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Präventive Maßnahmen und Angebote im Bereich der Medienerziehung

Durch die erweiterte Ausstattung entsteht die Möglichkeit, das digitale Endgerät sowohl im Unterricht als auch über diesen hinaus stets aktiv einzubeziehen und Medienerziehung für die Lernenden dadurch sehr praxisorientiert zu gestalten. Allerdings ergeben sich durch diese Möglichkeiten auch negative Potenziale, wie z.B. der bewusste oder unbewusste Kontakt zu schädlichen Inhalten, sowie ein oder erhöhtes Ablenkungspotential. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, sich über Regeln sowie technische und pädagogische Maßnahmen im Vorfeld Gedanken zu machen und schulinterne Absprachen zu treffen. Nicht nur innerhalb des Kollegiums, sondern auch im Dialog mit den Erziehungsberechtigten müssen grundlegende Fragen vor der Einführung geklärt werden. Erst wenn die damit verbundenen Herausforderungen für Schule als auch Elternhaus präventiv in der Planung Berücksichtigung finden, kann auf Dauer das Potenzial einer erweiterten Ausstattung für die Medienerziehung voll ausgeschöpft werden.

Rechtliche Vorgaben beachten

Auch medienrechtliche Fragestellungen, wie z.B. die Achtung des Persönlichkeitsrechts bei der Verwendung von Kamera oder Mikrofon der Endgeräte, müssen beachtet werden. Den Schülerinnen und Schülern müssen die entsprechenden Kompetenzen vermittelt werden, damit sie die entsprechenden rechtlichen Vorgaben kennen und auch in ihrem Medienhandeln berücksichtigen können.

Hier sollte den Schülerinnen und Schülern klar vermittelt werden, dass ihre Privatsphäre und ihre eigenen Daten ein hohes Gut sind, mit dem sie entsprechend vorsichtig umgehen müssen. Außerdem müssen sie auch lernen, Rücksicht auf das Selbstbestimmungsrecht anderer Personen zu nehmen und deren Daten nicht ungefragt weiterzugeben.

Dies kann einerseits pädagogisch erreicht werden, indem die entsprechenden Regeln klar vereinbart werden (unter anderem das Verwenden eines ausreichend sicheren Passwortes), andererseits sollte diese Thematik auch immer wieder im Unterricht angesprochen werden.

Ansonsten kann dieser Bereich auch durch technische Maßnahmen unterstützt werden, in dem zum Beispiel bei der Geräteverwaltung entsprechende Einstellungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel das Setzen von Passwort-Richtlinien.

Das Beachten des Urheberrechts ist ebenfalls ein wichtiges medienpädagogisches Ziel, das gleichermaßen für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte von hoher Relevanz ist.

Im Unterricht sollten die Schülerinnen und Schüler immer dazu angehalten werden, das Urheberrecht zu beachten, wenn sie selbst als Medienproduzenten auftreten, also zum Beispiel nur rechtlich einwandfrei Quellen verwenden, beziehungsweise die Quellen auch richtig anzugeben.

Das Gleiche gilt natürlich auch für die Lehrkräfte, die hier eine wichtige Vorbildfunktion ausüben. Auch die Lehrkräfte sollten darauf achten, dass alle Medien, die sie für die Verwendung im Unterricht erstellen, urheberrechtskonform sind.

Die entsprechenden Kompetenzen könnten z. B. in den Einarbeitungsphasen vermittelt werden.

Das Achten des Persönlichkeitsrechts ist fast die wesentlichste medienpädagogische Aufgabe in der Schule. Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen oder Schüler ungefragt Bilder von anderen Kindern erstellen und auf Social-Media-Kanälen verbreiten. Möglicherweise zeigen diese Bilder die Kinder in besonders peinlichen Situationen. Auch die Eltern erstellen in großem Stil Bilder von den eigenen oder von fremden Kindern und posten diese in den sozialen Medien. Dies stellt an sich schon einen Rechtsverstoß dar, führt aber darüber hinaus häufig noch zu weiteren Problemen wie Cybermobbing, Sexting ….

