Good-Practice-Beispiele
Beispiele konkreter Regelungen verschiedener Schularten
Der teachSHARE-Kurs beinhaltet ein Angebot verschiedener medienerzieherischen Themen. Das Ziel dabei ist ein reflektierter und verantwortungsbewusster Umgang mit dem schülereigenen mobilen Gerät innerhalb der schulischen und gesetzlichen Regeln.
Der Kurs kann ist sowohl einsetzbar im Rahmen des medienerzieherischen Begleitkonzepts der schuleigenen Regelungen für die Nutzung digitaler Endgeräte als auch als Präventionsmaßnahme im Rahmen des Medienkonzepts von Schulen.
Autorin: Diana-Marie Wunder
Fach: fächerübergreifend (Medienerziehung)
Stufe: 5-10 Jgst.
Schulart: übergreifend
Der teachSHARE-Kurs besteht aus medienerzieherischen Modulen, die je nach Bedarf flexibel einsetzbar sind. Da die Module nicht linear aufeinander aufbauen, aber in sich abgeschlossen sind, kann die Lehrkraft sie je nach Bedarf komplett oder als Auswahl einsetzen.
Alle Inhalte können an die Bedürfnisse der jeweiligen Lerngruppe angepasst werden. Für jedes Modul finden sich didaktische Hinweise, die unbedingt vorab gelesen werden sollten. Darüber hinaus sind Anmerkungen zum didaktischen Aufbau des Moduls enthalten, zur Alterszeilgruppe und zum organisatorischen und zeitlichen Rahmen.
Ergänzend finden Sie denbare Ergebnisse oder Vorschläge für Tafelbilder, Querverweise zu anderen Themenbereichen und Angebote zur thematischen Vertiefung.
Der Kurs setzt sich aus verschiedenen thematischen Modulen zusammen, die dynamisch bzw. erweiterungsfähig sind.
Die Themen greifen die dokumentierten Problemfelder der letzten JIM-Studien (2017 – 2021) auf und bieten dazu Antworten an.
Das Modul Meine Mediennutzung soll Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften die Omnipräsenz des Smartphones vor Augen führen, Nutzungsmotive des Smartphones aufzeigen und eine Selbstreflexion der eigenen Mediennutzung anstoßen.
Modul 2 zur schuleigenen Regelung soll den Kenntnisstand der Lerngruppe zur Regelung an der Schule erfassen und der Lehrkraft widerspiegeln. Da die Umsetzung von Schule zu Schule sehr unterschiedlich ausfällt, wird hier beispielhaft vorgegangen. Die Lehrkraft sollte vor dem Einsatz des Kurses mit Schülerinnen und Schüler unbedingt eine inhaltliche Anpassung vornehmen!
Die aktuelle Brisanz und das Ausmaß von Desinformationen und Beleidigungen im Netz offenbarte sich jüngst besonders im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Kinder und Jugendliche sehen sich immer öfter mit beleidigenden Kommentaren, extremen politischen Ansichten, Verschwörungstheorien und Fake News konfrontiert. Dementsprechend sollen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen entwickeln, die ihnen ermöglichen, damit reflektiert und selbstbestimmt umzugehen.
Datenschutz und Datensicherheit sind hoch relevant bei allen Tätigkeiten in der „digitalen Welt“. Datenschutz bedeutet gleichzeitig Rechte und Pflichten für die einzelnen Userinnen und User. Bei eigenen oder fremden Daten stößt man häufig an die Grenze der informationellen Selbstbestimmung. Gerade dieses Bewusstsein für die eigene oder fremde Privatsphäre soll geschaffen werden.
Das Modul thematisiert, inwiefern das außerunterrichtliche Nutzen des Smartphones das Lernen unterstützen kann. Anhand von vier exemplarischen Apps sollen die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für Vor- und Nachteile des Handys als Lernhilfe entwickeln. Obwohl die Nutzungsmotive des Internets bei Kindern und Jugendlichen vorwiegend unterhaltungsbezogen sind, zeichnet sich ab, dass Schülerinnen und Schüler zur häuslichen Vor- und Nachbereitung ebenfalls digitale Medien konsultieren und diese als Ressource im Bildungskontextgewinnbringend nutzen können.
Das didaktische Design dieser Lerneinheit möchte im Material- und Aufgabendesign möglichst aktive und interaktive Lernprozesseseitens der Schülerinnen und Schülern hervorrufen.
Dabei folgen die Module im Materialdesign gängigen wissenschaftlichen Modellen der Lehr- und Lernforschung. Beispielsweise wurden Text-Bild-Kombinationen nach den lernförderlichen Gestaltungsprinzipien von Mayer angelegt. Für die schriftlichen Texte, Hyperlinks und Audios wurde das Hamburger Verständlichkeitskonzept nach Langer, Schulz von Thun und Tausch berücksichtigt.
Im Aufgabendesign wurde sich am ICAP-Modell von Chi und Wylie orientiert, das besonders konstruktive und interaktive Lernaktivitäten von Schülerinnen und Schülern für ein produktives Lernen mit Medien postuliert.
Die im mebis-Kurs angelegten Aktivitäten und H5P-Tools unterstützen sowohl eine mediale Interaktivität der Lernenden mit dem Medium als auch die soziale Interaktivität. In diesem Sinne fordert und fördert der mebis-Raum kooperative und kollaborative Lernszenarien, die auch eine lernförderliche Peer-Feedbackkultur integrieren.
Ausführliche Informationen zu den lerntheoretischen Grundlagen bei der didaktischen Gestaltung von multimedialen Lernumgebungen sowie Tipps zur lernförderlichen Gestaltung finden Sie in diesen Beiträgen:
Grundsätzlich ist der teachSHARE-Kurs im Blended-Learning-Format konzipiert, einem hybridem Lernarrangement also, das eine Kombination aus mediengestütztem Lernen mit Face-to-Face-Elementen darstellt. Im mebis-Raum wechseln also Phasen medienbasierter, interaktiver bzw. kooperativer Lernszenarien mit Präsenzphasen. Die Lehrkraft moderiert, unterstützt dern Lernprozess und überwacht diesen.
Lernprozessbegleitung meint auch Hilfe zur Selbsthilfe, indem die Lehrkraft gerade in Phasen des kooperativen Lernens Anregungen zum selbst organisierten Lernen kommunikativ unterstützt. Durch dieses Scaffolding kann die Lehrkraft hier ebenfalls im Unterricht Tipps und Hinweise zum Lernprozess geben. Mit steigender Expertise der Lernenden und automatisierter Organisation des Lernprozesses, z. B. des kooperativen Lernens, nehmen diese Unterstützungsformen allmählich ab.
Beispiele konkreter Regelungen verschiedener Schularten
teachSHARE-Kurs zur reflektierten und verantwortungsbewussten Handynutzung innerhalb der schulischen und gesetzlichen Regeln.
Erfahrungen der Versuchsschulen nach zwei Jahren mit Regelungen zur Nutzung von Smartphones.
Der Beitrag gibt Orientierung zur Frage, ob an der Schule Regelungen für die private Nutzung von Smartphones und anderer digitaler Endgeräte eingeführt werden soll.
Welche Möglichkeiten bieten sich weiterführenden sowie beruflichen Schulen durch die Novellierung des Artikels 56 Abs. 5 in Hinblick auf die außerunterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte?
Leitfaden für die Erstellung und Einführung schuleigener Regelungen zur privaten Nutzung von Smartphones und anderer digitaler Endgeräte