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Grundlegende Gedanken zur Medienerziehung einbeziehen

Die Schule schafft durch die verbesserte Ausstattung ein Setting, das das reguläre Mediennutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen aufgreift, und bietet gleichzeitig einen geschützten Handlungsrahmen, in dem die Schülerinnen und Schüler durch pädagogische Unterstützung lernen, sachgerecht und verantwortungsbewusst mit digitalen Medien umzugehen. Erzieherisches Wirken zielt dabei über den Schulkontext hinaus auf eine reflektierte Mediennutzung und Selbstregulierung der Lernenden ab.

Grundlegende Gedanken

Zielsetzung einer erfolgreichen Medienerziehung

Die Integration von mobilen Endgeräten als Schülergerät in den Unterricht sollte durch medienerzieherische Maßnahmen begleitet werden, um Schülerinnen und Schüler im kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen. Die Erziehungsberechtigten werden in ihrer Rolle im Bereich der Medienerziehung gestärkt. Des Weiteren sollten medienerzieherische Maßnahmen unmittelbar mit der Unterrichtspraxis verknüpft werden. Zentrale Ziele dabei sind:

  • Heranführen an einen sicheren und kompetenten Umgang mit den Geräten und deren Anwendungen im Rahmen eines Einarbeitungskonzepts

  • Förderung einer reflektierten Mediennutzung (z. B. bei der Einhaltung der Regeln, Sensibilisieren für kritisches Mediennutzungsverhalten in- und außerhalb der Schule)

  • Nutzung der veränderten Möglichkeiten einer verbesserten Ausstattung zur Vermittlung von Fähigkeiten in den verschiedenen Medienkompetenzbereichen

Dabei ist es zielführend, gemeinsam Antworten auf die Fragen zu finden, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Arbeitstechniken im Bereich der schulischen Medienbildung vermittelt werden sollen, in welcher Jahrgangsstufe und in welchem Unterrichtsfach dies erfolgen soll und wie digitale Medien und Werkzeuge zur Verbesserung von Lernprozessen unter geeigneten methodischen Rahmenbedingungen eingesetzt werden können.


 

Die verschiedenen Nutzungsvarianten im Blick

Je nach Geräteausstattung der Schule bzw. der Schülerinnen und Schüler und gewählter Ausstattungsvariante ergeben sich aus medienpädagogischer Sicht unterschiedliche Potenziale, aber auch Herausforderungen.

Eine feste Schüler-Geräte-Zuordnung liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Lernenden über Privatgeräte verfügen oder wenn die Schule über eine ausreichend große Geräteanzahl verfügt, so dass jedem Schüler und jeder Schülerin ein Gerät individuell zugewiesen werden kann.

Hier könnte zum Beispiel die Fragestellung sein, inwieweit man den Schülerinnen und Schülern (oder bei Privatgeräten auch den Eltern) die Möglichkeit einräumt, ihre Geräte zu personalisieren, also zum Beispiel eigene Hintergrundbilder festzulegen, den Homescreen individuell zu konfigurieren oder vielleicht sogar eigene Apps zu installieren.

Die Lernenden könnten auf diese Weise mehr Eigenverantwortung für ihre Geräte übernehmen und die individuelle Konfiguration eines Geräts stellt auch ein wichtiges Lernziel dar. Man könnte auch überlegen, ob man den Schülerinnen und Schülern mit zunehmendem Alter hier mehr Freiheiten einräumt.

Allerdings muss man hier berücksichtigen, dass dann den Lehrkräften im Unterricht möglicherweise auf den Schülergeräten keine einheitlichen Oberflächen mehr zur Verfügung stehen, was möglicherweise organisatorische Probleme im Unterricht aufwirft.

Momentan verfügen viele Schulen bisher nicht über eine komplette 1:1-Ausstattung. Stattdessen stehen Gerätepools (Leihgeräte, Klassensätze mit Tablets, Notebookwagen …) zur Verfügung, die bei Bedarf in den Klassen verwendet werden können.

Das bedeutet, dass die Geräte immer wieder neu an verschiedene Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, sodass die Schüler in verschiedenen Unterrichtsstunden oder auch zu Hause, wenn die Geräte auch mit nach Hause genommen werden dürfen, immer wieder mit neuen Geräten arbeiten.

