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Die Organisationsform des Beschaffungsprozesses wählen

Die Schulen sollen beim Beschaffungsvorgang unterstützen. Die Beschaffung der Endgeräte erfolgt dabei stets im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler.

Beschaffungswege

Wie können Schulen bei der Beschaffung unterstützen?

Die Schulen sollen beim Beschaffungsvorgang unterstützen. Die Beschaffung der Endgeräte erfolgt dabei stets im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler. Dabei kann die Schule nach der Festlegung der technischen Mindestkriterien unterschiedliche Wege wählen:

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Organisationsformen des Beschaffungsprozesses

Worin unterschieden sich die Organisationsformen?

Es lassen sich grundsätzlich drei mögliche Organisationsformen des Beschaffungsprozesses unterscheiden. Diese Organisationsformen variieren insbesondere im Ausmaß und den Formen der Unterstützung der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Beschaffung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Artikel auf die gleichzeitige Verwendung der Benennung beider Zielgruppen Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Gruppen.

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  • Die Schulen informieren die Erziehungsberechtigten darüber, welche Geräte bis zu welchem Zeitpunkt beschafft werden sollen. Der Gerätekauf wird dann eigenständig von den einzelnen Erziehungsberechtigten vorgenommen.

  • Dabei ist darauf zu achten, dass die technischen Mindestanforderungen für die Geräte klar beschrieben sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass die richtigen Geräte beschafft werden.

  • Im Rahmen eines Elternabends können die Schulen auch auf Anbieter hinweisen, bei welchen die Erziehungsberechtigten die Geräte kaufen können.

  • Eine Beschaffung könnten auch der Elternbeirat oder die Klassenelternsprecher organisieren.

  • Auch hier würden die Erziehungsberechtigten wieder einzeln bezahlen und die Händler würden entweder den Erziehungsberechtigten das Gerät direkt aushändigen oder – bei Einverständnis der Erziehungsberechtigten – an die Schule liefern.

  • Die Schulen können für die Erziehungsberechtigten bei Händlern Angebote einholen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie ausdrücklich darauf hinweisen, in fremden Namen zu handeln und dieses Angebot lediglich zur Information der Eltern dienen soll.

  • Anschließend können die Schulen die Beschaffung für die Erziehungsberechtigten bündeln und an die Anbieter die benötigte Stückzahl je Klasse übermitteln.

  • Dieser schließt Einzelkaufverträge mit den Erziehungsberechtigten.

  • Die Erziehungsberechtigten können anschließend das Gerät beim Händler bezahlen und abholen.

  • Wenn die Erziehungsberechtigten eine entsprechende Einwilligung erteilt haben, können die Geräte auch direkt an die Schule geliefert werden.

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