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Laufzettel zur Einführung des ByCS-Messengers an der Schule

Der Beitrag beschreibt die einzelnen organisatorischen Schritte, die für die Einführung des ByCS-Messengers an der Schule notwendig sind in ihrer Abfolge. Damit wird der Schulleitung eine Art Laufzettel an die Hand gegeben, der eine systematische und erfolgreiche Einführung des ByCS-Messengers erleichtert. 

 

Start-/Orientierungsphase

Ziel dieser ersten Phase ist es, die inhaltliche Grundlage für die späteren konkreten Planungs- und Arbeitsschritte zur Einführung des Messengers zu schaffen.

I Potenziale des Messengers identifizieren

Warum und wofür soll der Messenger genutzt werden?

Zu Beginn sollte die Schule sich Klarheit darüber verschaffen und begründen, warum und zu welchen Zwecken sie den Messenger einführen will. Welche Ziele sollen in Hinblick auf die Kommunikation mit dem Kollegium, ggf. den Schülerinnen und Schülern und/oder Erziehungsberechtigten an der eigenen Schule erreicht werden?

Dieser erste Schritt ist für eine erfolgreiche Implementierung des Messengers enorm wichtig. Denn nur eine Schule, die schlüssig gegenüber Lehrerschaft, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten begründen kann, warum und wofür der Messenger genutzt werden soll, kann die Nutzergruppen von der Sinnhaftigkeit der Einführung überzeugen und zur Nutzung des Messengers in dem vorgesehen Rahmen motivieren.

Warum soll meine Schule einen Messenger nutzen?

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II Rechtlichen Rahmen klären

Welche rechtlichen Regelungen gibt es bei der Nutzung des Messengers zu beachten?

Als Nächstes sollte sich die Schule einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung des ByCS-Messengers verschaffen. Sie setzen beispielsweise durch definierte Nutzungszwecke Grenzen und können folglich für die Erreichbarkeit der mit dem Messenger verbundenen Ziele von entscheidender Bedeutung sein. Beim ByCS-Messenger ist die Nutzung auf berufliche Zwecke beschränkt und es dürfen bisher keine besonders schützenswerten Daten (wie beispielsweise Gesundheitsdaten) über den Messenger verschickt werden.

III Aufgaben identifizieren

Welche Arbeitsschritte erfordert eine erfolgreiche Einführung des Messengers?

Bevor mit der Planung der einzelnen Arbeitsschritte begonnen werden kann, ist es notwendig, sich zunächst einen Überblick über die Gesamtheit der für eine erfolgreiche Einführung des Messengers notwendigen Aufgaben zu verschaffen.

Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Klären der Nutzergruppen

    Wer soll über den Messenger miteinander kommunizieren – Schulleitung, Kollegium, Hausverwaltung, Schülerschaft, Erziehungsberechtigte?

  • Klären der Kommunikationswege

    Was soll über welchen Kanal (Messenger, Schulmanager, Dienst-E-Mail, Elternbrief, Telefon) kommuniziert werden?

  • Entwerfen einer Kommunikationsstruktur im Messenger

    Welche Spaces, Subspaces und Chaträume sind notwendig, damit die Vielzahl an Personen aus unterschiedlichen Nutzergruppen transparent und übersichtlich miteinander kommunizieren können?

  • Erstellen einer Struktur für die dauerhafte Ablage von Dokumenten

    Wo legen wir welche Dokumente ab, die mit dem ByCS-Messenger verschickt werden, um sie später schnell wiederzufinden?

  • Klären des Rechtemanagements

    Wer soll wo welche Rechte im Messenger besitzen?

  • Erstellen einer schuleigenen Nutzungsordnung

    Anpassen der Nutzungsbedingungen an die eigene Schule unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzergruppen – z. B. Bis wann werden Nachrichten gelesen? Wie schnell sind Anfragen zu beantworten?

  • Erstellen einer schuleigenen Chatiquette als Teil der Nutzungsordnung

    Welche Umgangsformen sollen beim Chatten gewahrt werden?

  • Erstellen eines verlässlichen Sanktionsrahmens als Teil der Nutzungsordnung

    Wie sollen die pädagogisch angemessenen Maßnahmen gestaltet sein, mit denen Lehrkräfte abgestimmt auf Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen bzw. Nutzungsordnung reagieren?

