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Cybergrooming - Sexuelle Belästigung von Minderjährigen im Netz

Neben vielen Chancen birgt das Internet für Kinder und Jugendliche auch eine Reihe von Gefahren. Eine besonders perfide Gefahr ist Cybergrooming. Dabei handelt es sich um die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte von Erwachsenen mit Minderjährigen im Internet.

Sie fragen sich, wie Sie Ihre Schülerinnen und Schüler für das Thema sensibilisieren und damit Cybergrooming vorbeugen können? Wie Sie auch Eltern informieren können und wie im Falle des Falles zu handeln ist? Dieser Artikel informiert über das Phänomen, erläutert Methoden, Anzeichen und Folgen. Er beleuchtet die Rechtslage und zeigt konkrete Maßnahmen zur Prävention und Intervention auf.

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming ist eine Form des sexuellem Missbrauchs, der sich im digitalen Raum abspielt. Laut Bundeskriminalamt versteht man unter Cybergrooming das gezielte Ansprechen von Minderjährigen durch Erwachsene über Online-Plattformen wie WhatsApp, Instagram, Snapchat oder Chats in Online-Spielen. Ziel ist, sexuelle Kontakte anzubahnen. Das Spektrum reicht von gezieltem Ansprechen über die Aufforderung des Zusendens von Nacktbildern bis hin zu sexuellem Missbrauch. Bei letzterem liegt ein Straftatbestand vor. Der Begriff „Grooming„ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Striegeln”, was metaphorisch für das subtile Annähern der Täter an Kinder und Jugendliche steht.

Kennzeichnend für Cybergrooming ist, dass die Täter die Gutgläubigkeit, das Vertrauen und das mangelnde Risikobewusstsein von Minderjährigen ausnutzen, um ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis aufzubauen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Opfer zu manipulieren und zu kontrollieren, so klicksafe, die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz.

Wie findet Cybergrooming statt?

Methoden - Wie gehen Täter vor?

Der Elternratgeber „SCHAU HIN!“ nennt folgende typische Vorgehensweisen:

  1. Fake-Profile: Täter verwenden gefälschte Profile, um sich als gleichaltrige Heranwachsende auszugeben und so das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen.

  2. Vertrauensaufbau: Durch regelmäßiges Liken und Kommentieren oder durch virtuelle Geschenke bauen Täter eine scheinbar enge Beziehung auf und täuschen Verständnis für die Probleme der Minderjährigen vor.

  3. Drängen auf private Kommunikation: Nachdem das Vertrauen aufgebaut wurde, drängen die Täter auf den Wechsel zu privateren Kommunikationskanälen wie Messenger oder Videochat-Diensten, um dort persönlichere Fragen zu stellen und intime Inhalte, wie z. B. Nacktfotos, anzufordern.

  4. Sextortion: Mit dem erlangten Material erpressen Täter ihre Opfer und drohen damit, es zu veröffentlichen oder die wahre Identität preiszugeben, falls die Schülerin bzw. der Schüler sich weigert, weitere intime Bilder zu senden.

  5. Reale Treffen: Nach einer gewissen Zeit schlagen die Täter reale Treffen vor und geben ihre wahre Identität preis, um den Missbrauch weiter zu intensivieren.

Diese Methoden werden genutzt, um Kinder und Jugendliche gezielt zu manipulieren und zu missbrauchen. Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler, Pädagogen und Erziehungsberechtigte sich dieser Risiken bewusst sind und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Anzeichen - Wie erkenne ich Cybergrooming?

Die Organisation für Menschenrechte im Netz „Hate Aid” nennt folgende typische Anzeichen:

  • Ein unglaubwürdiges Profil (des Täters): Komische oder keine Bilder, wenig Informationen über die Person

  • Viele Komplimente und sexuelle Anspielungen in den Nachrichten 

  • Zustimmung und Verständnis für alles, was das Kind oder der Jugendliche schreibt

  • Versprechungen, wie eine Modellkarriere oder Geschenke, werden gemacht

  • Nachfrage nach persönlichen oder privaten Details

  • Die Frage nach intimen Fotos oder Videos

  • Eine Einladung zu einem Video-Gespräch, wobei die Kamera der Online-Bekanntschaft angeblich „kaputt” ist

  • Die Frage nach einem Wechsel von der Plattform zu einem Messenger-Dienst

  • Die Bitte oder Aufforderung, die Gespräche und den Kontakt geheim zu halten

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Wo findet Cybergrooming statt?

