wirkung. Potenziell Ausübende haben Angst vor den drohenden Konsequenzen. Allerdings sind juristische Konsequenzen vorab nicht gut einschätzbar und für Laien nachvollziehbar.
Ziel: Direktive Vermittlung von Normen bzw. Verhaltenserwartungen
Effekte: Instruierendes Schulpersonal schätzt Instruktionen im Vergleich zu Disziplinarmaßnahmen als wirksamer ein. Schülerinnen und Schüler reagieren teils mit Herunterspielen der Situation.
Ziel: Eine (zusätzliche) Intervention in der Familie bzw. eine erhöhte Verhaltenskontrolle außerhalb der Schule soll angeregt werden
Effekte: Wird z. T. als wirkungslos beurteilt; Schulpersonal kann Wirkung (mögliche Konsequenzen der Eltern) oft nicht einschätzen.
Ziel: Durch die Einbeziehung anderer Akteuere aus dem schulischen Kontext (wie z. B. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter) können Unsicherheiten im Interventionshandeln der Lehrkraft abgebaut werden. Es ermöglicht zudem eine Entlastung bei eigenen Interventionsaufgaben. Durch die regelmäßige Einbindung von z. B. schuleigenen Interventionsteams können Interventionsroutinen etabliert werden.
Effekte: Interventionsteams werden von allen Beteiligten der Schulfamilie als wertvolle Ressource im Umgang mit Hate Speech bewertet. Der in diesem Rahmen stattfindende kollegiale Austausch sorgt für eine weitere Professionalisierung im Umgang mit Hate Speech.
Ziel: Schlichtung eines (der Hate Speech zugrundeliegenden) Konflikts bzw. Herbeiführung von Kompromissen. Das Verhalten der Beteiligten soll reflektiert werden. Beispielsweise soll durch Perspektivübernahmen Empathie gestärkt werden.
Effekte: Die Mediation ist durch das Schließen von Kompromissen und das sich Entschuldigen erfolgreich. Allerdings zeigt sich, dass der Erfolg von mediativen Interventionsmaßnahmen nur von kurzer Dauer ist.
Ziel: Hate Speech soll reduziert werden, indem mit einer Gruppe von Schülerinnen und Schüler ein gemeinsames Verständnis des Problems erarbeitet wird bzw. gemeinsame Verhaltensregeln und -normen entwickelt werden.
Effekte: Diese Verhandlungen werden von allen Beteiligten als zielführend wahrgenommen, sofern sie in offener bzw. vertrauensvoller Atmosphäre stattfinden. Als punktuelle Maßnahme (einzelne singuläre Workshops) werden sie als wenig wirksam eingeschätzt.
Ziel: Langfristiger Aufbau von Sozialkompetenzen
Effekte: Als Einzelmaßnahme werden diese Angebote nur teilweise positiv bewertet. Fehlende Verstetigung verhindert nachhaltige Interventionserfolge. Ebenfalls ist bei der Auswahl der Programme darauf zu achten, dass diese didaktisch angemessen gestaltet sind, sonst können sie gegenteilig wirken.
Viele Programme zum Umgang mit Hate Speech sind sowohl auf Prävention als auch auf Intervention ausgerichtet (vgl. Seemann-Herz et al., 2022). Bei der Auswahl eines geeigneten Programms sollten Lehrkräfte die Passung zwischen den Zielen des Programms und den Bedürfnissen der Jugendlichen kritisch reflektieren und Maßnahmen umsetzen, die eine nachhaltige Veränderung auf mehreren Ebenen anstreben. Eine kriteriengeleitete
Einteilung schulbezogener Programme zum Umgang mit Hate Speech findet sich in der folgenden Übersicht.
Die Prävention und Intervention an Schulen ist ein integraler Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags aller Schularten gemäß Artikel 131 der Bayerischen Verfassung. Um die Heranwachsenden zu verantwortungsbewussten und sozial engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern unerlässlich.
Die Schule hat daher die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten einzubeziehen und diese aktiv an der Entwicklung und Umsetzung des Wertekanons zu beteiligen. Dadurch wird positiv auf die Prävention von Hate Speech eingewirkt. Ein respektvoller Umgang, klare Kommunikationsregeln und angemessene Verhaltensweisen lassen sich leichter vermitteln, wenn alle darüber informiert sind und diese idealerweise gemeinsam erarbeitet wurden.
Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! Dieser Aufruf zur demokratischen Bildung bietet Anregungen und nennt die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten im schulischen Kontext.
Das KESCH - Programm (= Kooperation Elternhaus – Schule) stellt kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Schularten in Bayern bereit. Im Fokus steht die Beratung zu potenziellen Kooperationsprogrammen zwischen Elternhaus und Schule.
Das Angebot des ISB „Werte machen Schule” liefert Anregungen für eine wertbasierte Schulentwicklung. Hier wird unter anderem das Kompetenzentrum für Schulentwicklung und Evaluation genannt, das gegen Entgelt die Schulen in der Entwicklung eines „Konzepts der Wahrnehmungs- und wertorientierten Schulentwicklung (WWSE®)” unterstützt.
Neben der Möglichkeit, ein schulinternes Leitbild oder Mediencurriculum zur Prävention von Hatespeech einzusetzen, ist der Einbezug von extern entwickelten präventiven und intervenierenden Maßnahmen eine sinnvolle Ergänzung. In einer detaillierten Überprüfung wurden 14 solcher Programme für Schulen untersucht, wobei vier Qualitätskriterien hinsichtlich ihrer Effizienz zugrunde gelegt wurden.
transparente und eindeutige Definition des Phänomens Hate Speech
Verknüpfung von Prävention und Intervention innerhalb des Programms
Teilnehmende Aktivierung
Kriteriengeleitete und unabhängige Evaluation
„Pädagoginnen und Pädagogen sollten bei der Auswahl von Programmen kritisch die Passung zwischen den Zielen des Programms und den Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler reflektieren und Maßnahmen umsetzen, die auf mehreren Ebenen nachhaltige Veränderungen bewirken.“ (Seemann-Herz et al., 2022)
Um einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Angebote und Materialien zur Prävention und Intervention von Hate Speech in weiterführenden Schulen zu erhalten, wurden sorgfältig ausgewählte Internetseiten und Programme zusammengestellt. Die folgende exemplarische Auswahl umfasst Unterrichtsmodule, Schulprogramme sowie Materialien für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern.
Einen guten Überblick an weiteren ausgewählten Unterstützungsangeboten zur Prävention von Hate Speech finden Sie im Portal für Politische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung an bayerischen Schulen:
„Medienkompetenz kann nicht ohne Zivilcourage und eine klare Positionierung gegen Hate Speech gedacht werden“, sagt die auf Gewaltprävention und Gesundheitspsychologie spezialisierte Diplom-Psychologin Dorothee Scholz.
Es sei auch Aufgabe der Schule, „der Verrohung der Sprache entgegenzuwirken“, so Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung. Schule stehe hier aber nicht allein in der Pflicht. „Hier sind alle Institutionen und insbesondere alle Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und Öffentlichkeit schaffen, gefordert“, schlussfolgert Beckmann.
Das Konzept der Individuenbezogenen Menschenfreundlichkeit (IMF) bietet einen möglichen Ansatz, um der Verrohrung der Sprache und hasserfüllten Äußerungen entgegenzuwirken. Es steht im Kontrast zum Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF), das feindselige Einstellungen gegenüber verschiedenen Menschengruppen erfasst und systematisiert. GMF basiert auf einer Ideologie der Ungleichwertigkeit.
Die Idee der IMF soll den vielbeachteten soziologischen Begriff der GMF positiv herausfordern und betonen, dass Kommunikation auch auf andere Weise möglich ist. Das Konzept von Love Speech! zielt darauf ab, Menschen als individuelle Personen anzusprechen und sie auf freundliche, positive und ermutigende Weise zu behandeln. Dies führt zu einer Realität der Gleichwertigkeit. Praxisnahe Ideen und Anregungen zur Umsetzung von Love Speech! in der Schule finden sich auf der folgenden Homepage.
Wo endet die Meinungsfreiheit, wo beginnt die Straftat und welche Folgen hat Hate Speech?
Wie kann Hate Speech vorgebeugt und begegnet werden? Welche Maßnahmen eignen sich für den schulischen Kontext?
Wie und wo entsteht Hate Speech, welche Mechanismen verstärken die Verbreitung und wie wird das Phänomen strategisch genutzt?
Was ist Hate Speech und warum ist es ein Thema für die Schule?
Welche Auswirkungen hat Hate Speech auf das Individuum und die Gesellschaft?