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Hardware (schuleigene mobile Endgeräte als Schülerleihgeräte)

Hier wird Ihr Bestand an Schülerleihgeräten betrachtet, um sicherzustellen, dass alle Lernenden bestmöglich unterstützt werden, falls diese kein eigenes Endgerät haben.

Zentrale Fragestellungen

Können die Schüler, die selbst kein mobiles Endgerät besitzen, ein Schulgerät – auch über die Zeit der betrieblichen Ausbildungsphasen – ausleihen? Die Schule kann entscheiden, ob dies möglich sein soll oder nicht. Falls dies möglich sein soll, ist ggf. die  Anzahl der Leihgeräte zu erhöhen.           

Es ist vorab die maximal für den Unterricht notwendige Anzahl Leihgeräte zu ermitteln, damit nicht zu viele Geräte verliehen sind und keine Leihgeräte für den aktuell stattfindenden Unterricht zur Verfügung stehen.

Wenn die Schülerleihgeräte nicht in ein Mobile Device Management (MDM) eingebunden sind, wird empfohlen, die Einbindung in ein MDM-System zu prüfen und umzusetzen. Ein MDM-System ermöglicht die zentrale Verwaltung von mobilen und stationären Endgeräten, einschließlich der verwendeten Programme bzw. Apps . Die Verwaltung umfasst die Inventarisierung von Geräten sowie die Software-, Daten- und Richtlinienverteilung.

Bevor Sie Schülerinnen und Schülern, die kein eigenes mobiles Endgerät besitzen, ein Leihgerät zur Verfügung stellen, empfehlen wir, einen Leihvertrag mit den Schülern abzuschließen.

Wichtige Inhalte des Leihvertrags sind unter anderem:

  • Leihgegenstand

  • Ausleihzeitraum

  • Verwendungszweck

  • Leihgebühr (keine)

  • Dauer und Beendigung des Leihvertrags

  • Auskunftspflicht des Schülers

  • Sorgfaltspflicht bei der Nutzung

  • Regelungen zur Nutzung und Verstöße gegen die zulässige Nutzung

  • Datenspeicherung und -schutz

  • Reparatur und Schadensmeldung

Über den folgenden Link können Sie sich einen Muster-Leihvertrag herunterladen:

muster_leihvertrag_mobiles_endgeraet_schueler.docx

 

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