Potenziale und Herausforderungen – Warum soll meine Schule einen Messenger nutzen?
Nicht zuletzt aufgrund der Coronapandemie verfügen die meisten Schulen heute über etablierte – oftmals digitale – Verfahren, um mit Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten zu kommunizieren. Mit dem ByCS-Messenger steht nun allen bayerischen Schulen eine weitere, staatlich bereitgestellte Kommunikationslösung zur Verfügung. Dieser Beitrag möchte eine Entscheidungshilfe bei der Frage bieten, ob die Einführung eines Messengers an Ihrer Schule grundsätzlich sinnvoll ist. Er thematisiert Vorteile und Chancen des ByCS-Messengers, weist aber auch auf mögliche Herausforderungen hin und wie ihnen begegnet werden kann. Damit soll eine konstruktive Diskussion im Kollegium und eine sachliche Entscheidungsfindung unterstützt werden.
- Wie neu sind Messenger? Zur Verbreitung von Messengerdiensten im Alltag
- Warum ein Messenger? Zu den grundlegenden Potenzialen von Messengern in der Schule
- Welche Chancen bietet der ByCS-Messenger? Zu den Potenzialen des ByCS-Messengers im schulischen Kontext
- Was kann gegen einen Einsatz eines Messengern sprechen? Zu den Herausforderungen eines Messenger-Einsatzes im schulischen Kontext
- Originaltöne aus der Schule Schülerinnen des Julius Echter Gymnasiums benennen Vorteile des ByCS-Messengers
Zur Verbreitung von Messengerdiensten im Alltag
Die ersten kommerziellen Messenger kamen in Deutschland Ende der 2000er Jahre auf - Facebook 2008, WhatsApp 2009, Threema 2012, Signal 2014. Trotz der relativ kurzen Zeitspanne sind Messengerdienste heute gesellschaftlich weit verbreitet und werden häufig genutzt. Für 74 Prozent der 12- bis 13-Jährigen gehört WhatsApp zu den drei wichtigsten Apps, unter den 18- bis 19-Jährigen sind es 83 Prozent. 93 Prozent aller Kinder und Jugendlichen nutzen WhatsApp regelmäßig, 85 Prozent sogar täglich (JIM-Studie, 2022).
Im Unterschied zu Lernmanagement- und Videokonferenzsystemen sind Messenger somit fester Bestandteil der Alltagswelt von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern. Mit dem ByCS-Messenger führen Schulen also kein neues, unbekanntes Kommunikationstool ein, sondern können auf Kommunikationsroutinen der Schülerinnen und Schüler zurückgreifen, habe jedoch gleichzeitig die Aufgabe, diese medienpädagogisch zu begleiten.
Da Messengerdienste fester Bestandteil der Lebensrealität von Jugendlichen und Kindern sind, wirken Messenger auf die Schule ein, und zwar unabhängig davon, wie sich die einzelne Schule zum ByCS-Messenger positioniert. Diese Prämisse gilt es bei der Diskussion um die Einführung des ByCS-Messengers im Hinterkopf zu behalten.
Zu den grundlegenden Potenzialen von Messengern in der Schule
Als modernes Kommunikationstool erleichtern Messenger nicht nur unseren Alltag, sondern sie sind auch geeignet, das Arbeiten in und außerhalb der Schule zu verbessern.
Mit dem Einsatz von Messengern in der Schule ...
kann das kollaborative Arbeiten von Schülerinnen und Schülern gefördert werden.
können Schülerfragen schnell und direkt beantwortet werden.
kann Schülerfeedback schnell und einfach eingeholt werden.
können Erinnerungen an Abgabetermine etc. schnell und einfach versendet werden.
kann die Kommunikation zwischen Schulleitung und Kollegium effektiver organisiert werden.
kann der kollegiale Austausch gestärkt werden.
können Kontakte zu Erziehungsberechtigten direkt und zeitschonend gestaltet werden.
können Gruppenaktivitäten, wie z. B. Schulfeste, Klassenfahrten, leichter koordiniert werden.
Zu den Potenzialen des ByCS-Messengers im schulischen Kontext
Nachfolgend werden vier zentrale Argumente vorgestellt, die verdeutlichen, welche Chancen mit der Einführung des ByCS-Messengers für Schulen verbunden sein können.
Der ByCS-Messenger bietet eine sichere und datenschutzrechtlich konforme Möglichkeit der Kommunikation frei von kommerziellen Interessen!
Im schulischen Kontext ist eine sichere und datenschutzkonforme Kommunikation von größter Bedeutung. Viele Messengerdienste erfüllen diese zentrale Anforderung oftmals nicht. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der Nachrichten ausschließlich vom jeweiligen Sender und Empfänger eingesehen werden können, macht den ByCS-Messenger zu einem äußerst sicheren und vor allem rechtssicheren Kommunikationsmittel. Darüber hinaus verfolgt der ByCS-Messenger keine wirtschaftlichen Interessen.
