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Private Nutzung digitaler Endgeräte

Mit der Novellierung von Art. 56 Abs. 5 (BayEUG) erhalten alle weiterführenden Schulen sowie beruflichen Schulen in Bayern die Möglichkeit, eigene Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte zu erarbeiten.

In diesem „Thema im Fokus“ erhalten Sie relevante Hintergrundinformationen, konkrete Umsetzungstipps sowie Erfahrungswerte aus dem Schulversuch „Private Handynutzung an Schulen“.

Rechtliche Fragestellungen

Welche Möglichkeiten bieten sich weiterführenden sowie beruflichen Schulen durch die Novellierung des Artikels 56 Abs. 5 in Hinblick auf die außerunterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte?

Warum (k)eine schuleigene Regelung?

Der Beitrag gibt Orientierung zur Frage, ob an der Schule Regelungen für die private Nutzung von Smartphones und anderer digitaler Endgeräte eingeführt werden soll.

Flankierende medienpädagogische Maßnahmen

Medienerzieherische Projekte, Lehrerfortbildungen und Informationsveranstaltungen für Eltern sollten die Einführung der schuleigenen Regelung zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte begleiten.

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