Einwilligungserklärung „Passwortgeschützte Lernplattform”
Finden Sie hier Informationen zur Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2022 (Az.I3-BO4000.0/45/59) stellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Endgeräten und des Internets in der Schule im Überblick dar.
In der Anlage der KMBek finden Sie unter anderem ein Muster für eine Nutzungsordnung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen.
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Der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört schon immer selbstverständlich zum Schulalltag. Wie sich dieser mit dem vermehrten Einsatz von modernen Technologien im Klassenzimmer und in der Schule generell verändert hat, erfahren Sie hier.
Human Rights Watch hat mit der Studie „Students not Products” untersucht, welche Webseiten und Lernplattformen die Kinderrechte der UNO wahren. Die ByCS Lernplattform und das Videokonferenztool Visasvid schnitten dabei sehr gut ab.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Mai 2025
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
Sind digitale Leistungserhebungen erlaubt? Und wie könnten diese in der ByCS-Lernplattform funktionieren? Auch wenn es noch keine umfassende Klärung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen gibt, finden Sie in diesem Beitrag Hinweise und Erläuterungen zur Thematik.