Eine solche Nutzung wirft verschiedene Fragestellungen auf: Zum einen muss sichergestellt werden, dass die Geräte nach der Weitergabe wieder in einem funktionsfähigen Zustand, also störungsfrei und ausreichend aufgeladen, sind.

Zum anderen muss sichergestellt sein, dass Schülerinnen und Schüler nicht auf die Daten des vorigen Benutzers zugreifen können. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung von Benutzerprofilen, mit denen sich die Schülerinnen und Schüler am Gerät anmelden, umgesetzt werden oder indem man die Geräte in einem sogenannten Gastmodus betreibt.

Hier ergeben sich dann auch (medien-)pädagogische Lernziele:

  • Ich muss gut auf das Gerät achten, damit auch die Benutzer nach mir noch gut damit arbeiten können.

  • Ich muss auf meine Privatsphäre und Daten achten, damit sie vor den Zugriffen anderer sicher sind.

Bei schülereigenen Geräten oder falls die schulischen Geräte den Schülerinnen und Schülern über die Unterrichtszeit hinaus zur Verfügung stehen, muss dies mit besonderer Aufmerksamkeit geplant und eingeführt werden. Die Einbindung der Erziehungsberechtigten ist insbesondere notwendig, da …

  • … vereinbarte Regeln z. T. über das schulische Lernen hinaus gehen können,

  • … Erziehungsberechtigte als Vorbild maßgeblichen Einfluss auf das (Mediennutzungs-)Verhalten ihrer Kinder haben und

  • … Erziehungsberechtigte oftmals gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler beim digital gestützten Lernen zu Hause begleiten möchten.

Ziel ist die Etablierung niederschwelliger Informations-, Austausch- und Beratungsstrukturen an den Schulen in medienpädagogischen Fragen sowie im Kontext der Schülergeräte.

Es ist entscheidend, dass Schule und Elternhaus an einem Strang ziehen, damit Kindern und Jugendliche lernen, verantwortungsbewusst mit dem technischen Gerät umzugehen. Um eine konsistente Herangehensweise sowohl im schulischen als auch im häuslichen Umfeld zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der Erziehungspartnerschaft wichtig.

In Schulen mit offener bzw. gebundener Ganztagsbetreuung sind häufig externe Partner eingebunden. Die Einführung einer verbesserten Ausstattung erfordert eine enge Zusammenarbeit, um das pädagogische Konzept weiterzuentwickeln. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten über geltende Unterrichtsvereinbarungen und Absprachen (Regeln, Verwendung einer einheitlichen Lernumgebung etc.) informiert sind. Ferner müssen sie in der Lage sein, die Lernenden weiterhin effektiv zu unterstützen.

Dies bietet eine vielversprechende Möglichkeit, die Vorteile der 1:1-Ausstattung, wie erleichterten Austausch in der Lerngruppe, Einsatz digitaler Lernumgebungen und Bereitstellung von Materialien durch Lehrkräfte, auch für das Lernen im Ganztag zu nutzen.

Für diesen Bereich kann der Selbstlernkurs „Medienkompetent im Hort“ der Stiftung Medienpädagogik Bayern gute Impulse geben.

Maßnahmen der Prävention, Intervention und Reflexion

Wie begegnet man den Herausforderungen einer verbesserten Ausstattung mit Schülerendgeräten?

Die kontinuierliche Reflexion des Nutzungsverhaltens sollte hier als Chance begriffen werden, Störungen und Regelverstöße als Lernanlässe zu sehen und in diesem Sinne die Lehrkräfte auf die veränderten Anforderungen in der Klassenführung vorzubereiten. Um diesem Ziel nachzukommen, ist es nötig, als Schule auf den drei Ebenen der Prävention, Intervention und Reflexion zu handeln.  

Medienerzieherische Begleitung der Lernenden durch die Lehrenden kann dabei auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden und geeignete Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterstützt werden. Folgende Bereiche sind vor der Einführung der veränderten Ausstattung notwendig:

  • Präventiv dienen technische und pädagogische Maßnahmen dazu, Mediennutzung gezielt zu regulieren und ungewolltes Verhalten zu vermeiden.

  • Als Intervention ist medienerzieherisches Handeln wichtig, um bei problematischer Mediennutzung rechtzeitig und zielgerichtet einzugreifen.

