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Good-Practice-Beispiele

In diesem Artikel werden Beispiele von gelungenen Regelungen der privaten Nutzung digitaler Endgeräte, die im Rahmen des Schulversuchs „Private Handynutzung an Schulen“ entstanden sind, in Auszügen vorgestellt und bestimmten Einzelaspekten zugeordnet. Die Beispiele wurden aus vielen verschiedenen Schularten ausgewählt, die thematisierten Aspekte können allerdings, je nach den Gegebenheiten vor Ort, für alle Schularten relevant sein.

Vorwort – DIE Muster-Regelung gibt es nicht!

Ein erfolgreicher Regelungsrahmen genießt eine hohe Akzeptanz innerhalb der gesamten Schulfamilie.

Um diese zu erreichen, ist es nötig, teils gegenläufige Ziele und Interessen miteinander zu vereinen. Da die Gegebenheiten von Schule zu Schule und zwischen den Schularten oft sehr unterschiedlich sind (z. B. räumliche und technische Ausstattung auf dem Schulgelände, Altersstruktur und Vorbildung der Schülerschaft, individuelle Einstellungen des Kollegiums etc.), können sich gelungene Regelungen hinsichtlich des Aufbaus und des Inhalts sehr stark unterscheiden.

Die folgenden Beispiele dienen als Orientierung und Anregung für das Umsetzen von (Teil-)Aspekten und eignen sich zur Verwendung als (Teil-)Vorlagen bzw. als (Text-)Baukästen. Außerdem zeigt der Beitrag Möglichkeiten auf, konkrete Inhalte eindeutig, einprägsam und/oder anschaulich zu formulieren und darzustellen. 

Information

Die Erfahrungen aus dem Schulversuch unterstreichen die Bedeutung des Entstehungsprozesses schuleigener Nutzungsordnungen: In den Befragungen zeigte sich, dass die Zufriedenheit mit schuleigenen Nutzungsordnungen nicht mit dem Grad der in dieser gewährten Freiheit korreliert, sondern vielmehr der Entstehensprozess und der Einbezug der Schulfamilie von Bedeutung zu sein scheint.

Auswahl 1: Kürze und Prägnanz

Sinnvolle Regelungen sind vergleichsweise unkompliziert. Sie enthalten eine übersichtliche Anzahl von Regelungen, die sich leicht einprägen lassen, sind klar und verständlich formuliert und in der Regel auch eher kurz gehalten. Die beiden ausgewählten Beispiele sind jeweils schulischen Regelungen von geringem Umfang entnommen. Sie unterscheiden sich aber insbesondere im Maße der Ausdifferenziertheit einzelner Aspekte und im Grad der Freiheit, den sie den Schülerinnen und Schülern bei der Handynutzung erlauben. Beide Regelungen umfassen maximal eine DIN-A4-Seite.

Beispiel 1

Hier sind die Regeln zur Handynutzung nach einer kurzen Präambel in sehr kompakter Form formuliert. Die Regelungen beziehen sich auf die Nutzungsaspekte Zeit, Ort, Inhalt und differenziert nach Altersstufe. Die Regelung ist vergleichsweise restriktiv, allerdings klar verständlich und der Inhalt kann leicht behalten werden.

Beispiel 2

Hier werden den Schülerinnen und Schülern einige Freiheiten in der privaten Handynutzung eingeräumt. Insbesondere die geringe Anzahl der prägnant dargebotenen Regeln sorgt für Klarheit. Auch das Gegenüberstellen von Geboten („erlaubt“) und Verboten („nicht erlaubt“) trägt zur Verständlichkeit bei.

 Interesse?

Die vollständigen Nutzungsordnungen aus den Beispielen 1 und 2 sind hier zu finden:

Vorlagen

Adaptierbare Vorlage zum Ausfüllen:

Auswahl 2: Klarheit und Veranschaulichung

Natürlich kann die Anzahl an Regeln – und die damit einhergehende Komplexität – nicht an jeder Schule so gering wie in den Beispielen 1 und 2 gehalten werden. Es gilt jedoch: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“

Die Klarheit der Regelungen kann, auch bei komplexeren Regelungswerken, effektiv erhöht werden, indem die Inhalte nochmals vereinfacht, grafisch dargestellt werden, um diese im Schulhaus, Klassenzimmer oder auf der Schulhomepage zu veröffentlichen. Dazu bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Einige kreative Umsetzungsideen werden im Folgenden vorgestellt.

Beispiel 3

In Beispiel 3 wird die Regelung durch leicht verständliche Grafiken veranschaulicht. Zusätzlich sind erlaubte und verbotene Nutzungen sowohl im Text als auch in den Grafiken farblich gekennzeichnet. Obwohl die Regelungen eher stark ausdifferenziert sind, bleiben sie dennoch leicht verständlich und einprägsam. Der Umfang der Regelungen beträgt eine DIN-A4-Seite.

Beispiel 4

Beispiel 4 ist einer mehrseitigen Regelung entnommen, in deren Anhang die dargestellt tabellarische Zusammenfassung zu finden ist. Diese leicht zu erfassende Übersicht verwendet einprägsame Symbole und ist als Aushang für die einzelnen Klassenzimmer konzipiert. Damit können die Kernaussagen der Regelungen jederzeit mit einem Blick ins Gedächtnis gerufen werden.

Abbildung: Ausschilderung einer Handy-Telefonzelle.

 Interesse?