Cybergrooming kann, so die EU-Initiative klicksafe, im Grunde überall stattfinden, wo Kinder und Jugendliche im digitalen Raum unterwegs sind:

  1. Soziale Netzwerke: Plattformen wie Tik Tok, Instagram und Snapchat bieten Tätern Zugang zu einer großen Anzahl von potenziellen Opfern.

  2. Messenger-Apps: Dienste wie WhatsApp, Telegram und Signal ermöglichen direkte Kommunikation zwischen Personen. Dies nutzen Täter, um Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.

  3. Online-Spiele (z. B. Minecraft oder Fortnite): Chatfunktionen in Multiplayer-Spielen bieten Tätern eine Plattform, um mit Minderjährigen in Kontakt zu treten. Dies geschieht oft unter dem Deckmantel des gemeinsamen Interesses an Spielen.

  4. Foren und Online-Communities: In thematischen Foren, Diskussionsgruppen oder Online-Communities positionieren sich Täter und finden dort ihre potentielle Opfer.

  5. Dating-Apps und Websites: Obwohl diese Plattformen in erster Linie für Erwachsene gedacht sind, haben Minderjährige trotz Altersbeschränkungen Zugang und machen sich damit anfällig für Cybergrooming.

Wie oft sind Kinder und Jugendliche von Cybergrooming betroffen?

Laut eine repräsentative Befragung der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2021 werden Minderjährige relativ häufig im Netz sexuell belästig:

  • Ein Viertel der Jugendlichen zwischen 13 und 15 Jahren wurde bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert.

  • 16 % der 13- bis 15-Jährigen wurden von älteren Personen Gegenleistungen versprochen, wenn sie intime Bilder oder Videos von sich verschicken.

  • 14 % der 10- bis 15-Jährigen wurden bereits aufgefordert, sich vor einer Webcam auszuziehen.

  • Etwa 15 % der 8- bis 18-Jährigen bekamen ungewollt Nacktbilder zugeschickt.

  • Je älter die Heranwachsenden sind, desto häufiger sind sie mit Cybergrooming konfrontiert.

CC BY-SA 4.0 Landesanstalt für Medien NRW

Welche Risiken und Folgen hat Cybergrooming?

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz verweist im Zusammenhang mit Cybergrooming auf folgende Risiken und Folgen:

  • Persönliche Sicherheit: Durch das Offenlegen persönlicher Informationen und das Treffen mit unbekannten Personen besteht die Gefahr von körperlichem Schaden oder Entführung.

  • Vertrauensverlust: Betroffene können das Vertrauen in andere Menschen, insbesondere in Online-Kommunikationen verlieren und Schwierigkeiten haben, Beziehungen aufzubauen.

  • Soziale Isolation: Opfer können sich zurückziehen und soziale Kontakte meiden, um potenzielle Gefahren zu umgehen, was zu sozialer Isolation führen kann.

  • Traumatisierung: Betroffene können langfristig unter negativen psychischen Folgen wie Angstzuständen, Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen und einem verminderten Selbstwertgefühl leiden.

  • Langfristige psychische Probleme: Die Folgen von Cybergrooming können Betroffene ein Leben lang begleiten und zu langfristigen psychischen Problemen führen, die eine professionelle Unterstützung erfordern.

Was sagt das Gesetz?

Cybergrooming ist eine Form sexueller Gewalt und somit in Deutschland laut Bundeskriminalamt eine Straftat (§ 176b StGB). Täter werden strafrechtlich verfolgt.

Für die Strafbarkeit genügt es, dass der Täter oder die Täterin auf ein Kind einwirkt, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen, so der Ratgeber „Internet ABC”. Dazu gehören auch Handlungen, die eventuell zum Missbrauch eines Kindes führen können. Eine Strafbarkeit liegt seit 2020  zudem dann vor, wenn der Täter glaubt, ein Kind anzusprechen – tatsächlich aber Erwachsene kontaktiert, zum Beispiel die Eltern, eine Ermittlerin oder einen Ermittler (Versuchsstrafbarkeit nach § 176b Abs. 3 StGB).

  • Kinder unter 14 Jahren sollen zu sexuellen Handlungen gebracht werden, die sie an oder vor dem Täter bzw. der Täterin oder einer dritten Person vornehmen oder die sie von dem Täter, der Täterin oder der dritten Person an sich vornehmen lassen sollen (§ 176 b).

  • Der Täter oder die Täterin will kinderpornografisches Material herstellen oder in seinen Besitz bringen (§ 184b, Abs. 1 Nr. 3 oder § 184b Abs. 3 StGB).

  • Kinder werden mit pornografischen Inhalten konfrontiert (§ 176 a).

Täter können strafrechtlich verfolgt werden und schwere Strafen für sexuellen Missbrauch, Belästigung oder Verbreitung von Kinderpornografie erhalten. Sie erwarten Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Wie kann eine gelungene Präventions- und Interventionsarbeit in der Schule aussehen?

Schule leistet einen entscheidenden Beitrag zur Medienerziehung, zur Digitalen Bildung wie auch zur Familien- und Sexualerziehung. Ziel muss es sein, Heranwachsenden einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet zu vermitteln, was insbesondere auch die Sensibilisierung für die Gefahren, speziell den Schutz vor sexueller Belästigung oder sexuellem Missbrauch im Netz umfasst. Lehrkräfte, und Erziehungsberechtigte tragen gemeinsam die Verantwortung, Kinder und Jugendliche für das Thema Cybergrooming zu sensibilisieren und präventiv tätig zu werden. Cybergrooming betrifft nicht nur die direkten Opfer, sondern wirkt sich auch auf deren Familien und das schulische Umfeld aus. Durch gezielte Präventionsarbeit an der Schule können das Bewusstsein geschärft, Schutzmechanismen etabliert und ein sicheres Umfeld geschaffen werden.

Cybergrooming – Präventionsarbeit in der Schule

„Prävention beginnt im Alltag (...)“

Die folgende Grafik vom Internet-ABC, dem Ratgeber zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet, verdeutlicht entscheidende Bausteine für eine erfolgreiche Cybergrooming-Präventionsarbeit an Schulen:

© Internet-abc

Um Cybergrooming erfolgreich vorzubeugen, ist es unerlässlich, die schuleigene Präventionsarbeit regelmäßig zu reflektieren. Eine Checkliste mit entsprechenden Fragestellungen findet sich beispielsweise auf der Website des Ratgebers Internet-ABC.

Cybergrooming – Materialen für Lehrkräfte zur Präventionsarbeit an Schulen

Im Folgenden werden ausgewählte Websites, Materialien, Videos uvm. zur Prävention von Cybergrooming vorgestellt.

  • Unterrichtsreihe: Gemeinsam gegen Cybergrooming!

    Der Verein Internet-ABC e. V. hat durch Unterstützung des Kinderschutzbundes und der Polizei eine mehrstündige Unterrichtsreihe (insg. 7 Unterrichtsstunden) zum Thema Cybergrooming entwickelt. Neben einem entsprechenden Handbuch und den komplett ausgearbeiteten Unterrichtsstunden finden sich in den Materialien auch wertvolle Hinweise und Tipps zur Weitergabe an die Erziehungsberechtigten.

