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Nutzungsordnung – Was beinhaltet sie? Was sollte bei der Erstellung berücksichtigt werden?

Der Beitrag stellt einen Leitfaden für die Erstellung von Nutzungs- und Umgangsregeln für die Arbeit mit dem ByCS-Messenger im Rahmen einer schuleigenen Nutzungsordnung dar. Diese versteht sich als Ergänzung zu den allgemein gültigen Vorgaben in den Nutzungsbedingungen für die Arbeit mit dem ByCS-Messenger. Neben der Darstellung von Vorteilen einer Nutzungsordnung für die Schulfamilie werden Hinweise für die inhaltliche Ausgestaltung von Nutzungs- und Umgangsregeln (Chatiquetten/Netiquetten) gegeben. Darüber hinaus finden Sie hier wichtige organisatorische Aspekte des Entstehungsprozesses einer Nutzungsordnung beschrieben.

Vorteile für die Schulgemeinschaft

Mit den Nutzungsbedingungen liegen Ihnen bereits Regelungen für einen datenschutzkonformen und rechtssicheren Gebrauch des ByCS-Messengers vor. 

Um allen Beteiligten darüber hinaus ein einheitliches Verfahren hinsichtlich der digitalen Kommunikation und Zusammenarbeit sowie des Austausches von Informationen und Daten an die Hand zu geben, bietet sich zusätzlich die Erstellung und Verabschiedung von schuleigenen Nutzungs- und Verhaltensregeln für den Umgang mit dem Messenger an, die im Rahmen einer Nutzungsordnung festgehalten werden.

Die Vereinbarung von einheitlichen Regeln und Prozeduren im Umgang mit dem Schul-Messenger in einer Nutzungsordnung ermöglicht für die Beteiligten folgende Vorteile:

  • Fokussierung auf einen Kommunikationskanal

  • Transparenz, Akzeptanz, Sicherheit und Verbindlichkeit durch offene Kommunikation und Weitergabe der Regeln

  • verlässlicher Rahmen für alle Nutzenden

  • Medienerziehung durch Einbindung der Schülerinnen und Schüler in den Prozess der Regelfindung (Chatiquette/Netiquette) und Auseinandersetzung mit den Nutzungsregelungen

  • Grundlage für pädagogisches Handeln der Lehrkräfte bei Regelverstößen

  • Förderung der Erziehungspartnerschaft im Bereich der Medienerziehung

Inhaltliche Ausgestaltung der Nutzungsordnung

  • © istock.com/Mykyta

    In der schuleigenen Nutzungsordnung sollten einerseits Nutzungszwecke, -inhalte und -umfang sowie mögliche Sanktionen bei Missbrauch des ByCS-Messengers präzisiert und dokumentiert werden. Andererseits ist die Erstellung von Verhaltensregeln für einen respekt- und verantwortungsvollen Umgang in digitalen Kontexten sinnvoll. Diese können z. B. auch gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern erarbeitet ­und in einer Chatiquette/Netiquette festgehalten werden.  

Im Regelwerk sollten die Nutzungszwecke und -szenarien des Messengers konkretisiert werden (vgl. Ziffer 3.1 der Nutzungsbedingungen, z. B. welche Gruppen miteinander kommunizieren dürfen, welche Informationen geteilt werden dürfen und welche nicht, welche Konversationen erlaubt sind und welche Rechte/Einschränkungen es für Nutzergruppen ggf. gibt. So darf der ByCS-Messenger beispielsweise ausschließlich für schulische und nicht für private Zwecke genutzt werden (vgl. Ziffer 3.2 der Nutzungsbedingungen). Eine Absprache mit den Lehrkräften über die jeweiligen Einsatzzwecke an der Schule wird empfohlen. Zudem muss für die Schulfamilie klar geregelt sein, welche Informationen über welchen Kommunikationskanal übermittelt werden sollen bzw. dürfen.