Die vollständigen Nutzungsordnungen aus den Beispielen 3 und 4 sind hier zu finden:

Vorlagen

Adaptierbare Vorlagen zum Ausfüllen:

Auswahl 3: Konsequenz und Kontrolle

Das Einhalten der schuleigenen Regelungen muss unbedingt eingefordert werden. Verstöße sollten konsequent und einheitlich geahndet werden, ohne übermäßigen (bürokratischen) Mehraufwand für Schulpersonal nach sich zu ziehen. Hier ist es wichtig, dass alle Aufsicht führenden Personen an einem Strang ziehen. Standardisierte Elternschreiben und klar gestaffelte Vorgehensweisen bei (wiederholten) Verstößen können hilfreich sein.

Beispiel 5

In Beispiel 5 wird ein Verfahren eingeführt, das die einzelnen Schülerinnen und Schüler in die Pflicht nimmt, ihr Recht zur privaten Handynutzung jederzeit nachweisen zu können (vgl. Punkt 1). Die Regeln für die „Handybenutzungskarte“ sind einfach und leicht verständlich gehalten (vgl. Punkt 5).

Beispiel 6

Beispiel 6 listet klar gestaffelte Sanktionen bei Verstößen auf und beinhaltet zusätzlich ein standardisiertes Elternscheiben, welches bei unerlaubter Handynutzung an die betreffenden Schülerinnen und Schüler ausgeteilt wird. Am Ende des Schultags kann der/die Betreffende sein/ihr Handy (inkl. Elternschreiben) im Sekretariat abholen, welches auch den Rücklauf kontrolliert.

Abbildung: Beispiel einer Handybenutzungskarte.

 Interesse?

Die vollständigen Nutzungsordnungen aus den Beispielen 5 und 6 sind hier zu finden:

Auswahl 4: Nutzungsort und Nutzungsdauer

Je nach Schulart und Gegebenheiten vor Ort kann es sinnvoll sein, die Regelungen räumlich und zeitlich zu staffeln und dementsprechend nur bestimmte Bereiche und Zeiträume für die Handynutzung festzulegen. Alternativ dazu, jedoch ggf. weniger restriktiv, könnten auch Bereiche und Zeiträume festgelegt werden, in welchen die Handynutzung nicht gestattet ist.

An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass gestaffelte Regelungen aufgrund des höheren Komplexitätsgrades ggf. schwerer kontrollierbar und damit auch schwerer durchsetzbar sein können. Für Schulen mit älteren Schülerinnen und Schülern (z. B. Berufsschulen) erscheint eine einheitlichere, weniger gestaffelte Regelung tendenziell die praktikablere zu sein.

Ein interessantes Beispiel für eine Kombination aus Ort, Zeit und Nutzungsdauer ist im folgenden Beispiel zu finden. An der Schule werden drei Arten von Zonen durch ausgehängte Schilder kenntlich gemacht, für die folgende Regelungen gelten:

Beispiel 7

  • Handyzone: „Hier darf das Handy jederzeit, außerhalb des Unterrichts, genutzt werden […].“

  • Selbstverantwortliche Zone: Hier „darf das Handy kurz (ca. 30 Sekunden)“ genutzt werden, um z. B. auf die Uhr zu schauen oder Nachrichten und Termine zu checken.

  • Handy-Tabuzone: „Hier dürfen keine Smartphones sichtbar sein.“

Abbildung: In diesem Bereich der Schule ist die Handynutzung nicht bzw. nie gestattet. pixabay.com/OpenIcons

 Interesse?

Die vollständige Nutzungsordnung aus dem Beispiel 7 ist hier zu finden:

 Auswahl 5: Gebot und Verbot

In einigen Regelungen sind erlaubte und unerlaubte Nutzungsarten direkt gegenübergestellt. Neben der Konkretisierung, für welchen Zweck Handys eingesetzt werden dürfen, kann auf diese Art auch übersichtlich beantwortet werden, wie, wo und wann das Handy an dieser Schule privat zu nutzen ist.

 Gebote nennen erlaubte Inhalte (z. B. Musikhören mit Kopfhörern in der Aula, Fotografieren und Filmen nach Zustimmung einer aufsichtführenden Lehrkraft). Analog dazu legt eine „Whitelist“ konkrete Apps und Internetseiten fest, die zur Nutzung freigegeben sind.

 Verbote nennen nicht erlaubte Inhalte (z. B. lautes Musikhören über Lautsprecher, Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände). Analog dazu legt eine „Blacklist“ konkrete Apps und Internetseiten fest, die nicht genutzt werden dürfen.

Beispiel 8

Trotz des relativ hohen Detailgrades ist das Gegenüberstellen von erlaubten und unerlaubten Nutzungsarten sehr übersichtlich. Die Gestaltung mit grün und rot hinterlegten Bereichen unterstützt beim Einordnen und Behalten der genannten Aspekte.

pixabay.com/johnhain

Interesse?

Die vollständige Nutzungsordnung aus dem Beispiel 8 ist hier zu finden:

Vorlagen

Adaptierbare Vorlage zum Ausfüllen:

Schlussbemerkungen

Je nach Schulart, Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler und sonstigen Gegebenheiten vor Ort können inhaltlich völlig unterschiedliche Regelungen sinnvoll sein. Weder der Grad der gewährten Freiheiten hinsichtlich der Handynutzung noch die Komplexität der Regelungen können als Gelingenskriterien angesehen werden. 

Beim konkreten Ausgestalten der Regelungen erscheinen die oben veranschaulichten Beispiele allerdings sinnvoll und gewinnbringend für das nachhaltige Implementieren der Regelungen an der Schule. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass alle vorgeschlagenen Aspekte umgesetzt werden müssen. Bei bewusst länger gehaltenen Regelungen, die beispielsweise zusätzlich medienerzieherische Impulse beinhalten und/oder flankierende medienpädagogische Maßnahmen festlegen, könnten die Kernregelungen zusätzlich in einem einfachen Schaubild visualisiert werden, um übersichtlicher und leichter einprägsam zu sein.

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