Die Projektverantwortliche der Franz-Xaver-Gruber Mittelschule Burghausen berichten von Ihren Erfahrungen und geben Empfehlungen:
Welche Informationen müssen in die Einladung zum Elternabend?
„Ergänzend zu der Einladung zum Elternabend weisen wir hier die Erziehungsberechtigten bereits darauf hin, welche technischen Mindestanforderungen die Geräte erfüllen müssen. Wir bitten die Eltern, an dieser Stelle noch mit der Gerätebestellung zu warten, um auch am Förderverfahren partizipieren zu können.“
Welche Inhalte müssen am Elternabend vermittelt werden? Wer ist anwesend?
„Beim Elternabend weisen wir darauf hin, welche Mindestanforderungen die Geräte erfüllen müssen und benennen auch die benötigten Ausstattungskomponenten. Wir geben Beispiele für verschiedene passende Modelle unterschiedlicher Hersteller. Die vorgestellten Geräte haben Beispielcharakter. Falls Erziehungsberechtigte beispielsweise ein leistungsstärkeres Endgerät wünschen und beschaffen möchten, steht ihnen das frei.
Die meisten Elternfragen betreffen die Mindestanforderungen bei der Gerätauswahl und die Finanzierung. Zudem wurden Fragen zur Unterrichtsgestaltung im nächsten Schuljahr gestellt. Anwesend waren der Schulleiter und ein Koordinator des Projektes ‚Digitale Schule der Zukunft‘.“
Wie kann dafür gesorgt werden, dass alle Erziehungsberechtigte die Informationen zur Gerätebestellung erhalten haben und auch sicher bestellen? Auch die, die nicht am Elternabend waren? Wie behalten Sie den Überblick?
„Im Anschluss an den Elternabend werden die Informationen nochmals gebündelt an die Erziehungsberechtigten versandt. Dort fordern wir sie zu einer zügigen, selbstständigen Bestellung auf. Im aktuellen Schuljahr wird den Eltern bis zu den Herbstferien Zeit gegeben, ein Gerät für ihr Kind anzuschaffen. Über eine Online-Umfrage am Ende des vorangehenden Schuljahres und in den beteiligten Klassen vor Ort hatten die Lehrkräfte abgeklärt, wie viele Geräte bereits vorhanden waren.“
Welche Unterlagen werden noch benötigt?
„Die Nutzungsordnung für das Internet sowie die Regelungen und Absprachen für die Nutzung von Tablets im Unterricht wird zu Beginn des aktuellen Schuljahres an die Schülerinnen und Schüler verteilt, mit der Bitte, diese möglichst bald bei der jeweiligen Klassenleitung unterschrieben zurückzugeben. Anschließend werden sie dem Datenschutzbeauftragten der Schule übergeben. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält zudem eine Kopie der Datenschutzerklärung zur Archivierung zu Hause.“
Sind alle Geräte lieferbar? Wann und wie werden die Geräte geliefert? Wie werden die Geräte endgültig konfiguriert?
„Nach Ablauf der Bestellfrist klären wir mit dem Erziehungsberechtigten ab, ob alle Geräte lieferbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, geben wir als Zwischenlösung schulische Leihgeräte aus. Letzte Wünsche bezüglich der Konfiguration werden noch einmal besprochen und ein gemeinsamer Auslieferungstermin wird festgelegt.“
Welche Informationen benötigen die Erziehungsberechtigten zur Einrichtung der Geräte? Wie kommuniziert man Supportangebote und Ansprechpersonen?
„Das Einrichten der Geräte sollen die Eltern mit ihren Kindern bereits zu Hause erledigen. Eine Einführung in die wichtigsten Programme und die Durchführung anderer wichtigen ersten Schritte und Initialprozesse wie die Anmeldung im WLAN der Schule und in der Schulcloud erfolgt in der ersten Novemberwoche. Nach der allgemeinen Technikeinführung wurde innerhalb des Schulungsteams vereinbart, dass man Probleme sammelt und gemeinsam Lösungen dafür sucht, um den Systembetreuer zu entlasten.“
Wie werden die Erziehungsberechtigten bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt?
„Wir erklären in einem Onlineelternabend den Eltern Schritt für Schritt die Antragstellung. Da wir viele Erziehungsberechtigte mit Migrationshintergrund haben, war die Benennung eines Ansprechpartners zur Unterstützung an unserer Schule notwendig.“
Wie organisiert man die Bewältigung technischer Probleme?
„Für Anfragen und Probleme stehen die IT-Fachlehrkräfte und der Systembetreuer der Schule zur Verfügung.“