![symbolische Darstellung der sozialen Medien mit Männchen und Sprechblasen](/img/containers/uploads/posts/6/b/4/b/a/6997c40b-bb6e-4b09-be4f-aaf7b7b10812/soziale_netzwerke.png/82398612642ecfdc36cb1e2071be9e8a.webp)
Hinweise zum Umgang mit sozialen Medien/Netzwerken für Lehrkräfte
Der Leitfaden für Beschäftigte der Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien zeigt nun Richtlinien für ein angemessenes Verhalten der Beschäftigten der Staatsverwaltung auf.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2022 (Az.I3-BO4000.0/45/59) stellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Endgeräten und des Internets in der Schule im Überblick dar.
In der Anlage der KMBek finden Sie unter anderem ein Muster für eine Nutzungsordnung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen.
Der Leitfaden für Beschäftigte der Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien zeigt nun Richtlinien für ein angemessenes Verhalten der Beschäftigten der Staatsverwaltung auf.
Oftmals können Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien gewinnbringend im Unterricht eingesetzt werden. Lesen Sie in diesem Tutorial, wo Sie geeignetes freies Material im Internet finden.
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