    Zielgruppe: Grundschule, ggf. Sekundarstufe 1 (Unterstufe)

    Medienkompetenzen: 2.3, 3.3, 3.4, 5.2 und 5.4

  • Cybergrooming – Gefahr im Chat

    Die Landesanstalt für Medien NRW hat eine Unterrichtseinheit als Peer-Teaching Projekt zum Thema Cybergrooming ausgearbeitet. Neben der Definition von Cybergrooming werden Merkmale zum Erkennen von Cybergrooming als auch Schutzstrategien und Handlungsmöglichkeiten thematisiert.

    Zielgruppe: Sekundarstufe 1

    Medienteilkompetenzen: 2.2, 3.3, 3.4, 5.2 und 5.4

  • Schütz´ dich vor Cybergrooming!

    Im Medienkompetenz-Portal „einfach.Medien“ des NDR findet sich eine ausgearbeitete Unterrichtseinheit zum Thema Cybergrooming. Hierzu stehen Lehrkräften verschiedene Texte, Materialien und Methodenhinweise zur Verfügung, die sich alle der Leitfrage widmen: „Was ist Cybergrooming und wie kann ich mich schützen?“

    Zielgruppe: Sekundarstufe 1

    Medienteilkompetenzen: 2.3, 3.3, 3,4, 5.2 und 5.4

  • Cyber-Grooming – Wie kann ich das Thema im Unterricht behandeln?

    Auf der Website der österreichischen Initiative „saferinternet.at“ sind für Lehrkräfte Tipps zusammengefasst, wie das Thema im Unterricht behandelt werden kann. Neben einer gemeinsamen Definition und einem Erfahrungsaustausch können Warnsignale im Chat erarbeitet werden. Schließlich werden geeignete Übungen aus dem „Handbuch für Pädagoginnen und Pädagogen: Sex und Gewalt in digitalen Medien” vorgestellt.

    Zielgruppe: Sekundarstufe 1

    Medienteilkompetenzen: 2.2, 3.3, 3.4, 5.2 und 5.4

  • Wissen-hilft-schützen.de

    Das Internetangebot „wissen-hilft-schuetzen.de“, herausgegeben von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellt verschiedenste Informationen und Materialien zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum zur Verfügung.

    Zielgruppe: alle

    Medienteilkompetenzen: abhängig vom gewählten Material

Cybergrooming – Interventionsmöglichkeiten in der Schule

Auf der Plattform vom Internet-ABC wird ein konkreter Handlungsplan bei Cybergrooming-Verdachtsmomenten vorgestellt. Diese Beispielvorlage kann als Grundlage im Kollegium verwendet und weiterentwickelt werden.

© Internet-ABC

Bei Verdachtsmomenten sexualisierte Gewalt und Cybergrooming sind laut Internet-ABC folgende Aspekte unerlässlich:

  1. Empathie zeigen und Vertraulichkeit gewährleisten

  2. Unterstützung bei der Sicherung von Beweismaterial anbieten, z. B. durch rechtssichere Screenshots

  3. Verlassen des Chats empfehlen

  4. Eltern informieren und ggf. bei Strafanzeige unterstützen

  5. Unterstützung beim Blockieren des Accounts anbieten

  6. Auf Hilfsangebote/Beratungsstellen verweisen

  7. Schulleitung informieren

Welche Informationsangebote gibt es für Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte?

Zu einer erfolgreichen Präventions- und Interventionsarbeit an Schulen gehört, Kinder, Jugendliche wie auch Erziehungsberechtigte umfassend für dieses Thema zu sensibilisieren und darüber zu informieren. Die im Folgenden vorgestellten Materialien eignen sich zur Weitergabe an Kinder und Jugendliche wie auch Erziehungsberechtigte. Sie umfassen Präventionsmaßnahmen wie auch Handlungsratschläge (Interventionsmöglichkeiten).

Informationsmaterial für Kinder und Jugendliche

  • Die EU-Initiative klicksafe hat zahlreiche Materialien wie Flyer, Videos, Poster und auch Webcam-Sticker zum Thema „WEHR DICH! Gegen sexualisierte Gewalt im Netz - Warnsignale im Chat“ veröffentlicht. Ziel ist, Kinder und Jugendliche zu stärken, sexualisierte Gewalt im Netz rechtzeitig zu erkennen und sich dagegen zu wehren.