Dank der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dürfen die meisten personenbezogenen Daten wie beispielsweise Schülernamen, Teilnehmerlisten oder Protokolle über den ByCS-Messenger verschickt werden. Allerdings gibt es auch einzelne, besonders schützenswerte Informationen (z. B. Gesundheitsdaten, Noten), die derzeit (noch) nicht über den ByCS-Messenger kommuniziert werden dürfen. Diese Daten sind insbesondere in Art. 9 (1) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgeführt.
Der ByCS-Messenger ist ein Kommunikationstool für die gesamte Schulfamilie!
Die Nutzung des ByCS-Messengers steht grundsätzlich allen Mitgliedern der Schulfamilie offen. Dazu zählen nicht nur Schulleitung, (angehende) Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sondern auch Verwaltungs- und Hauspersonal und weiteres pädagogisches Personal (z. B. Mittagsbetreuung). Auch Erziehungsberechtigte werden künftig als Gastnutzer den ByCS-Messenger nutzen können. Ein konkreter Termin für die Bereitstellung der Gastnutzerfunktion steht noch aus. Eine detaillierte Auflistung des berechtigten Nutzerkreises findet sich in § 46 BaySchO, Anlage 2, Abschnitt 7.
Der ByCS-Messenger bietet also nicht nur die Möglichkeit für den schnellen, unkomplizierten kollegialen Austausch, sondern kann auch als Kommunikationskanal zwischen Lehrkräften und ihren Schülerinnen und Schülern, zwischen Schülerinnen und Schülern untereinander und perspektivisch auch zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten genutzt werden. Damit besitzt er das Potenzial, schulische Kommunikation zu bündeln und auf ein Tool zu konzentrieren.
Es liegt in der Eigenverantwortung der Schule, mit Blick auf die spezifische Situation vor Ort zu prüfen, für welche Zwecke im Rahmen der Nutzungsbedingungen der ByCS-Messenger genutzt und welche Personengruppe wann in den ByCS-Messenger aufgenommen werden soll. Die Aufnahme von Erziehungsberechtigten wird künftig möglich sein. Diese werden dann über einen Gastzugang und nur mit vorheriger Einladung durch die Lehrkraft den ByCS-Messenger für den Austausch mit Lehrkräften nutzen können.
Der ByCS-Messenger bietet eine Vielzahl von Konfigurationsmöglichkeiten!
Als modernes Kommunikationstool bietet der ByCS-Messenger eine Vielzahl an Funktionalitäten z. B. Versenden von Sprachnachrichten, Telefonie, Erstellen von Abstimmungen, Teilen des Standorts. Er bietet aber auch die Möglichkeit, diese Funktionalitäten sowie die Nutzungsrechte feingranular einzustellen.
Dies kann an zwei Orten erfolgen.
Im Admin-Portal der Schule: Hier kann die ByCS-Administration das Rechtemanagement global auf Schulebene, für Gruppen (z. B. Jahrgangsstufen, Klassen), für Rollen („Grundschüler”, „Schüler”, „Lehrer” oder „Verwaltung”)sowie für einzelne Personen vornehmen und ggf. anpassen. Zudem können z. B. Ruhezeiten eingerichtet werden, in denen keine Push-Benachrichtigungen zugestellt werden, oder es können einzelne Schüler temporär von der Nutzung des ByCS-Messengers ausgeschlossen werden.
Im jeweiligen Raum: Der Erstellerin/dem Ersteller von Chaträumen stehen dort vier Rollen zur Verfügung, die sie/er mit unterschiedlichen Rechten ausstatten und einzelnen Gruppenmitgliedern individuell zuweisen kann. Neben den Rollen „Besitzer” und „Raumadmin” sind dies die Rollen „Moderator” und „Teilnehmer”. So kann beispielsweise im Klassenchat die Klassensprecherin/der Klassensprecher die mit mehr Rechten ausgestattete Rolle „Moderator” erhalten und allen übrigen Schülerinnen und Schülern die Rolle „Teilnehmer” zugewiesen werden.
Rechtemanagement
WeiterlesenDer ByCS-Messenger fördert die Trennung von Beruflichem und Privatem!
Der ByCS-Messenger ist auf die berufliche Kommunikation beschränkt. In den Nutzungsbedingungen heißt es unter 3.2: „Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht zulässig” (StMUK, 2023). Durch diese für alle Nutzerinnen und Nutzer bindende Einschränkung schafft der ByCS-Messenger die Voraussetzung für eine strikte Trennung von beruflicher und privater Kommunikation. Zusätzlich wird der Schutz der Privatsphäre dadurch erhöht, dass eine Weitergabe der privaten Telefonnummer an Kolleginnen und Kollegen, Eltern oder Schülerinnen und Schüler entfällt. Der Zugang zum ByCS-Messenger erfolgt mit den Anmeldedaten der BayernCloud Schule. Die Angabe einer Telefonnummer ist nicht erforderlich.