In der Schule sollten deswegen klare Regelung getroffen werden, unter welchen Umständen Bild-, Video- oder Audio-Aufnahmen von anderen Personen gemacht werden dürfen und wie diese verwendet oder weitergegeben werden dürfen.

Diese Thematik sollte auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern z. B. im Rahmen eines medienpädagogischen Elternabends, aufgegriffen werden.

Technische Maßnahmen zur Begleitung des Mediennutzungsverhaltens

Wie leite ich die Lernenden an, die Geräte effektiv zu nutzen?

Auch bei einer technisch stabilen Infrastruktur innerhalb der Schule kann die Einführung einer erweiterten Ausstattung bei den Lehrkräften zunächst zu Unsicherheit hinsichtlich der Unterrichtsorganisation führen. Durch den Einsatz der digitalen Endgeräte im Unterricht ergeben sich einerseits neue medienerzieherische Herausforderungen, andererseits besteht mitunter die Sorge, dass sich bereits bestehende Formen von Unterrichtsstörungen durch die technischen Möglichkeiten verstärken. Es ist daher sinnvoll, mithilfe von technischen Maßnahmen das Mediennutzungsverhalten pädagogisch zu begleiten:

  • Falls die Geräte mit einem MDM (Mobile Devices Management) verwaltet werden, bieten sich hier zahlreiche Möglichkeiten.

  • Auch die Auswahl von geeigneter Software bzw. von geeignetem Gerätezubehör kann eine erfolgreiche und störungsfreie Mediennutzung im unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Kontext unterstützen.

    Wichtig: Falls es sich um schülereigene Geräte – also Privatgeräte – handelt, können technische Einschränkungen am Gerät nur in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.

1. Geräteverwaltung (MDM)

Durch eine Geräteverwaltung können datenschutzrechtliche Probleme vermieden werden. Entsprechende Einstellungen könnten z.B. sein …

  • bei Poolgeräten die obligatorische Verwendung eines Gast- oder Kiosk-Modus, der verhindert, dass persönliche Daten auf dem Gerät verbleiben.

  • das Setzen von Passwort-Richtlinien. Wobei man hier darauf achten muss, dass die Schülerinnen und Schüler nicht überfordert werden.

  • das Unterbinden der Cloud-Anbindung der Geräte, z.B. der Verwendung der iCloud auf Apple-Geräten

Darüber hinaus könnte auch die Gerätenutzung durch das Setzen von entsprechenden Geräteprofilen eingeschränkt werden, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Maßnahmen könnten hier z.B. sein …

  • das Setzen von (zeitbasierten) Benutzerprofilen.

  • die Unterbindung der Kamera-Nutzung.

  • das Verhindern der Installation von Apps oder in-App-Käufen.

  • die Einschränkung der Nutzungszeiten.

  • das Verwenden eines Webfilters.

Alle diese Maßnahmen sollten allerdings nur eine Ergänzung zum medienpädagogischen Vorgehen der Schule sein. Hier sollten die Schülerinnen und Schüler auf jeden Fall zu eigenverantwortlichem Handeln ermächtigt werden. Weswegen es zum Beispiel auch sinnvoll sein könnte, die oben genannten Einschränkungen mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, zu klären, von wem diese Geräteverwaltung vorgenommen werden soll. Außerdem müssen die Fragen der Beschaffung, Finanzierung und Einrichtung einer solchen Lösung mit dem Sachaufwandsträger abgesprochen werden.

2. Softwareauswahl

Eine passende Auswahl an Anwendungen unterstützt eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermittlung von Medienkompetenz, dem Lernen und der (Medien-)Erziehung. Dabei sind folgende Fragen relevant:

  • Mit welchen Anwendungen kann die Selbstorganisation der Lernenden unterstützt werden (Basiskompetenzen)?

  • Welche fachspezifischen Anwendungen sind dem Informationsgewinn bzw. fachspezifischen Arbeitsweisen dienlich (Suchen und Verarbeiten)?

  • Welche Lernprodukte sollen durch die Lernenden erstellt werden? Welche Anwendungen eignen sich dazu (Produzieren und Präsentieren)?

  • Welche Anwendungen begünstigen kollaboratives Arbeiten (Kommunizieren und Kooperieren)?

  • Enthalten Anwendungen Werbung, was häufig bei kostenfreien Angeboten der Fall ist?

  • Sind die Anwendungen datenschutzkonform? Ist z.B. die Eingabe von personenbezogenen Daten zur Verwendung notwendig oder werden Daten an den Anbieter weitergegeben?

  • Sind die Anwendungen von der Bedienungsfreundlichkeit her angemessen? Oder sind sie zu komplex oder bieten zu viel Ablenkungspotential?

3. Beschaffung von geeignetem Zubehör

Bei der Beschaffung von Endgeräten wird häufig zu sehr auf die Eigenschaften des Endgeräts, also z.B. auf seine Leistungsspezifikationen, und weniger auf das notwendige Zubehör geachtet, obwohl dieses für die unterrichtliche Nutzung häufig bedeutsamer ist. Hier sollten folgende Kriterien bedacht werden:

  • Auswahl von Zubehör, welches an das jeweilige Endgerät angeschlossen werden kann (Anschlussmöglichkeiten).

  • Auswahl von möglichst geräuscharmem Zubehör, also z.B. keine klappernden Tastaturen.

  • Ausstattung jeder Schülerin und jedes Schülers mit einem Kopfhörer oder Headset für jeden Schüler, um Ablenkungen z. B. bei der Nutzung von Erklärvideos, zu vermeiden.

  • Beschaffung von Hüllen, mit denen das Endgerät zugeklappt werden kann, um Ablenkungen zu vermeiden.

  • Beschaffung von assistivem Zubehör für Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, damit alle in gleicher Weise am Unterricht teilhaben können.

Pädagogische Maßnahmen für einen gewinnbringenden Geräteeinsatz

Wie gelingt eine lernförderliche Mediennutzung?

Trotz technischer Vorkehrungen werden in der neuen Unterrichtssituation wiederholt Störungen auftreten. Diese sollten als Chance begriffen werden, um Medienerziehung praxisnah zu vermitteln. Dazu benötigt die Lehrkraft ein stringentes Classroom Management, das zur Gestaltung und Gewährleistung eines geordneten Unterrichtsverlaufs beiträgt und eine hohe Beteiligung der Lernenden mit möglichst geringem Fehlverhalten anstrebt.

Leitgedanken zur Orientierung

  • Der Unterricht wird durch Störungen nicht beeinträchtigt.

  • Die Lernzeit wird effizient genutzt.

  • Das Unterrichtsklima ist lernförderlich.

Pädagogische Grundgedanken für den Geräteeinsatz

  • Planung und Strukturierung

  • Beobachten und Beaufsichtigen

  • Regeln und Prozeduren

  • Grenzen und Konsequenzen

Damit der Umgang mit den digitalen Endgeräten für alle Beteiligten gewinnbringend verläuft, sind Regelungen in verschiedenen Bereichen sinnvoll. Dabei sollten sowohl eine Vereinnahmung vom digitalen Endgerät als auch ein unpassender Umgang der Beteiligten untereinander vermieden werden. Eine konsequente Durchsetzung von Regeln und die angemessene Reaktion bei Missachtung sollte sich nicht nur auf das schulische Umfeld beschränken, sondern auch seitens der Erziehungsberechtigten mitgetragen und eingefordert werden.

1. Vereinbarungen von Regeln

Das Grundgerüst der Regeln sollte schon im Vorfeld geklärt sein, kann aber natürlich im Verlauf des Schuljahrs angepasst werden. Um eine höhere Akzeptanz zu erreichen, sollten möglichst viele der beteiligten Personen bzw. Personengruppen, also Schüler, Eltern und Lehrkräfte, bei der Entwicklung der Regeln eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Die Vorstellung und Erarbeitung kann in den entsprechenden Foren erfolgen, z.B. in der Klassensprecherversammlung, im Schulforum, in Lehrerkonferenzen …

Die Regeln können auch jahrgangsstufenspezifisch angepasst werden, um älteren Schülerinnen und Schülern hier mehr Eigenverantwortung zu ermöglichen.