Darüber hinaus ist nach der Einführung der Geräte eine systematische Reflexion der Mediennutzung essenziell, um die Kinder und Jugendlichen für die Chancen und Risiken der digitalen Welt zu sensibilisieren.

Im Laufe des Schuljahres sollten dann im Unterricht immer wieder sowohl fachintegrativ als auch fächerübergreifend medienerzieherische Inhalte mit den Schülerinnen und Schülern thematisiert werden. Dabei bieten sich verschiedene Maßnahmen im Laufe des Schuljahres an:

Grundlegende präventive Maßnahmen zu Beginn des Schuljahres

Im Verlauf: Fachintegrative Maßnahmen

Im Verlauf: Fachunabhängige Maßnahmen:

  • Technische Maßnahmen, um Mediennutzungsverhalten pädagogisch zu begleiten: Einrichten der Bildschirmzeit oder andere technische Einstellungen

  • Pädagogische Maßnahmen, um Mediennutzungsverhalten zu schulen:

    • Regelungen und Absprachen (Nutzung von Tablets und Notebooks im Unterricht)

    • Angepasste Klassenführung an das 1:1-Setting

    • Integration medienerzieherische Inhalte in das Einarbeitungskonzept für Lernende

  • Maßnahmen der Intervention überarbeiten

  • Anpassung des Medienkonzeptes

  • Förderung einer reflektierten Mediennutzung durch Verbindung formaler und informeller Lernkontexte und Einbindung von Alltagserfahrungen

  • Vielfältiger Einsatz von handlungs- und produktionsorientierten Lernformaten, in denen u.a. Jugendliche die Rolle als Prosumenten (Produzenten und Konsumenten) beanspruchen

  • Verknüpfung von Medien- und fachlichem Kompetenzerwerb

  • Erweiterung des Nutzungsverhaltens: orts- und zeitunabhängig lernen, sich organisieren, kollaborativ arbeiten

  • Einbindung und Etablierung von Peer-to-Peer-Konzepten

  • Gezielte Einrichtung von Veranstaltungen und Unterrichtsstunden zum Thema „Medienerziehung“

  • Durchführung von themenspezifischen Informationsabenden für Erziehungsberechtigte

Die Zusammenarbeit der Lehrkräfte im Bereich Medienerziehung ist von essenzieller Bedeutung, um den Schülerinnen und Schülern eine ganzheitliche und effektive Orientierung im digitalen Zeitalter zu ermöglichen. Lehrende bringen dabei nicht nur ihre pädagogische Erfahrung, sondern auch ihre Fachkenntnisse bezüglich des curricularen Einsatzes von digitalen Medien in den Unterricht ein. Eine konsistente Herangehensweise gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler nicht nur technische Kompetenzen erwerben, sondern auch ein Bewusstsein für die ethischen, sozialen und sicherheitsrelevanten Aspekte im digitalen Raum entwickeln. Durch den kollegialen Austausch bewährter pädagogischer Ansätze und gegenseitige Unterstützung können Lehrkräfte zudem effektiv auf Störungen reagieren. Dabei ist die Koordination nicht nur auf das individuelle Classroom Management beschränkt, sondern umfasst auch übergreifende verbindliche schulische Absprachen, insbesondere im Kontext der Nutzung von Privatgeräten durch die Lernenden. Hierbei ist es wichtig, klare Leitlinien zu entwickeln und Regeln zu formulieren, um einen verantwortungsbewussten und sinnvollen Einsatz dieser Geräte sowohl im schulischen als auch im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.

1. Prävention

Prävention umfasst die Vermittlung von Wissen über Medien, um diese richtig bedienen und einschätzen zu können. Ebenso zählt dazu, Lernende vor schädlichen Inhalten zu bewahren. Durch die 1:1-Ausstattung entsteht die Möglichkeit, im Unterricht das Gerät stets aktiv einzubeziehen und Medienerziehung für die Lernenden dadurch sehr praxisorientiert zu gestalten. Allerdings ergeben sich durch diese Möglichkeiten auch negative Potenziale, wie z.B. der bewusste oder unbewusste Kontakt zu schädlichen Inhalten oder erhöhtes Ablenkungspotential.