Zu den Herausforderungen des Messenger-Einsatzes im schulischen Kontext
Nachfolgend werden fünf Argumente vorgestellt, die verdeutlichen, welche Herausforderungen generell mit dem Einsatz von Messengerdiensten in der Schule verbunden sein können. Gleichzeitig wird gezeigt, welche Lösungsansätze der ByCS-Messenger als speziell für den schulischen Einsatz konzipierter Messengerdienst hier bietet.
Ein Schul-Messenger kann zu mehr Nachrichten, ständiger Verfügbarkeit und weniger Privatsphäre führen.
Der niederschwellige, direkte und eher formlose Austausch ist kennzeichnend für die Kommunikation über Messengerdienste. Text- wie Sprachnachrichten können grundsätzlich rund um die Uhr versendet werden, ohne dass Absender und Empfänger direkt in Kontakt treten müssen. Dies kann ggf. das Gefühl ständiger Verfügbarkeit verstärken. Auch wenn der ByCS-Messenger für alle Beteiligten nur ein weiterer Messenger sein wird, kann sich mit dessen Einführung die Nachrichtendichte erhöhen.
Was kann die Schule tun?
Medienerzieherischer Lösungsansatz: Durch das Erstellen einer Nutzungsordnung mit klaren Regeln, die unter den Mitgliedern der Schulfamilie transparent gemacht wird, kann dem Problem der ständigen Erreichbarkeit entgegengewirkt werden. Die Nutzungsordnung sollte immer an den Bedarfen der Einzelschule ausgerichtet sein und alle Nutzergruppen in den Blick nehmen. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ab 18 Uhr keine Nachrichten mehr gelesen oder beantwortet werden.
Nutzungsordnung
WeiterlesenTechnischer Lösungsansatz: Das Admin-Portal des ByCS-Messengers bietet die Möglichkeit, Ruhezeiten festzulegen, die Nutzungsrechte individuell zu beschränken oder einzelne Personen (temporär) von der Nutzung ganz auszuschließen. Generell gilt, dass Erziehungsberechtigte erst nach Einladung durch die Lehrkraft über den ByCS-Messenger kommunizieren können und die Nutzung des Messengers ausschließlich für berufliche Zwecke zulässig ist.
Rechtemanagement
WeiterlesenEin Schul-Messenger kann zu mehr Unübersichtlichkeit und Durcheinander in der Kommunikation mit Schülerinnen, Schülern und deren Erziehungsberechtigten führen.
In der Regel verfügen Schulen über eine Reihe etablierter Kommunikationskanäle. Mit Einführung eines Messengers kommt ein weiteres digitales Kommunikationstool hinzu, was bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten zu einer gewissen Unübersichtlichkeit führen kann.
Es ist daher sinnvoll festzulegen, welche Inhalte über welchen Kanal kommuniziert werden - z. B. Stundenplanänderungen und Elternanfragen über das Schulportal, unterrichtsbezogene Schülerfragen und alles zu Klassenfahrten o. Ä. über den Messenger. So wissen die Mitglieder der Schulfamilie stets, welche Informationen sie in welchem Kanal finden.
Wie lässt sich der Einsatz eines Schul-Messengers mit meiner Aufsichtspflicht als Lehrkraft vereinbaren?
Beim ByCS-Messenger handelt es sich um ein Angebot der Schule, das ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden darf. Folglich besteht für Lehrkräfte eine Aufsichtspflicht, die sich im Rahmen der bisherigen ausgeübten Aufsichtspflicht bewegt.
Aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann eine Lehrkraft nur in jenen Chaträumen Einblick in den Nachrichtenverlauf nehmen, die von ihr erstellt wurden oder in die sie eingeladen wurde. Wie die Aufsichtspflicht in diesen Fällen konkret umgesetzt wird, liegt im pädagogischen Ermessen der einzelnen Lehrkraft – vergleichbar der Aufsichtspflicht im Unterricht. Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, anlasslos Chatverläufe in bestimmten Abständen zu kontrollieren. Als aktive Teilnehmer werden sie aber zwangsläufig immer wieder Einblick in den Nachrichtenverlauf nehmen.
Im Fall von 1:1-Unterhaltungen innerhalb der Schülerschaft oder Chaträumen ohne direkten Zugang kann die Lehrkraft den Chatverlauf nicht einsehen. Nur in einem begründeten Verdachtsfall auf Missbrauch des Messengers bzw. Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsbedingungen ist die Lehrkraft aufgefordert zu handeln. In diesen Fällen kann sie verlangen, Einblick in den Nachrichtenverlauf zu erhalten.
