Good-Practice-Beispiele
Beispiele konkreter Regelungen verschiedener Schularten
Der Beitrag stellt zentrale Aspekte des Schulentwicklungsprozesses und Projektmanagements vor, die für das Einführen schuleigener Nutzungsregelungen leitend sein können. Er kann als Leitfaden genutzt werden, aus dem die Schulgemeinschaft die für sie passende Prozesselemente für das Erarbeiten und Einführen ihrer schuleigenen Regelungen auswählt.
Der Prozess startet mit einer ersten Initiative für das Erarbeiten schuleigener Regelungen der privaten Nutzung digitaler Endgeräte im Sinne der Neufassung von Art. 56 Abs. 5 BayEUG. Die Anregung hierfür kann durch die Schulleitung erfolgen, aber auch Lehrkräfte, Eltern oder Schülerinnen und Schüler könnten den Wunsch nach einer schuleigenen Regelung äußern. Die sich ggf. anschließende Bildung einer Initiativgruppe kann formell durch die Schulleitung beauftragt werden oder informell geschehen. In der Initiativgruppe sollten idealerweise auch Mitglieder des Medienkonzept-Teamsvertreten sein.
Da eine Projektdefinition bereits vorliegt, beschränkt sich die Aufgabe der Initiativgruppe auf das Sammeln der notwendigen Grundinformationen für eine passgenaue schuleigene Regelung. Die Grundinformationen wie rechtliche Aspekte, mögliche Inhalte, Erfahrungen der Versuchsschulen, werden anschließend den zuständigen Gremien (z.B. Lehrerkonferenz, Elternbeirat, SMV) präsentiert. Die Sammlung der Grundinformationen kann selbstverständlich auch durch die Schulleitung und/oder in Absprache mit einem bestehenden Schulentwicklungsteam erfolgen.
Da die Einführung der schuleigenen Regelungen ausdrücklich im Einvernehmen mit dem Schulforum vollzogen werden muss (vgl. Art. 56 Abs. 5 Satz 1 BayEUG ), ist es äußerst ratsam, die Mitglieder des Schulforums von Beginn an in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Abschließend ist unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort die Entscheidung zu treffen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen das Ausarbeiten schuleigenen Regelungen erfolgen soll. Bei dieser ersten Beschlussfassung handelt es sich noch nicht um die Verabschiedung der Nutzungsordnung, sondern lediglich um den Startschuss für den Erstellprozess.
Generell gilt, dass die eben beschriebenen Arbeitspakete sich jeweils in mehrere Arbeitsschritte untergliedern, für deren konkrete Ausgestaltung die Gegebenheiten vor Ort maßgeblich sind.
In Phase 1 können u.a. die folgenden Links hilfreich sein:
Mit der Phase 2 beginnt die konkrete Projektplanung. Die Aufgabe der in Phase 1 ggf. bereits etablierten Projektgruppe ist es zunächst, den Gesamtprozess von der Erstellung bis zur Einführung der schuleigenen Regelungen inhaltlich und zeitlich zu planen, wobei die folgenden Leitfragen festzulegen sind:
Projektstrukturplan: Welche Arbeitsschritte sind insgesamt notwendig?
Projektablaufplan: Inwieweit sind Arbeitsschritte voneinander abhängig? Wann sind die Arbeitsschritte zu erledigen? Welche Zwischenziele bzw. Meilensteine gibt es?
Aktionsplan: Wer macht was?
Die Projektgruppe kann aus den Mitgliedern der Initiativgruppe bestehen – ggf. erweitert um einzelne interessierte Personen – oder neu zusammengestellt werden.
Die Aufgabenverteilung innerhalb der Projektgruppe sollte nach Expertise und Interesse gemeinsam erfolgen. Dabei ist es sinnvoll, die Rollen und die Regelung bestimmter Abläufe (z. B. Kommunikationswege) gemeinsam festzulegen. Zudem sollte eine Teamleitung bestimmt werden, wobei Leitungsaufgaben, gerade bei größeren Projekten, auf mehrere Personen verteilt werden sollten. Es empfiehlt sich, abgesprochene Termine, die Aufgabenverteilung und festgelegte Arbeitsschritte (mit Meilensteinen) schriftlich festzuhalten. Da Verzögerungen und kurzfristige Planänderungen unvermeidbar sind, ist es Aufgabe der Teamleitung, das Monitoring zu übernehmen, Änderungen zu koordinieren und die Zeitpläne entsprechend anzupassen.