Blick in die Forschung:

In Evaluationsstudien wird oft von einem erhöhten Ablenkungspotenzial mobiler digitaler Geräte im Unterricht berichtet (z. B. Welling et al. 2014). Dies bezieht sich beispielsweise auf die Nutzung von Chats, Social-Media-Plattformen, Spielen oder Surfen im Internet. Allerdings schätzen viele Lehrpersonen dieses Ablenkungspotenzial auch nicht deutlich höher ein als andere Ablenkungsmöglichkeiten im Unterricht und berichten oft über ein im Projektverlauf zunehmendes Problembewusstsein der Schüler*innen (ebd.). Außerdem kann das Ablenkungspotenzial durch gemeinsam mit den Schüler*innen entwickelte Regeln wirkungsvoll vermindert werden. (Prasse, Döbeli Honegger, Hielscher 2022)”

Deswegen ist notwendig, sich bereits im Vorfeld – also präventiv - über Regeln sowie rechtliche, technische und pädagogische Fragestellungen Gedanken zu machen und schulinterne Absprachen zu treffen.

Beispiele:

  • Technische Maßnahmen planen, um das Mediennutzungsverhalten pädagogisch zu begleiten:

    • Einrichten der Bildschirmzeit, MDM oder andere technische Einstellungen

    • Geeignete Softwareauswahl

    • Beschaffung vom geeigneten Zubehör

  • Pädagogische Maßnahmen, um Mediennutzungsverhalten zu begleiten:

    • Regelungen und Absprachen (Nutzung von Tablets und Notebooks im Unterricht)

    • Classroom Management

Beispiele aus der Praxis

2. Intervention

Es bleibt nicht aus, dass Heranwachsende trotz aller präventiver Angebote ggf. Grenzen austesten und überschreiten. Regelverstöße können aber auch eine Chance sein, den Sinn geltender Vereinbarungen bewusst zu machen und gemeinsam mit den Lernenden zu reflektieren.  

Beispiele:

  • Spielanwendungen während des Unterrichts, störende Nachrichten usw.

  • Unangemessenes Kommunikationsverhalten

  • Mangelnde Erreichbarkeit

  • Verbreitung unangemessener Inhalte

Intervention ist dabei nicht nur bei Regelverstößen erforderlich, sondern auch in Fällen, in denen die Schülerinnen und Schüler unverschuldet und ungewollt z. B. mit problematischen Inhalten in Berührung kommen. Hier sollten ebenfalls bereits im Vorfeld klare und verbindliche Regelungen und Handlungsanleitungen getroffen worden sein.

Essenziell wäre es hier zunächst an der Schule klare Kontaktpersonen zu benennen, an die sich Schülerinnen und Schülern vertrauensvoll wenden können, wenn sie negative Erfahrungen bei der Mediennutzung machen. Hier könnten an der Schule auch Peer-Systeme, wie z.B. Medienscouts, etabliert werden, die als erste Anlaufpunkte ihre Hilfe anbieten könnten. Denkbar wäre hier auch die Einrichtung eines „Medienvertrauenslehrers“. Im Vorfeld sollten auch die Eskalationsstufen bei schwerwiegenden Regelverstößen klar definiert sein. Also ab wann z.B. die Verständigung der Klassenleitung, der Eltern und je nach Eskalationsstufe auch der Schulleitung erfolgen muss. Bei strafrechtlich relevanten Regelverstößen könnte es auch notwendig werden, die Polizei zu verständigen. Ebenso sollten Beweise, z.B. Chatverläufe …, mit einem Screenshot gesichert werden. Wenn der Verdacht der Kinderpornographie im Raum steht, muss man dabei darauf achten, sich nicht selbst strafbar zu machen. Lehrkräfte und Schüler müssen über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.

Wichtig ist dabei, dass die Schülerinnen und Schüler die Lehrkräfte hier zunächst als wertschätzende Partner erleben, an die sie sich vertrauensvoll bei Problemen wenden können.

 

Beispiele aus der Praxis

Medienerziehung als Teil der Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus

Welche Rolle nehmen die Erziehungsberechtigten ein?

Ein erheblicher Teil der Mediennutzung von Schülerinnen und Schülern findet im privaten Bereich statt. Daher kann eine nachhaltige Vermittlung von Medienkompetenz nur gelingen, wenn Schule und Elternhaus eng zusammenarbeiten. Wichtig sind hierbei Dialog, Kommunikation und Vernetzung zwischen diesen beiden Partnern. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Lehrkräfte sowohl untereinander als auch mit den Erziehungsberechtigten im Bereich der Medienerziehung eng zusammenarbeiten, um die Verantwortung der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit digitalen Medien zu stärken.

Ziel einer erfolgreichen Implementierung digitaler Medien, insbesondere in einem 1:1-Setting ist daher u. a. die Etablierung zeitgemäßer medienpädagogischer Konzepte und die Stärkung der Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule.

Damit baut Medienerziehung auf zwei Säulen auf:

  • Etablierung von Rahmenbedingungen und Implementierung von Modulen für Schülerinnen und Schüler mit didaktischen Hinweisen für Lehrkräfte zur reflektierten Nutzung mobiler Endgeräte in der Schule sowie mit Blick auf die schulische und private Nutzung zu Hause

  • Unterstützung der Erziehungspartnerschaft mit Eltern bei medienpädagogischen Fragestellungen

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Was ist noch notwendig?

Die Technologielandschaft entwickelt sich ständig weiter, daher sollten die Richtlinien regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Lehrkräfte sollten flexibel sein und auf aktuelle Entwicklungen reagieren, um den Schülerinnen und Schülern weiterhin eine zeitgemäße Medienerziehung zu bieten.

Die Zusammenarbeit der Lehrkräfte im Bereich Medienerziehung ist von essenzieller Bedeutung, um den Schülerinnen und Schülern eine ganzheitliche und effektive Orientierung im digitalen Zeitalter zu ermöglichen. Lehrende bringen dabei nicht nur ihre pädagogische Erfahrung, sondern auch ihre Fachkenntnisse bezüglich des curricularen Einsatzes von digitalen Medien in den Unterricht ein.

Eine konsistente Herangehensweise gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler nicht nur technische Kompetenzen erwerben, sondern auch ein Bewusstsein für die ethischen, sozialen und sicherheitsrelevanten Aspekte im digitalen Raum entwickeln. Durch den kollegialen Austausch bewährter pädagogischer Ansätze und gegenseitige Unterstützung können Lehrkräfte zudem effektiv auf Störungen reagieren. Dabei ist die Koordination nicht nur auf das individuelle Classroom Management beschränkt, sondern umfasst auch übergreifende verbindliche schulische Absprachen.

Auch eine kontinuierliche Fortschreibung und Anpassung des schulischen Medienkonzeptes ist in diesem Rahmen notwendig.

Maßnahmen der Reflexion

Wo wollen wir eigentlich hin?

Die Lernenden sollen befähigt werden, sich aktiv in der digitalen Welt auszudrücken und daran teilzuhaben. Ihre Partizipation sollte jedoch bewusst und reflektiert erfolgen. Im Unterricht ergeben sich zahlreiche Anlässe, die Teilhabe zu reflektieren. Neben dem aktiven Einfordern von Regeln zum Einsatz der Geräte im Unterricht bieten sich in der 1:1-Ausstattung zahlreiche Möglichkeiten, die Lernenden auf ihrem Weg zu einem sinnvollen, effizienten, verantwortungsvollen und kompetenten Umgang mit Medien zu unterstützen:

  • Förderung einer reflektierten Mediennutzung durch Verbindung formaler und informeller Lernkontexte und Einbindung von Alltagserfahrungen, z. B. bei der Vergabe von Passwörtern beim Einrichten der Geräte, bei der Nutzung schulischer Kommunikationskanäle, beim Einsatz der Kamera zu unterrichtlichen Zwecken

  • Vielfältiger Einsatz von handlungs- und produktionsorientierten Lernformaten, in denen u.a. Jugendliche die Rolle als Prosumenten (Produzenten und Konsumenten) beanspruchen

  • Verknüpfung von Medien- und fachlichem Kompetenzerwerb

  • Förderung effektiver Lernmethoden (Wissen gemeinsam erarbeiten statt repetitiver Wiedergabe)

  • Erweiterung des Nutzungsverhaltens: orts- und zeitunabhängig lernen, sich eigenständig organisieren, kollaborativ arbeiten

Beispiele aus der Praxis

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