Link: Nutzungsbedingungen (vgl. Ziffer 3)

Link: BaySchO Anlage 2 (zu § 46) Verarbeitungsverfahren: Digitale Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge (Abschnitt 7)

Seit dem 1. August 2022 haben weiterführende und berufliche Schulen die Möglichkeit, mithilfe schuleigener Regelungen die Verwendung digitaler Endgeräte außerhalb des Unterrichts (auch für private Zwecke) allgemeinverbindlich zu regeln.

Link: mebis Beitrag „Rechtliche Fragestellungen”

Da der ByCS-Messenger über Browser, Desktopclient und mobile App genutzt werden kann, sollten Schulen festlegen, zu welchen Zeiten – z. B. in den Pausen, in Freistunden, nach Unterrichtsende  – und an welchen Orten  – z. B. Aula, Pausenhof, Mensa, Bibliothek – der Messenger auf den schuleigenen und privaten Endgeräten der Schülerinnen und Schüler für Lernzwecke genutzt werden darf. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, eine nach Alter gestaffelte Regelung einzuführen.

Durch den Messenger verändert sich der gewohnte Unterrichtsrhythmus und die Kommunikation in Bezug auf Ort und Zeit. Sowohl die Kontaktaufnahme zwischen Lehrkraft und Schülerin bzw. Schüler als auch der digitale Austausch mit den Mitschülerinnen und Mitschülern sowie die Zusammenarbeit werden durch einen Messengerdienst enorm erleichtert.

Die Vereinbarung eindeutiger Regeln für die Erreichbarkeit von Lehrkräften und Lernenden kann der Erwartungshaltung einer ständigen Verfügbarkeit vorbeugen. Festgelegt werden kann z. B., dass Lehrkräfte nicht mehr nach 18.00 Uhr und am Wochenende Nachrichten lesen und Schüleranfragen nicht umgehend beantworten, sondern innerhalb einer festgelegten Frist reagieren müssen. Somit können beispielsweise notwendige Regenerationsphasen gewährleistet, „echte“ Kommunikation oder das Sich-Bewegen in (einer der) Pausen gefördert werden.

Darüber hinaus lassen sich für Ihre Schule Ruhezeiten festlegen, zu denen keine Push-Benachrichtigungen zugestellt werden. Diese Einstellungen kann der ByCS-Admin im Admin-Portal des Messengers vornehmen. Zudem können Nutzerinnen und Nutzer in den Apps ihre eigenen Ruhezeiten individuell anpassen.

Je nach Alter der Schülerinnen bzw. Schüler kann es sinnvoll sein, die Regelungen für den Gebrauch des Messengers räumlich und zeitlich zu staffeln.

Gegebenenfalls ist in diesem Zusammenhang der örtliche Personalrat zu beteiligen.

Link: mebis Beitrag „Digitale Kommunikation und Erreichbarkeit”

Durch die Anonymität des Internets sowie die fehlende direkte und sichtbare Rückmeldung des Gegenübers gerät oft in den Hintergrund, dass allgemein gültige Umgangsregeln auch im virtuellen Kontext gelten. Ein Regelkatalog in Form einer Chatiquette oder Netiquette (Regeln für soziales Kommunikationsverhalten im Internet bzw. in sozialen Medien und Messengerdiensten) bildet hier eine wertvolle und ergänzende Verhaltensleitlinie, die auch als Grundlage für etwaige Konsequenzen (z. B. Ausschluss aus dem Chat) dienen kann.

Der Einbezug von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung einer Chatiquette/Netiquette kann für Maßstäbe eines fairen, wertschätzenden und respektvollen Miteinanders in sozialen Medien sensibilisieren und darüber hinaus zu einer reflektierten und verantwortungsbewussten Nutzung anregen.

Wie bereits in den Nutzungsbedingungen aufgeführt, liegen klare Regeln für den Gebrauch des ByCS-Messengers vor. Darin wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass geltendes Recht (Strafrecht, Jugendschutzrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht) eingehalten werden muss und dass die Verbreitung von pornographischen, gewaltdarstellenden oder -verherrlichenden, rassistischen, menschenverachtenden oder denunzierenden Inhalten im Chat verboten ist. Alle Beteiligten sollten über die einzelnen Regeln für den Umgang mit dem Messenger aufgeklärt werden und sich der Konsequenzen bewusst sein, wenn sie gegen diese verstoßen.