  • Klären der Kommunikationsstrategie

    Wie sollen die Nutzungsordnung, die Chatiquette und der Sanktionsrahmen Lehrkräften, Schülerschaft sowie Erziehungsberechtigten bekannt gemacht werden?

  • Unterstützungsangebote etablieren

    Wo können Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte Hilfe erhalten?

  • Erstellen eines Zeitplans

    Wie viel Zeit veranschlagen wir für die einzelnen Phasen der Einführung des Messengers – Orientierungsphase, Planungsphase, Umsetzungsphase, Probebetrieb und Rollout?

IV Planungsteam zusammenstellen

Wen benötigen wir für eine erfolgreiche Einführung des Messengers?

Bei der Zusammenstellung des Planungsteams sollte sich die Schulleitung von der Frage leiten lassen, wer für die Bewältigung der zuvor identifizierten Aufgaben benötigt wird.

In diesem Zusammenhang sollten folgende Aspekte bedacht werden:

  • Neben entsprechenden Kompetenzen der Lehrkräfte ist auf die Freiwilligkeit der Mitwirkung zu achten.

  • Um effizient arbeiten zu können, sollte die Planungsgruppe nicht zu groß sein.

  • Es ist zu klären, in welche Entscheidungsprozesse und wie die Schülervertretung und Erziehungsberechtigte eingebunden werden sollen.

Planungsphase

Ziel der sich anschließenden Planungsphase ist es, die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Messengers an der Schule zu klären. Hierzu werden die in der Orientierungsphase identifizierten Aufgaben auf die Erfordernisse und Besonderheiten der eigenen Schule abgestimmt, konkretisiert und soweit möglich umgesetzt. Die Planungsphase zur Einführung des Messengers beinhaltet folgende Aufgaben:

I Nutzergruppen festlegen

Wer soll über den Messenger kommunizieren?

Für die Beantwortung dieser Frage können u. a. folgende Aspekte eine wichtige Rolle spielen:

  • Die Leistungsfähigkeit und die Zufriedenheit mit den vorhandenen Kommunikationskanälen

  • Die Altersstruktur der Schülerschaft

  • Das Verantwortungsbewusstsein der Schülerschaft

Folgende Personengruppen sind berechtigt, den ByCS-Messenger zu nutzen:

  • Schulleitung (intern)

  • Kollegium der Lehrkräfte

  • Pädagogisches Personal (z. B. im Rahmen der offenen Ganztagsschule)

  • Sekretariatskräfte

  • Hausverwaltung

  • Schülerschaft

  • Erziehungsberechtigte (zukünftig - ein konkreter Termin für die Bereitstellung der Gastnutzerfunktion steht noch nicht fest)

  • Externe Partner (z. B. betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder, zukünftig - ein konkreter Termin für die Bereitstellung der Gastnutzerfunktion steht noch nicht fest)

II Regeln für ein effektives Kommunizieren festlegen

Wer kommuniziert mit wem?

In einem ersten Schritt gilt es zu klären, welche Personengruppen (ein- oder wechselseitig) über der Messenger miteinander kommunizieren sollen. Zu unterscheiden sind folgende Konstellationen:

Der Messenger kann genutzt werden als…

  • interner Kommunikationskanal der erweiterten Schulleitung und/oder

  • einseitiger/beidseitiger Kommunikationskanal zwischen Schulleitung und Kollegium (ggf. ergänzt um Sekretariatskräfte, Hausmeister) und/oder

  • interner Kommunikationskanal des Kollegiums (Lehrer-Lehrer-Kommunikation) und/oder

  • einseitiger/beidseitiger Kommunikationskanal zwischen Lehrkräften und Schülerschaft und/oder

  • interner Kommunikationskanal der Schülerschaft (Schüler-Schüler-Kommunikation) und/oder

  • einseitiger/beidseitiger Kommunikationskanal zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten

Welche Inhalte sollen über den Messenger kommuniziert werden?

