Private Handynutzung an Schulen
Die außerunterrichtliche Nutzung von Smartphones kann Risiken wie z. B. sinkendes Leistungsniveau oder Konzentrationsschwierigkeiten bergen. Durch eine kompetente medienpädagogische Begleitung der Schülerinnen und Schüler bietet sie aber auch eine Reihe von Chancen im Erwerb von Medienkompetenz. Damit es gelingt, Risiken zu minimieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu etablieren, benötigt jede Schule, die sich gegen das Handyverbot entscheidet, ein fundiertes medienpädagogisches Begleitkonzept.

Die Ausgangslage
In Bayern ist die Nutzung von Smartphones in der Schule generell untersagt. Im Unterricht und auf Schulveranstaltungen dürfen Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte nur verwenden, wenn die Lehrkraft bzw. die Aufsicht führenden Person dies gestattet (vgl. Art 56 Abs. 5 BayEUG).
Weiterführende Schulen haben die Möglichkeit, schuleigene Regelungen in enger Abstimmung mit den schulischen Gremien für eine außerunterrichtliche bzw. private Nutzung von Smartphones und anderer digitaler Endgeräte zu erlassen, sofern sie dies wünschen (vgl. Art 56 Abs. 5 BayEUG). Tun sie dies nicht, so bleibt die außerunterrichtliche Nutzung von Handys an der Schule verboten.
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Zum rechtlichen Hintergrund
Die gesetzliche Regelung zur privaten Gerätenutzung an bayerischen Schulen wurde auf Basis von Erfahrungen eines breit angelegten Schulversuchs entwickelt. Erfahren Sie hier, was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist.
Lernen mit privaten mobilen Endgeräten im Rahmen einer 1:1-Ausstattung (dSdZ)
Dazu, wie private mobile Endgeräte, wie beispielsweise Tablets, möglichst gewinnbringend im Unterricht eingesetzt werden können und was bei der Implementierung einer solchen 1:1 Ausstattung zu beachten ist, liefert er Leitfaden „In fünf Schritten zur Digitalen Schule der Zukunft (dSdZ)“ wichtige Hinweise und Empfehlungen.
Private Handynutzung ja oder nein - eine Entscheidung der Einzelschule!
Weiterführende und berufliche Schulen können im Einvernehmen mit dem Schulforum eigene Regelungen zur privaten Handynutzung erlassen. Ob sie dies tun, entscheidet jede Schule in eigener Verantwortung. Um zu einer fundierten Entscheidung zu gelangen, kann es zielführend sein, zunächst das Für und Wider im Kollegium zu diskutieren und die Erfahrungen der Versuchsschulen zu Rate zu ziehen. Die folgenden Beiträge unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.
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Warum (k)eine Regelung?
Welche Chancen bieten schuleigene Regelungen und welche Einwände lassen sich dagegen vorbringen? Und wie stichhaltig sind die jeweiligen Argumente aus medienpädagogischer Sicht? Eine Entscheidungshilfe für die Schule.
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Erfahrungen der Versuchsschulen
Schulleitungen und Lehrkräfte verbinden mit der privaten Handynutzung bestimmte Erwartungen. Welche dieser Hoffnungen und Ziele haben sich erfüllt bzw. wurden erreicht und welche nicht? Eine Bestandsaufnahme nach zwei Jahren Schulversuch.
Keine private Handynutzung ohne pädagogische Begleitung!
Die Stärkung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler aber auch der Lehrkräfte und Eltern ist unerlässlich, wenn die Chancen der privaten Handynutzung an der Schule zum Tragen kommen sollen. Die folgenden Beiträge geben einen Einblick in den Forschungsstand und zeigen, wie es mit Hilfe flankierender medienpädagogischer Maßnahmen gelingen kann, die Regelungen zur privaten Handynutzung erfolgreich an der Schule zu etablieren.
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Was sagt die Wissenschaft?
Aktuelle Studien zur Nutzung von Smartphones durch Kinder und Jugendliche im schulischen Kontext.
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Das Begleitkonzept
Welche Themenbereiche sollte das Konzept aufgreifen? Wo finde ich Materialien und Unterstützung? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das medienpädagogische Begleitkonzept liefert dieser Beitrag.
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digital&smart
Dieser teachSHARE-Kurs befähigt Schülerinnen und Schüler zu einem reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen mobilen Endgerät unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen.
Die Nutzungsregeln: Aufbau und Implementierung
Wenn eine Schule sich dazu entschließt, die private Nutzung digitaler Endgeräte eigenverantwortlich zu regeln, stößt sie einen Schulentwicklungsprozess an, für dessen Erfolg zwei Faktoren zentral sind: Ein gutes Regelwerk ist passgenau auf die Besonderheiten der Schule ausgerichtet und die Erarbeitung erfolgt strukturiert im Sinne eines Projektmanagementprozesses, an dem möglichst alle Mitglieder der Schulfamilie beteiligt sind. Die folgenden Beiträge nehmen beide Gelingensbedingungen in den Blick.
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Inhalt und Aufbau
Was soll erlaubt, was verboten sein? Wo dürfen Handys genutzt werden? Diese und weitere Leitfragen geben Orientierung und Hilfe beim inhaltlichen und strukturellen Aufbau der Nutzungsregeln.
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Erstellung und Einführung
Von der Projektinitiative bis zur Einführung. Ein Leitfaden für die Erstellung von Nutzungsregeln am Beispiel eines klassischen Schulentwicklungsprozesses.
Materialien aus der Praxis
Im Rahmen des Schulversuchs sind eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsregelungen und weiterer Materialien entstanden, die sich im schulischen Alltag bewährt haben. Diese Good Practice Beispiele können Schulen als Orientierung für die Entwicklung eigener Regelungen dienen oder unverändert übernommen werden.
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Musterregelungen
Hier finden Sie acht Beispiele gelungener Regelungen mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen aus unterschiedlichen Schularten.
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Vorlagen für den direkten Gebrauch
Adaptierbare Vorlagen für die Gestaltung schuleigener Nutzungsregeln, Schreiben an Eltern und Schülerschaft sowie Präsentationen.
Unsere Redaktion zu diesem Thema
Redaktionelle Leitung: Jochen Arlt, Markus Teubner (ISB) | Referat Medienpädagogik
Beitragende: Jochen Arlt, Michael Debbage-Koller, Thomas Geyer, Gernot Heym, Christiane Hubert, Benjamin Schmidt, Markus Teubner, Diana-Marie Wunder
Literatur: Die verwendete Literatur ist jeweils am Ende des Beitrags angegeben.
Titelgraphik: © istock.com / ### (bearbeitet)