Zu Inhalt springen Zu Fußbereich springen

Studie: „Lernende sind keine Produkte“

Human Rights Watch (HRW) analysierte basierend auf den Vorschlägen des Komitees der Vereinten Nationen für Kinderrechte Lernplattformen und Websites, welche von Regierungen empfohlen wurden.

Bei 125 untersuchten Angeboten konnten weltweit lediglich 13 Angebote den Anforderungen der Kinderrechte der UNO genügen. Mit der Lernplattform mebis und dem Videokonferenzsystem Visavid kommen allein zwei davon aus Bayern.

Dies ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, da insbesondere Bild- und Audiodaten bei Videokonferenzen sowie Beurteilungen in der Lernplattform äußerst sensible Daten sind. Eine Speicherung kann für Schülerinnen und Schüler später nicht absehbare Folgen haben und daher ist der verantwortungsvolle Umgang in Bayern eine hohe Auszeichnung.

 Weiterführende Informationen

Auf den folgenden Seiten können Sie die Originaldokumente betrachten: 

© istock.com/kbeis

Kinderrechte in digitalen Lernplattformen

Kinder und Jugendliche sollten eigentlich in den Schulen geschützte Räume zu ihrer Entwicklung finden. Was im realen Leben eine Selbstverständlichkeit ist, wird leider im digitalen Leben nicht immer ernst genommen. Eine Teilnahme an einer Werbeveranstaltung oder die Weitergabe seiner persönlichen Daten vor dem Besuch des nächsten Unterrichts wären im Schulgebäude undenkbar und sollten auch im digitalen Lernen analog gehandhabt werden.

Human Rights Watch deckte diesen Missstand auf und legte insbesondere ein Augenmerk auf das Tracking der Lernenden und die Kommerzialisierung der Nutzerdaten, bei der Teilnahme am Onlineunterricht. Die offiziellen Angebote und Empfehlungen der Regierungen gaben dabei die Daten der Kinder an über 160 kommerzielle Anbieter weiter.

In vielen Fällen wurde das Tracking während des Unterrichts auch in den privaten Bereich ausgedehnt, so dass Kinder durch die Teilnahme am Unterricht ganzheitlich überwacht wurden samt Standort.

„Any digital surveillance of children, together with any associated automated processing of personal data, should respect the child’s right to privacy and should not be conducted routinely, indiscriminately or without the child’s knowledge or, in the case of very young children, that of their parent or caregiver; nor should it take place without the right to object to such surveillance, in commercial settings and educational and care settings, and consideration should always be given to the least privacy-intrusive means available to fulfil the desired purpose.“

Bayern stellt mit der mebis Lernplattform und der Videokonferenzsystem Visavid zwei digitale Angebote bereit, welche laut HRW Kinderrechte berücksichtigen.

Weitere Beiträge

Alle ansehen (12)

Freie Inhalte im Netz

Oftmals können Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien gewinnbringend im Unterricht eingesetzt werden. Lesen Sie in diesem Tutorial, wo Sie geeignetes freies Material im Internet finden.

mutter kind laptop

KMBek Medienbildung

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsregelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.

Zu Seitenstart springen Über mebis