Schulen verfügen für ihre interne und externe Kommunikation in der Regel über verschiedene etablierte Kommunikationskanäle, z. B. Dienst-E-Mail, Schulportal, Telefon, Hausaufgabenheft, Elternbrief. Folglich wird der ByCS-Messenger (zumindest zunächst) die bestehenden Kommunikationskanäle der Schule ergänzen.

Für eine effektive Kommunikation ist es notwendig, dass die Nutzergruppen genau wissen, welche Informationen über welchen Kanal kommuniziert werden.

Mit Blick auf den Messenger sollte dabei Folgendes bedacht werden:

  • Der Messenger eignet sich vor allem für den schnellen, eher formlosen Austausch mit Gruppen, z. B. für das Versenden von Erinnerungen, die Weitergabe von Informationen, das Vereinbaren von Terminen. Für einen ausführlicheren oder intensiveren Austausch sind andere Formate (z. B. direktes Gespräch, E-Mail) besser geeignet.

  • Besonders schützenswerte Daten (Art. 9 DSGVO), wie bspw. Noten, Krankmeldungen oder schulpsychologische Gutachten dürfen derzeit (noch) nicht über den Messenger verschickt werden.

III Kommunikationsstränge mit Hilfe von Spaces, Subspaces und Chaträumen strukturieren

Wie können Kommunikationsstrukturen und -anlässe der Nutzergruppen im Messenger transparent abgebildet werden?

In Schulen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Kommunikationsstränge, Adressatengruppen und Kommunikationsanlässe. Zu nennen sind hier u. a.:

  • Informationen der Schulleitung, des Personalrats oder einzelner Lehrkräfte an das gesamte Kollegium

  • Informationen der Schulleitung, des Personalrats oder einzelner Lehrkräfte an einzelne Gruppen z. B. Fachschaften, Jahrgangsstufen

  • Informationen aus einer Schulkasse oder Fachschaft, die nur für die Mitglieder dieser Gruppen von Bedeutung sind

  • Informationen, die sich auf ein bestimmtes Ereignis beziehen (z. B. Schulfest, Studienfahrt)

Die Vielzahl der Kommunikationsstränge kann schnell dazu führen, dass die Kommunikation im Messenger unübersichtlich wird. Um dem entgegenzuwirken ist es notwendig, dass das Planungsteam im Vorfeld überlegt, wie sich die Kommunikationsstränge in einem Netzwerk von Spaces, Subspaces und Chaträumen sinnvoll abbilden lassen, um den Erfordernissen der eigenen Schule Rechnung zu tragen.  

IV Ordnerstruktur zur dauerhaften Dateienablage entwickeln

Wo sollen Dateien abgelegt werden, die dauerhaft benötigt werden?

Der ByCS-Messenger bietet die Möglichkeit, neben Text- und Sprachnachrichten auch Dokumente zu verschicken. Zumindest einige der über den ByCS-Messenger versendeten Dokumente werden (z. B. für die Arbeit der Schulleitung und Lehrkräfte) langfristig bedeutsam sein.

Die Nutzungsbedingungen des ByCS-Messengers schließen eine langfristige Speicherung von Daten i. d. R. aus. Unter Punkt 6 „Pflege des ByCS-Messenger-Accounts“ heißt es in diesem Zusammenhang: „Der ByCS-Messenger darf nicht als Daten- bzw. Aktenverwaltung verwendet werden. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, Nachrichten zu löschen, sobald diese nicht mehr erforderlich sind, spätestens 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres. Im Übrigen gelten die Löschfristen der Ziff. 5 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO." (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 2023).

Folglich sollte das Planungsteam eine für die Schule passende Ordnerstruktur entwickeln. Diese soll zum einen sicherstellen, dass alle wichtigen Dokumente dauerhaft gespeichert werden können, und zum anderen helfen, dass die Dokumente jederzeit schnell auffindbar sind.

V Technische Maßnahmen - Rechtemanagement klären

Wer soll welche Rechte besitzen?

Mit Blick auf das Rechtemanagement sollte das Planungsteam im Vorfeld klären, mit welchen Rechten die einzelnen Nutzergruppen (z. B. Lehrkräfte, Schülerschaft, Verwaltungspersonal) generell im ByCS-Messenger ausgestattet werden sollen. Solche Einstellungen können im Admin-Portal vorgenommen werden.