  • Überblick über relevante Bereiche:

  • z. B. Regeln für den Umgang mit den Geräten:

    • Ich achte darauf, dass das Gerät stets ausreichend aufgeladen ist.

    • Ich bewahre das Gerät sicher in einer Schutzhülle, Schultasche … auf.

    • Wenn ich das Gerät nicht brauche, klappe ich es zu und lege es z.B. auf einen „Tablet-Parkplatz“.

    z. B. Regeln für die Beachtung rechtlicher Vorgaben:

    • Ich rufe keine unangemessenen Inhalte im Internet auf.

    • Ich verwende Kamera- und Mikrofon nur mit Erlaubnis der Lehrkraft in der Schule.

    • Ich erstelle keine Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen von anderen Personen.

    • Ich verwende sichere Passwörter.

    z. B. Regeln für die Kommunikation:

    • Ich verhalte mich im Klassenchat höflich und angemessen (Netiquette).

    • Ich rede nicht schlecht über andere und verbreite auch keine Unwahrheiten.

2. Klassenführung

Grundsätzlich sollten Lehrende die Einhaltung von der Schule festgelegten Regeln einfordern, aber Regelverstöße auch als Lernanlässe sehen. Dabei gilt es, bei den Lernenden das Bewusstsein zu schaffen, einfache Verstöße klar von der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu unterscheiden und damit umgehen zu können. Die Klassenführung muss deswegen unbedingt an die Gerätenutzung in der veränderten Ausstattung angepasst werden. Dazu folgende Tipps:

  • Es sollte durch geeignete Rituale, Symbole, Organisationsformen klar geregelt sein, wann und wie die Geräte im Unterricht eingesetzt werden dürfen.

  • Es sollte auch klar geregelt sein, was mit den Geräten passiert, wenn sie im Unterricht nicht benötigt werden, also unter anderem das Ablegen der Geräte an einem festgelegten Platz („Tablet-Parkplatz“) außerhalb des Blickfelds der Schülerinnen und Schüler. Hier wäre es auch günstig, wenn es bei diesem „Tablet-Parkplatz“ auch gleich eine Lademöglichkeit gäbe.

  • Durch eine angepasste Klassenführung kann auch das Ablenkungspotenzial der Geräte minimiert werden, etwa durch die Auswahl einer eigenen Sitzordnung oder durch den Einsatz von mobilen Trennwänden.

  • Auch der Einsatz von Classroom-Management-Software durch die Lehrkraft kann hier eine Rolle spielen. Dadurch könnte den Schülerinnen und Schülern unter anderem eine einzige App zum Arbeiten freigegeben werden, was das Ablenkungspotenzial weiter verringern würde.

Etablierung weiterer Präventionsangebote

Etablierung weiterer Präventionsangebote

Eine verantwortungsvolle Mediennutzung der Lernenden kann nur erfolgen, wenn Schule und Elternhaus die Aufgabe der Medienerziehung gleichermaßen wahrnehmen. In diesem Zusammenhang sollte erzieherisches Wirken auf eine reflektierte Mediennutzung und Selbstregulierung der Lernenden abzielen.

Folgende weiterführende Angebote, die in den Verlauf des Schuljahres integriert werden können, unterstützen die technischen und pädagogischen Maßnahmen:

  • Konzeptuelle Verankerung der Bausteine des Medienführerscheins an der Schule

  • Einbindung und Etablierung von Peer-to-Peer-Konzepten

  • Gezielte Einrichtung von Veranstaltungen und Unterrichtsstunden zum Thema „Medienerziehung“

  • Durchführung von themenspezifischen Informationsabenden für Erziehungsberechtigte

  • Externe Expertenvorträge (Jugendsozialarbeit an Schulen, Schulpsychologe, Polizei, Initiativen etc.)

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