Hier empfiehlt es sich, vom Ende her zu planen, also zunächst einen Termin zur Einführung der neuen schuleigenen Regelungen festzulegen (z. B. zum Schulhalbjahr). Ausgehend vom Endpunkt werden dann die Projektphasen, Meilensteine, Arbeitspakete und Einzelarbeiten geplant. Ein besonderes Augenmerk gilt Arbeitspaketen, die zeitlich aufeinander aufbauen. Beispielsweise kann die Gewichtung von Regeln innerhalb einer Regelsammlung erst erfolgen, nachdem das Schulforum über diese Frage beraten hat und die im Schulforum vertretenen Gremien im Vorfeld ausreichend Zeit hatten, sich mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen.
Gutes Informationsmanagement verbessert den Projekterfolg. Deshalb sollte klar geregelt werden, wann welche Personen welchen Informationen erhalten sollen. Dabei ist auch auf eine transparente Kommunikation zu achten. Ungünstig wäre es bspw., wenn Lehrkräfte über Eltern Informationen erhielten, die für die Gruppe der Lehrkräfte bestimmt sind.
Erfahrungen aus dem Schulversuch haben gezeigt, dass das Einbinden der Schulfamilie in den Entstehungsprozess eine der zentralen Gelingensbedingungen ist: Regeln erfahren eine höhere Akzeptanz und Verbindlichkeit, wenn die betroffenen Personen sich bei deren Festlegung einbringen können. Deshalb zielt ein erfolgreicher Implementierungsprozess von Anfang an auf eine breite Beteiligung von Lehrkräften, Schülerschaft und Eltern ab.
Geklärt werden sollte die Anzahl der teilnehmenden Personen. Denkbar ist sowohl eine möglichst breite Beteiligung als auch die Entsendung einzelner Interessensvertreterinnen und -vertreter. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf das Durchführen des Prozesses, aber ggf. auch auf die Akzeptanz. Es gilt die Regel: Je mehr Beteiligte, desto komplizierter das Vorgehen, aber desto größer die erhoffte Zustimmung. Die Möglichkeiten reichen von der direkten Beteiligung der gesamten Schulfamilie, über die Zusammenarbeit mit Gremien (Personalrat, Elternbeirat, SMV) bis hin zur Bildung eines kleinen Expertengremiums (ausgewählte Mitglieder des Schulforums). Auch Mischformen mit der Vorbereitung durch eine „Expertengruppe“ und anschließendem Ausweiten auf die gesamte Schulfamilie sind denkbar und können für das Erstellen der schuleigenen Regelungen eine gewinnbringende Lösung sein.
Die Einführung schuleigener Regelungen sollte keinesfalls als isolierte Einzelmaßnahme geplant und durchgeführt werden, sondern erfordert das Einbetten in das Mediencurriculum der Schule mit auf die Handynutzung bezogenen flankierenden medienpädagogischen Maßnahmen. Es ist deshalb sinnvoll, bereits bei der Planung etwaige flankierende Maßnahmen auszuwählen und dabei mit den entsprechenden bereits bestehenden Arbeitsgruppen an der Schule zusammenzuarbeiten.
In Phase 2 können u.a. die folgenden Links hilfreich sein:
An die Planung schließt sich die eigentliche Projektdurchführungan, wobei diese Phase hier in zwei Teilabschnitte untergliedert werden kann. Der erste Abschnitt reicht vom Ideenaustausch bis zur Regelsammlung, der zweite beschreibt den Prozess von der Regelsammlung zur Regelungssystematik. In beiden Teilphasen können Anpassungen und Aktualisierungen (durch die Projektleitung) notwendig werden.
Die Regelsammlung wird im Rahmen von Veranstaltung(en) und Arbeitssitzungen der Projektgruppe erstellt. Die Wahl der geeigneten Methode hängt dabei stark von der Anzahl der beteiligten Personen ab und davon, ob der Prozess asynchron oder gemeinsam auf einer Veranstaltung erfolgen soll. Möglichkeiten wären die Arbeit über klassische Fragebögen (analog oder digital), Kartenabfragen, offene Diskussionen oder andere gängige Moderationsmethoden. Ziel ist es, eine erste Sammlung von Regelvorschlägen aufzustellen. Diese Vorschläge müssen später noch abgewogen und entsprechend ihrer Eignung ausgewählt werden. In dieser Phase kann die Schulleitung Vorschläge ausschließen, die gegen Vorschriften verstoßen oder den grundlegenden Zielen der Schule zuwiderlaufen.
Im nächsten Schritt sollte es zu einer Einigung über die grundlegenden Inhalte der schuleigenen Regelungen kommen. An dieser Stelle kann eine (erneutes) Öffnen des Personenkreises sinnvoll sein. Wiederum ist der Einsatz von gängigen Moderationsmethoden (z. B. Punktabfrage, Zielscheibe etc.) hilfreich.
Das Hinzuziehen externer Unterstützung, z. B. Schulentwicklungsmoderatoren, kann bei der Regelerarbeitung hilfreich und sinnvoll sein. Dies gilt vor allem dann, wenn es an der Schule keine entsprechende Expertise gibt oder, wenn eine neutrale Vermittlung zwischen gegenläufigen Interessen notwendig ist. Die Schulentwicklungsmoderatoren übernehmen je nach Auftrag durch die Schule den Prozess der Regelfindung und Gewichtung. Die Unterstützung durch die SE-Moderatoren kann bei der jeweils zuständigen Schulaufsicht durch die dort ansässigen Schulentwicklungskoordinatoren angefragt werden.
In Phase 3.1 können u.a. die folgenden Links hilfreich sein:
Nachdem die Regelungsvorschläge gesammelt und gewichtet wurden, müssen diese nun in eine ausgewogene und klar verständliche Form gebracht werden. Dabei ist es meist sinnvoll, eine Einzelperson oder (Klein-)Gruppe zu beauftragen, einen Erstentwurf zu erstellen, der anschließend zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Testleserinnen und -leser aus allen Gruppen können Hinweise auf Unklarheiten bei den Formulierungen geben.
Der fertige Erstentwurf wird, ggf. nach einer Prüfung durch die Schulleitung, zur Stellungnahme an die wichtigen Gremien verteilt oder allen Mitgliedern der Schulfamilie zugänglich gemacht. Hinweise aus dem Kreis der Schulfamilie sollten ernst genommen und nach Möglichkeit aufgenommen werden. Dies reduziert etwaige Widerstände, die es erschweren würden, die Regelungen erfolgreich zu etablieren.
Anschließend kann der Entwurf überarbeitet und fertiggestellt werden, sodass die fertigen Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte nach einer erneuten Prüfung (und ggf. nochmaligem Überarbeiten) im Einvernehmen mit dem Schulforum veröffentlicht werden kann.
Die Einführung der Regelungen für die private Nutzung digitaler Endgeräte stellt einen „Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung)“ dar und muss deshalb vom Schulforum in einvernehmlicher Entscheidung eingeführt werden (vgl. Art. 56 Abs. 5 Satz 1 BayEUG ). Zu überlegen ist, ob die Regelungen an die Hausordnung angehängt werden sollen und diese ergänzen oder, ob sie ein eigenständiges Dokument darstellen sollen. Formal sind die Regelungen mit der Beschlussfassung gültig. Viele Schulen führen die Regelungen zunächst für eine Probezeit ein und überprüfen dann die Wirksamkeit der Maßnahmen.
In Phase 3.2 können u.a. die folgenden Links hilfreich sein:
Für die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen ist die Art und Weise ihrer Veröffentlichung und tatsächliche Einführung bzw. Umsetzung an der Schule von entscheidender Bedeutung.
Dabei ist es unbedingt angezeigt, die gesamte Schulfamiliemithilfe einer Kombination aus Informationsschreiben, Veranstaltungen, (z. B. Lehrerkonferenz, (Klassen-)Elternabend, Klassenleiterstunden) und einer Visualisierung der Regelungen im Schulgebäude über die Regeln in Kenntnis zu setzten. Das Veröffentlichen auf der Schulhomepage und/oder über schulspezifische Kommunikationskanäle ist sicherlich ebenfalls sinnvoll. Darüber hinaus ist von Beginn an konsequent auf das Einhalten der Nutzungsregeln zu achten.
Flankierende medienpädagogische Maßnahmen, die auf einzelne Inhalte der schuleigenen Regelungen angepasst sind, sollten das Mediencurriculum der Schule ergänzen und so dazu beitragen, dass die Regelungen präsent bleiben.
Die Erziehungsberechtigten sollten rechtzeitig im Vorfeld der Einführung über die getroffenen Regelungen informiert werden. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn nur einzelne Vertreter der Elternschaft (etwa aus dem Elternbeirat) am Erstellungsprozess beteiligt waren. Ergänzend zu einem reinen Informationsschreiben kann es sinnvoll sein, von den Eltern eine Art Einverständniserklärung einzuholen. Das Inkenntnissetzen der Eltern kann auch als Ausgangspunkt für weitergehende Diskussionen genutzt werden.
Damit die Neuregelungen greifen können, müssen vor allem die Schülerinnen und Schüler über die Inhalte und die damit verbundenen Verhaltensregeln informiert werden. Dafür sollte genügend Zeit eingeplant werden, vor allem dann, wenn das Regelwerk komplexe Regelungen mit unterschiedlichen Zeit- und Raumzonen und unterschiedliche Berechtigungen für verschiedene Gruppen enthält.
Viele Schulen haben gute Erfahrungen damit gemacht, die Regelungen (oder zumindest die wesentlichen Aspekte) in den Klassenzimmern, aber auch in den Verkehrsbereichen der Schule sichtbar zu machen. Dies kann durch das Anbringen von Hinweisschildern erfolgen oder durch das Aushängen der Regeln auf Plakaten. Eine Mitarbeit durch die SMV kann zu kreativen Ideen führen und bildet zudem einen Aufhänger für die höhere Akzeptanz in der Schülerschaft.
Neben der intensiven Ersteinführung ist es unbedingt notwendig, die schuleigenen Regelungen regelmäßig zu bekräftigen und so im Gedächtnis der Schülerschaft zu verankern. Zum einen hilft dies Schülerinnen und Schülern, die neu an die jeweilige Schule kommen. Zum anderen wirkt das Wiederholen der Regelungen einem mit der Gewöhnung einhergehenden „Verwässern“ der Regelungen entgegen.
Die Regelungen sollten nicht nur allen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern bekannt sein. Um eine hohe Verbindlichkeit sicherzustellen, ist es notwendig, das Befolgen der Regeln konsequent einzufordern. Dies setzt voraus, dass die Lehrkräfte mit allen Aspekten der Regelungen vertraut sind. Nur dann können Grenzfälle richtig beurteilt und entsprechend der Vorgaben sanktioniert werden. Flankierende Mini-SchiLFs können dabei helfen, die Regelungen im Kollegium zu festigen und Raum für einen Austausch über Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben.
In Phase 4 können u.a. die folgenden Links hilfreich sein:
Auch wenn die Regelungen erst nach ihrer Einführung überprüft werden kann, ist es hilfreich, den Review-Prozess schon während der Projektplanung mitzudenken. Idealerweise werden bereits im Vorfeld Termine festgelegt, zu denen die Regelungen dann überprüft werden. Das Halbjahr und das Schuljahresende bieten sich hier besonders an.
Bei der Erhebung der Monitoring-Daten ist es sinnvoll, möglichst viele Aspekte zu berücksichtigen (siehe Abbildung) und verschiedene Quellen zu nutzen. Denkbar sind schriftliche Umfragen innerhalb der Schulfamilie (digital oder analog), ergänzt um Lehrerkonferenzen, Elternabende oder Schulstunden, in denen die Praxistauglichkeit der Regelungen thematisiert wird. Auch andere Arbeitsgruppen (Schulentwicklung, Digitalisierung etc.) könnten explizit einbezogen werden. Ergänzend können Daten über Verstöße bzw. die Ahndungen von Verstößen in den Review-Prozess einbezogen werden.
Aus der Gesamtschau der verschiedenen Datenquellen sollte dann überlegt werden, welche Regelungen sich bewährt haben, wo Änderungen notwendig sind und welche weiteren Aspekte (z. B. Kommunikation, Umgang mit Verstößen, flankierende Maßnahmen) noch stärker in den Fokus gerückt werden sollten. Schulen, die sich die Regelungen nur probeweise gegeben haben, müssen nun die Entscheidung treffen, ob und in welcher Weise die (ggf. veränderte) Regelung beibehalten wird.
Ein sehr frühzeitiger Review-Zeitpunkt sollte vermieden werden. Abläufe müssen sich erst etablieren und einspielen und auch eine (zu) frühe Überarbeitung der Nutzungsordnung kann positive Effekte, die sich erst einige Zeit einstellen, zunichte machen. Außerdem ist es sinnvoll, schon bei der Erstellung der Nutzungsordnung Kennwerte zu benennen, anhand derer der Erfolg der Maßnahmen bewertet werden kann. Dadurch werden die Bewertungskriterien für alle transparent und überarbeitungsbedürftige Regelungen sind leichter zu identifizieren.
Beispiele konkreter Regelungen verschiedener Schularten
Vorlagen für die Gestaltung schuleigener Regelungen, Elternschreiben u. v. m.
Einführung in das Thema und Überblick
Erfahrungen der Versuchsschulen nach zwei Jahren mit Regelungen zur Nutzung von Smartphones.
Zur aktuellen Studienlage der privaten Nutzung des Smartphones durch Kinder und Jugendliche im schulischen Kontext.
Leitfaden für die Erstellung und Einführung schuleigener Regelungen zur privaten Nutzung von Smartphones und anderer digitaler Endgeräte