Des Weiteren sollte das Planungsteam festlegen, wie das Rechtemanagement in einzelnen Chaträumen (z. B. Neues aus der Schulleitung, Klassenchat 6a Mathematik, Sommerfest 2024) geregelt sein soll. Einstellungen dieser Art werden direkt im jeweiligen Chatraum vorgenommen.

Es kann sich als sinnvoll erweisen,

  • in ausgewählten Chaträumen (auch) Lehrkräften nur das Leserecht zu geben, z. B. „Neues von der Schulleitung”, „Neues aus dem Personalrat”.

  • Schülerinnen und Schülern unterer Jahrgangsstufen das Recht vorzuenthalten, Chaträume zu eröffnen und 1:1-Unterhaltungen selbst zu starten.

  • in Klassenchats nur die einseitige Kommunikation von der Lehrkraft zur Schülerschaft zu ermöglichen.

  • einheitliche Ruhezeiten einzurichten, in denen keine Push-Benachrichtigungen zugestellt werden.

Welche Einstellungsmöglichkeiten bietet der ByCS-Messenger und welche wähle ich aus?

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VI Pädagogische Maßnahmen - Nutzungsordnung mit Chatiquette und Sanktionsrahmen entwickeln

Welche pädagogischen Regelungen sind für die Nutzung des ByCS-Messengers notwendig und wie sollen sie inhaltlich ausgestaltet sein?

Wenn ein Messenger an der Schule eingesetzt werden soll, dann ist es angezeigt, in den folgenden drei Bereichen pädagogische Regelungen zu erstellen:

Schuleigene Nutzungsordnung

Die Nutzungsordnung basiert auf den Nutzungsbedingungen des ByCS-Messengers (z. B. keine private Kommunikation, keine rassistischen Beleidigungen) und soll zielgruppenspezifisch und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort sicherstellen, dass die Kommunikation über den Messenger an der Schule möglichst reibungslos funktioniert.

Inhalte, die in der Nutzungsordnung behandelt werden sollten, sind:

  • Zeiten der Erreichbarkeit

  • Zeiten der Nichterreichbarkeit (Ruhezeiten)

  • Frequenz, mit der der Messenger nach neuen Nachrichten durchsucht werden soll

  • Reaktionszeit, d. h. Zeitraum, in dem Nachrichten/Anfragen beantwortet werden sollen

Chatiquette

Die Chatiquette ist eine Sammlung von Verhaltens- oder Benimmregeln für die Kommunikation in Chats. Angesichts der großen Altersspanne von Schülerinnen und Schülern, die den ByCS-Messenger nutzen dürfen, ist es angezeigt, dass jede Schule, eine auf ihre Schülerschaft abgestimmte Chatiquette verfasst. Die Chatiquette sollte Bestandteil der schuleigenen Nutzungsordnung sein.

Inhalte, die in der Chatiquette geregelt werden sollten, sind:

  • Achtung der Privatsphäre

  • Höflicher, respektvoller Umgang

  • Vermeiden unnötiger Nachrichten

  • Keine Bilder ohne Einwilligung verschicken

  • Auf Rechtschreibung und Grammatik achten

Materialien und Vorlagen für den direkten Gebrauch

Sanktionsrahmen

Eine Schule, die sich eine Nutzungsordnung gibt, ist unweigerlich mit der Frage konfrontiert, wie sie auf Verstöße reagiert, zu denen es zwangsläufig kommen wird. Bei der Erstellung eines Sanktionsrahmens, der ebenfalls Teil der Nutzungsordnung ist, sollten sinnvollerweise folgende Punkte in die Überlegungen einbezogen werden:

  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten

    Die pädagogischen Maßnahmen haben sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren – wiederholte Verstöße werden i. d. R. stärker bestraft als erste Verstöße.

  • Folgewirkungen bedenken

    Die Folgewirkungen insbesondere von weitreichenden Maßnahmen gilt es zu bedenken – z. B. behält eine Lehrkraft ein Smartphone für eine gewisse Zeit ein, so hat das Auswirkungen auf alle Lehrkräfte, die die Schülerin/den Schüler in dieser Zeit unterrichten.

