Datenschutz
Ohne Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigten kann eine App genutzt werden, wenn sie keine personenbezogene Anmeldung erfordert und auch sonst keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Der Internetzugang sollte über den Anschluss der Schule (Schul-WLAN, Bayern-WLAN) erfolgen.
Der Einsatz einer App, die eine personenbezogene Anmeldung erfordert oder sonst personenbezogene Daten verarbeitet, ist nur bei vorliegender Einwilligungserklärung der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten möglich.
Dabei gelten folgende Abstufungen:
Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre: Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person
Schülerinnen und Schüler ab 14 bis 18 Jahren: Unterschrift der Schülerin bzw. des Schülers sowie einer erziehungsberechtigten Person
Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren: Unterschrift der Schülerin bzw. des Schülers
Darüber hinaus ist die Aufnahme der Verarbeitungstätigkeit der App in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erforderlich:
An jeder Schule muss es ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Verarbeitung personenbezogener Daten) geben. In diesem Verzeichnis werden zulässige Verarbeitungstätigkeiten eingetragen. Apps werden in der Regel nicht explizit genannt, stattdessen wird allgemein beschrieben, für welche Verarbeitungstätigkeiten eine App genutzt werden darf. Auch Einschränkungen werden dabei explizit beschrieben.
Wenn Ihr gewünschtes Angebot (beispielsweise eine App) personenbezogene Daten erfasst, wenden Sie sich vor der Nutzung des Angebots an die Schulleitung. Damit diese als Gesamtverantwortliche unter Einbezug des schulischen Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls zusammen mit anderen Gremien eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, braucht sie die relevanten Informationen über die App. Welche personenbezogenen Daten werden in der App für welche Zwecke verarbeitet? An wen gehen die Daten und wann werden sie wieder gelöscht?
Fragen zum Thema Datenschutz: