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Praxisbeispiel 4 (Einholung von Angeboten im fremden Namen)

Die Schule tritt in Kontakt mit einem Händler, der für die Erziehungsberechtigten einen Online-Shop einrichtet, bei dem die Erziehungsberechtigten das Gerät bestellen können. Die Beschaffung der Geräte erfolgt dann eigenständig durch die Erziehungsberechtigten (bei dem Online-Shop oder einem anderen Händler). Die Geräte werden verwaltet.

Praxisbeispiel 3 (Einholung von Angeboten im fremden Namen)

Die Schule tritt in Kontakt mit Händlern und holt Angebote in fremden Namen ein. Ein Händler richtet einen Online-Shop ein, bei dem die Erziehungsberechtigten nur Geräte erwerben können, die den technischen Mindestkriterien der Schule entsprechen. Die Beschaffung der Geräte erfolgt dann eigenständig durch die Erziehungsberechtigten bei einem der Händler. Auf ein Mobile-Device-Management-System (MDM) wird in diesem Szenario verzichtet.

Praxisbeispiel 1 (Selbstständige Beschaffung)

Beim ersten Praxisbeispiel werden die Geräte durch die Erziehungsberechtigten selbständig beschafft. Die Schule kommuniziert lediglich technische Mindestkriterien und ggf. einen Zeitpunkt, ab wann die Geräte im Unterricht und zum häuslichen Lernen eingesetzt werden sollen.

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