  • Mitglieder der Schulfamilie informieren

    Die pädagogischen Maßnahmen sollten allen Nutzergruppen vor Einführung des Messengers bekannt sein. D. h. einerseits sollten Lehrkräfte wissen, wann welche Maßnahmen zur Anwendung kommen, und andererseits sollten Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte darüber informiert werden, welche Maßnahmen bei Verstößen drohen.

Umgang mit Verstößen

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VII Unterstützungsangebote etablieren

Wo können Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte Hilfe erhalten?

Damit der Messenger als Kommunikationstool in der Schule eingesetzt werden kann, ist es wichtig, dass die Verantwortlichen und die am Projekt Beteiligten gemeinsam Unterstützungsangebote etablieren. Dazu sollen die Bedürfnisse der Nutzergruppen in den Blick genommen werden, um anschließend passende Unterstützungsstrukturen aufzubauen. Hier sind Schulen nicht auf sich allein gestellt. Für die Einführung des Messengers gibt es zahlreiche Unterstützungsmaterialien. Man sollte diese sichten, geeignete auswählen und zielgruppenspezifisch zur Verfügung stellen.

Für das Etablieren von Unterstützungsmaßnahmen an der Schule bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  • Überblick über die diversen Tutorials auf der ByCS-Homepage gewinnen,

  • Fortbildungsangebote der ALP (z. B. Selbstlernkurs) recherchieren,

  • Fortbildungsangebote des Referentennetzwerks digitale Bildung recherchieren bzw. anfragen,

  • Ansprechpartner für Fragen aus dem Kollegenkreis (First Level Support) finden,

  • Elternabend zur Einführung des Messengers planen,

  • Referenten für einen Elternabend recherchieren.

VIII Rollout planen

Wie und wann soll der Messenger an der Schule ausgerollt werden?

In Hinblick auf den Rollout des ByCS-Messengers an der Schule sollte sich das Planungsteam im Vorfeld über drei Fragen verständigen.

Wenn sich die Schule für eine Testphase entscheidet, dann ist vom Planungsteam festzulegen, wann mit dem Probebetrieb gestartet werden soll und wann er beendet sein soll.

Wenn sich die Schule für eine schrittweise Einführung des Messengers entscheidet, dann ist vom Planungsteam zu klären, mit welchen Klassen, Lehrkräften, Fächern oder Jahrgangsstufen gestartet werden soll und welche wann ggf. folgen sollen. Darüber hinaus ist zu klären, mit welchen Nutzergruppen gestartet werden soll (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte) und welche ggf. folgen sollen.

Wenn sich die Schule für eine Evaluation entscheidet, dann ist in einem nächsten Schritt zu klären, woran die Schule eine erfolgreiche Einführung des Messengers festmacht (Auswahl geeigneter Indikatoren), welche Nutzergruppen sich an der Evaluation beteiligen sollen und wie die Daten erhoben werden sollen.

Umsetzungsphase

Ziel dieser Arbeitsphase ist es, die in der Planungsphase getroffenen Entscheidungen, soweit sie nicht bereits umgesetzt wurden, zu realisieren. Letztlich geht es darum, alles zu tun, damit alle Beteiligten gut mit dem ByCS-Messenger starten können.

Zur Umsetzungsphase können folgende Arbeiten gehören:

  • Bekanntmachen der medienpädagogischen Maßnahmen (z. B. Aushängen der Chatiquette an prominenten Orten in der Schule, Behandeln der schuleigenen Nutzungsordnung im Unterricht).

  • Etablieren der Unterstützungsangebote (z. B. Durchführen von Fortbildungen und Elternabenden, Einrichten einer Hilfehotline an der Schule).

  • Behandeln von flankierenden medienerzieherischen Themen im Unterricht (z. B. Cybermobbing, Digitale Gesundheit, Urheberrecht/Persönlichkeitsrecht) und ggf. die Aktualisierung des schuleigenen Mediencurriculums.

Flankierende medienerzieherische Angebote

Cybermobbing | Maßnahmen zur Prävention und Intervention

Informationssicherheit | Kinder- und Jugendmedienschutz

Weitere Beiträge

Alle ansehen (8)

Nutzungsordnung

Nutzungs- und Umgangsregeln für die Arbeit mit dem Messenger

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