  • Mit dem Cybergrooming-Quiz von ZEBRA, einem Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, können Schülerinnen und Schüler spielerisch ihr Wissen zum Thema Cybergrooming testen. Nach Abschluss jeder Frage werden kurze Erklärungen mit Hinweisen und Tipps für Kinder und Jugendliche gegeben.

  • Auf der Webseite von Juuuport, einer bundesweiten Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben, findet sich der RatgeberCybergrooming: Wie du dich schützen kannst”. Neben zahlreichen (Hintergrund-)Informationen finden Heranwachsende Checklisten, wie man (das Anbahnen von) Cybergrooming erkennen kann, Tipps wie man sich schützen kann als auch konkrete Ratschläge, was Betroffene tun können. Das Angebot Juuuport wurde von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt ins Leben gerufen.

  • Der Flyer „Sexting” der österreichischen Initiative saferinternet.at fasst für Kinder und Jugendliche Informationen, Hintergründe und Tipps zum Thema Versenden und Tauschen von Nacktfotos über das Internet zusammen.

  • Auf der Plattform handysektor.de sind unter anderem Tipps und Hinweise zusammengefasst, wie man erste Anzeichen von Cybergrooming erkennen kann und wie man sich im Falle von Cybergrooming verhalten sollte.

Informationsmaterial für Erziehungsberechtigte

„In der Familie bedeutet präventive Erziehung, Töchtern und Söhnen mit Liebe und Respekt zu begegnen, ihre Persönlichkeit ernst zu nehmen und ihre Selbstbestimmung zu fördern. Im Mittelpunkt der präventiven Erziehung steht die Stärkung der Kinder und Jugendlichen.”
  • Der Kinderschutzbund Bundesverband hat einen Informations-Flyer für Erziehungsberechtigte zum Thema „Gemeinsam gegen Cybergrooming“ veröffentlicht. Kompakt finden sich hier alle wichtigen Informationen sowie entsprechende Empfehlungen, wenn ein Kind im Internet belästigt wurde. 

  • Die EU-Initative klicksafe bietet umfassende Hilfe bei Cybergrooming und sexueller Belästigung von Kindern. Neben einem Überblick über die relevantesten Fakten und Handlungsempfehlungen zum Schutz von Kindern werden in einem Booklet Tipps im Falle von Cybergrooming vorgestellt. Ein Erklärvideo zu Cybergrooming, eine Talkrunde mit Expertinnen und Experten wie auch eine Familien-Checkliste zum Einstieg in ein gemeinsames Gespräch zur Thematik runden das Angebot ab.

  • Die u. a. vom Bundesmisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ hat sich zum Ziel gesetzt, Eltern und Erziehungsberechtigte Orientierung in der digitalen Medienwelt sowie Tipps zur kompetenten Begleitung des Medienkonsums von Kindern zu geben. Auf der Website „Cybergrooming: So schützen Eltern ihre Kinder” werden Informationen zum Thema Cybergrooming zusammengefasst und Tipps für mehr Sicherheit gegeben. Weiterhin wird das typische Vorgehen von Tätern beschrieben als auch Hinweise zur Enttarnung von Cybergrooming gegeben.

  • Mit der Kampagne „Missbrauch verhindern!“ setzt sich die Polizei im Rahmen des Programms „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ zum Ziel, Erwachsene darin zu stärken, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen. Es werden fünf Schritte gegen sexuellen Kindesmissbrauch (Wissen, Offenheit, Aufmerksamkeit, Vertrauen und Handeln) vorgestellt.

  • Auf der Website der österreichischen Initiative saferinternet.at „Cyber-Grooming – Wie kann ich mein Kind vor sexueller Belästigung im Internet schützen?” findet man unter anderem eine Beschreibung, welche Kinder gefährdet sind sowie eine Übersicht für Eltern und Erziehungsberechtigte, wie sie ihr Kind vor Cybergrooming schützen können. Zudem werden Interventionsmöglichkeiten beschrieben. 

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