Link: mebis Beitrag „Umgang mit Verstößen”

Link: mebis Beitrag „Materialien und Vorlagen für den direkten Gebrauch”

Darüber hinaus sollte deutlich sein, wer für den Inhalt der Nachrichten verantwortlich ist, die über den Messenger kommuniziert werden und wer Schutzmaßnahmen ergreift, wenn gegen die Regeln verstoßen wird.

Medienerzieherische Materialien zum Thema Chatiquette/Netiquette

Materialien und Vorlagen für den direkten Gebrauch

Tipps für den Erstellungs- und Einführungsprozess

Um eine möglichst reibungslose Integration des Messengers in den Schulalltag zu ermöglichen, sollten bei der Erstellung und Einführung von Nutzungsregeln folgende pädagogische Überlegungen Berücksichtigung finden.

Ein mitverantwortliches Einbinden der Schulgemeinschaft in den Erstellungsprozess erhöht das Verständnis für die Sinnhaftigkeit der Regeln, schafft Transparenz und Verbindlichkeit und reduziert Konflikte und Verstöße.

Gute Regeln orientieren sich an den pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten der Einzelschule und sind passgenau ausgestaltet. Z. B. kann eine nach Schülerklientel, Jahrgangsstufen bzw. Alter gestaffelte Regelung und eine entsprechende Einschränkung der Nutzungsrechte sinnvoll sein. 

Link: mebis Beitrag „Rechtemanagement”

Einfach strukturierte Regeln und Absprachen mit einer überschaubaren Anzahl klar formulierter Anforderungen sind zielführender und leichter zu erinnern als Regeln von hoher Komplexität. Die Regeln sollten in kurzen, einfachen Sätzen, klar verständlicher Sprache und unter Verwendung eindeutiger Formulierungen verfasst werden und sich an der Schülerschaft orientieren.

Alle Beteiligten sollten über die Nutzungsregeln und Chatiquette/Netiquette informiert werden. Sinnvoll ist beispielsweise, die Regeln zu Beginn des Schuljahres im Klassenverbund mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen und im Klassenzimmer auszuhängen. Neue Lehrkräfte könnten in der Jahresanfangskonferenz über die Nutzungsregeln und Prozeduren informiert werden. Erziehungsberechtigte von Übertrittskindern sollten von der Schulleitung in geeigneter Weise zum Schuljahresbeginn über die Arbeit und den Umgang mit dem ByCS-Messenger in Kenntnis gesetzt werden.

Der Einsatz eines Messengers kann gewisse Risiken, wie z. B. Desinformation, Cybermobbing, Hate Speech, die Verbreitung von extremistischen, pornografischen und gewalthaltigen Inhalten und/oder übermäßige Mediennutzung, mit sich bringen.

Ein Begleitkonzept zur Förderung von Medienkompetenz, das zudem im Medienkonzept der Schule verankert ist, kann hier einen konstruktiven Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und dem Messenger schaffen. Die reflektierte Auseinandersetzung von Schülerinnen und Schülern mit dem eigenen Mediennutzungsverhalten, Fake News sowie jugendgefährdenden und problematischen Inhalten im Unterricht und der Einbezug von medienpädagogischen Peer-Tutorinnen bzw. -Tutoren können als Präventionsmaßnahmen Gefahren der Medien- und Messengernutzung minimieren.

Darüber hinaus können Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte und schulinterne Lehrerfortbildungen zur Medienerziehung (z. B. durch die Beratung digitale Bildung) die Implementierung und Etablierung der schuleignen Regelungen unterstützen und erleichtern.

Für ein gelungene Einführung der schuleigenen Regelungen und einen souveränen Umgang damit sind diese Maßnahmen somit von hoher Relevanz.

Medienerzieherische Unterrichtsbeispiele und Angebote

Originalton aus der Praxis

Wie die schuleigene Nutzungsordnung neu gestaltet werden kann und was bei diesem Prozess berücksichtigt werden sollte, erläutert StD Benjamin Götzinger vom Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld.

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