Umgang mit Verstößen
WeiterlesenDer Einsatz eines Schul-Messengers kann zu mehr Cybermobbing führen.
Das Versenden problematischer Inhalte durch Schülerinnen und Schüler über Messengerdienste ist ein ernsthaftes Problem, das auch bei der Nutzung eines Messengers zu Schulzwecken auftreten kann. Es gilt daher, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und präventiv pädagogische Maßnahmen zu ergreifen.
Mit der Einführung des ByCS-Messengers wird aber kein neues Tor geöffnet, sondern Cybermobbing ist - ungeachtet der Entscheidung über die Einführung des ByCS-Messengers - für alle Schulen eine Herausforderung, der in erster Linie durch sinnvolle medienerzieherische Maßnahmen, Aufklärung und Prävention begegnet werden kann. Zudem stellt sich die Frage, ob Schülerinnen und Schüler Beleidigungen und Hassbotschaften über den ByCS-Messenger verbreiten würden, wissend, dass dieser von Lehrkräften genutzt wird und Lehrkräfte oftmals selbst Mitglieder in Chatgruppen sind.
Medienerzieherische Angebote gegen Cybermobbing
Carousel
Auch sollten Schulen eine Chatiquette mit Verhaltensregeln für die digitale Kommunikation entwickeln, in der u. a. die Verbreitung von Beleidigungen oder Hassbotschaften verboten wird. Verstöße gegen die Chatiquette sollten konsequent geahndet werden.
Medienerzieherische Angebote zum Thema Kommunikationsregeln
Chatiquette/Netiquette
Respektvoller Umgang
Eignet sich ein Schul-Messenger für den Einsatz in der Grundschule?
Der ByCS-Messenger ist ein Angebot für alle Schulen. Er wurde auf die Bedarfe der Schulfamilie hin entwickelt und darf auch von Kindern im Primarbereich verwendet werden. Eine Einwilligung zur Nutzung durch die Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich, sofern die Schule die Nutzung des Messengers verbindlich eingeführt hat.
Die Nutzung des ByCS-Messengers durch junge Kinder bedarf aber entsprechend ihres Alters und Reifegrades einer besonders intensiven medienpädagogischen und medienerzieherischen Begleitung.
Auf Sorgen von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten sollte ein besonderer Blick gerichtet sein und ihnen sollte mit Aufklärung, transparenten und entsprechenden Konfigurationseinstellungen sowie Nutzungsregeln begegnet werden.
Eines der großen Potenziale des ByCS-Messengers, das insbesondere im Primarbereich zum Tragen kommt, ist die Möglichkeit, sich niedrigschwellig mittels Sprachnachrichten auszutauschen. Hiervon können vor allem Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgangsstufen und Kinder und Jugendliche mit geringeren Deutschkenntnissen profitieren. Mit der richtigen medienpädagogischen Begleitung ist der ByCS-Messenger also durchaus geeignet, den Kompetenzerwerb von Grundschulkindern zu verbessern und das kollaborative Arbeiten zu fördern.
Schülerinnen des Julius-Echter-Gymnasiums benennen Vorteile des ByCS-Messengers
Nachfolgend berichten Schülerinnen des Julius-Echter-Gymnasiums-Elsenfeld von verschiedenen Stärken des ByCS-Messengers im schulischen Alltag.
Maximaler Datenschutz und hohe Verfügbarkeit (Lara)
Leichte Bedienbarkeit dank einfacher Benutzeroberfläche (Maja)
Schnelle und einfache Kommunikation (Ferial)
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten dank verschiedener Funktionalitäten (Paula)
Sicherheit bei Exkursionen dank Standort teilen (Maja)
Leichter kooperieren dank schulübergreifender Kommunikation (Josefine)
Weitere Beiträge
Materialien und Vorlagen für den direkten Gebrauch
Materialien und Vorlagen zur Einführung des ByCS-Messengers
Nutzungsordnung
Nutzungs- und Umgangsregeln für die Arbeit mit dem Messenger
Datenschutz – keine Restriktionen dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Hinweise zum Datenschutz und zu Informationen, die über den Messenger ausgetauscht werden dürfen.
FAQ Erziehungsberechtigte
Antworten auf Fragen von Erziehungsberechtigten rund um den ByCS-Messenger
Potenziale und Herausforderungen – Warum soll meine Schule einen Messenger nutzen?
Potenziale und Herausforderungen des ByCS-Messengers in den Blick nehmen und diskutieren
Rechtemanagement – Welche Optionen bietet der ByCS-Messenger und welche wähle ich aus?
Erläuterung der Einstellungsmöglichkeiten und konkrete Vorschläge zur deren Umsetzung