Im Alltag kommt es immer wieder vor, dass Eltern darauf bestehen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Smartwatch auch im Unterricht tragen. In einigen Fällen kann dies auch sinnvoll begründet sein. Zum Beispiel in Fällen, in denen die Smartwatch als medizinisches Hilfsmittel (z. B. für das Ablesen von Blutzuckerwerten) eingesetzt wird. Die Schulleitung kann in diesen Fällen ohne Weiteres eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Der Sachverhalt sollte jedoch innerhalb des Klassenverbandes besprochen werden, damit sich die anderen Schülerinnen und Schüler, denen das Tragen der Uhr nicht gestattet ist, nicht benachteiligt fühlen.
Einige Grundschulkinder tragen Smartwatches, weil Eltern sich damit eine erhöhte Sicherheit versprechen. Die Kinder können so auf dem Schulweg geortet werden und im Notfall die Eltern anrufen oder einen Notruf absetzten. Diese Funktionen werden während des Unterrichts jedoch nicht benötigt, da immer eine Lehrkraft als Ansprechperson vor Ort ist. Die Smartwatch sollte dann, wie das Smartphone, ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben.
Weiterführende rechtliche Hinweise zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte in der Schule finden Sie hier: