Praxisbeispiel 1
Einheitliche Geräte (iOS) ohne zentrale Verwaltung
Jede Schule verfolgt auf Basis des schuleigenen Medienkonzepts einen passgenauen pädagogisch-didaktischen Ansatz im Bereich der Medienbildung und verfügt über eine darauf ausgerichtete technische Ausstattung. Diese individuellen Gegebenheiten vor Ort müssen bei der technischen Umsetzung eines 1:1-Ausstattungskonzepts berücksichtigt werden. Hinzu kommen Fragen zur Beschaffung, Administration sowie zur Wartung der Geräte, die von Beginn an mitgedacht werden müssen. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie anhand einfacher Fragestellungen die passenden technischen Mindestkriterien für die mobilen Endgeräte der Lernenden definiert werden können.
Die Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass mit den mobilen Endgeräten auch effektiv im Unterricht gearbeitet werden kann. Welche Geräte hierfür geeignet sind, hängt von den konkreten technischen Rahmenbedingungen und den pädagogisch-didaktischen Zielsetzungen an der jeweiligen Schule ab.
Um diesen individuellen Anforderungen Rechnung zu tragen, können die Pilotschulen technische Mindestkriterien für die Beschaffung der mobilen Endgeräte vorgeben. Diese können sich zum Beispiel auf die Displaygröße, das Betriebssystem, verschiedene Ausstattungskomponenten (Eingabestift, Tablet-Tastatur) sowie die Anbindungsmöglichkeit an ein (bestehendes) Mobile Device Management (MDM) der Schule beziehen. Förderfähig sind ausschließlich Geräte, die diese Mindestkriterien erfüllen.
Dabei sollten ausgehend vom Ist-Stand der Schule und der gewählten Jahrgangsstufe folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Pädagogische Zielsetzungen: unterrichtliche Zielsetzung (z. B. medienproduktives Arbeiten) sowie medienerzieherische Entscheidungen (z. B. pädagogische und ggf. technische Maßnahmen zur Begleitung und ggf. Regulierung der Gerätenutzung)
Kompatibilität zur vorhandenen IT-Infrastruktur (z. B. bereits vorhandene schulische Geräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte)
Unterstützungsbedarf der Erziehungsberechtigten und Lernenden und daraus resultierend die gewählte Organisationsform des Beschaffungsprozesses
Tipp: Zusätzlich ist es hilfreich, die Erziehungsberechtigten über optionales, nicht förderfähiges Zubehör (z. B. stoßfeste Hüllen, Display-Folien) oder Nebenleistungen (z. B. Geräteversicherung) zu informieren
Die Entscheidung sollte unter Berücksichtigung der ausgewählten Jahrgangsstufe und dem abgeschätzten Wartungsaufwand bezüglich folgender Gesichtspunkte und damit verbundenen Fragestellungen überprüft und getroffen werden. Dabei kann es auch notwendig sein, dass Entscheidungskriterien gewichtet werden müssen, da der Abgleich eventuell unterschiedliche Antworten liefert.
Wie kompatibel sind die geplanten Schülergeräte zur vorhandenen oder geplanten IT-Bildungsinfrastruktur (z. B. WLAN, Bildschirmübertragung)?
Welche Herausforderungen ergeben sich, wenn Lehrkräfte und Lernende ggf. unterschiedliche Betriebssysteme verwenden?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus (z. B. für das Einarbeitungskonzept oder schulinterne Unterstützungssysteme)?
Wird für die angestrebte Unterrichtsentwicklung auf die Verwendung von betriebssystemspezifischer Software gesetzt oder wird überwiegend plattformübergreifend bzw. browserbasiert gearbeitet?
○ Welche Lernumgebung/Dateiablage (z. B. BayernCloud Schule) soll dabei im Unterricht eine zentrale Rolle spielen?
○ Ist die Nutzung digitaler Hefte geplant? Wenn ja, mit welcher Anwendung?
○ Welche medienproduktiven Tools (Audio, Film, Grafik etc.) sollen zum Einsatz kommen?
○ Welche fachspezifische Software soll auf den Endgeräten genutzt werden?
Wie sollen Lernprodukte schriftlich von den Lernenden festgehalten werden?
○ Welche Ausstattungskomponenten sind hierfür notwendig (z. B. Stift, Tastatur)?
○ Welche Geräteklasse eignet sich hierfür am besten?
○ Welche Konsequenzen hat es im Classroom Management, wenn die Geräte nicht flach auf dem Tisch liegen, sondern z. B. über eine Tastatur aufgestellt werden können?
Werden neben pädagogischen Maßnahmen auch spezifische technische Lösungen zur Einschränkung der Mediennutzung der Lernenden im Unterricht benötigt?
Wünschen sich die Erziehungsberechtigten Unterstützung bezüglich der Medienerziehung außerhalb des Unterrichts in Form von technischen Lösungen? Welche stehen hier zur Auswahl? Welche wollen wir als Schule anbieten?
Welche Vor- und Nachteile bietet die zentrale Verwaltung der Geräte über ein Mobile Device Management (MDM)?
Welche technischen Einbindungsmöglichkeiten bieten MDM-Systeme zur Verwaltung von persönlichen Geräten? Welche Konsequenzen hat die Einbindung externer Geräte in die schulische Verwaltung, z. B., wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler die Schule verlässt?
○ Welche Kosten sind damit verbunden und wer trägt diese?
○ Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für eine zentrale Verwaltung für den Beschaffungsprozess?
○ Welche Konsequenzen (Vor- und Nachteile) hat die Einbindung der Schülergeräte in die schulische Verwaltung für die häusliche und private Gerätenutzung?
○ Welche Informationen müssen den Erziehungsberechtigten kommuniziert werden, wenn die Geräte zentral verwaltet werden sollen? Wie werden die erforderlichen (informierten) Einverständniserklärungen dazu eingeholt?
Wie soll der Beschaffungsprozess an der Schule organisiert werden?
Wie intensiv müssen die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung unterstützt werden?
Wie intensiv sollen die Erziehungsberechtigten bei der Geräteersteinrichtung und Installation der Anwendungen unterstützt werden?
Wie soll das Backup der Geräte und die Sicherung der unterrichtlichen Daten geregelt werden?
Wie sieht das Wartungskonzept für die Geräte der Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten aus?
Inwieweit erleichtert eine einheitliche Struktur den Aufbau einer stabilen und wartungsarmen Infrastruktur?
Generell kann zwischen vier Varianten unterschieden werden:
Geräte mit integrierter Tastatur (wird am Bildschirm angezeigt)
Geräte mit externer Tastatur (Bluetooth)
Geräte mit abnehmbarer Tastatur
Geräte mit fest verbundener Tastatur
Je nach Anwendungsbereich ist eine Tastatur notwendig bzw. sinnvoll. Um eine Entscheidung bei der Anschaffung im Rahmen eines 1:1 Settings treffen zu können, sind daher verschiedene Vorüberlegungen zu tätigen. Die folgenden Aussagen beleuchten zentrale Argumente für den Entscheidungsprozess.
„Durch die externe Tastatur an den Endgeräten, kann der Informatikunterricht im Klassenzimmer stattfinden. Dies entlastet unsere begrenzte Kapazität des PC-Raums.“
„Für Recherchezwecke im Internet ist eine Tastatur sinnvoll. Es kann die im Gerät integrierte Tastatur verwendet werden, jedoch muss beachtet werden, dass sich dadurch der Bildschirm verkleinert.“
„Schülerinnen und Schüler, die zu Hause kein weiteres digitales Endgerät besitzen, benötigen eine Tastatur, um sinnvoll an digitalen Produkten (z. B. längeren Texten, Präsentationen) arbeiten zu können.“
„Bei Foto- und Filmaufnahmen ist eine fest montierte Tastatur störend, da diese nur umgeklappt werden kann oder komplett abgenommen werden muss.“
„Das digitale Endgerät ist auch bei Exkursionen der ständige Begleiter der Schülerinnen und Schüler. Eine abnehmbare Tastatur macht zwar eine leichtere Dokumentation möglich, bringt aber die Gefahr des Verlustes der Tastatur mit sich.“
„Ein Endgerät ohne Tastatur ermöglicht einen sehr flexiblen Einsatz im Unterricht. Sollte die Tastatur benötigt werden, kann die im Gerät integrierte Tastatur verwendet werden.“
„Das Schreiben mit dem Stift fällt den Schülerinnen und Schülern ohne eine externe, nicht abnehmbare Tastatur leichter. Das Gerät liegt dazu flach auf dem Tisch!“
„Seit die Lernenden mit der Tastatur arbeiten, hat sich das Classroom Management verändert. Wenn die Geräte stehen, sind sie für die Lehrkraft von vorne nicht mehr einsehbar. Es müssen neue Regeln eingeführt werden, die ein störungsfreies Lernen ermöglichen. Hierzu gehört beispielsweise, dass mit der Tastatur nur gearbeitet wird, wenn diese für den Arbeitsauftrag notwendig ist.“
„Die externe Tastatur für mobile Endgeräten ist häufig kleiner als eine PC-Tastatur. Lernenden in den unteren Jahrgangsstufen fällt dadurch das Erlernen des Tastschreibens leichter, da die Buchstaben nicht so weit auseinander liegen.“
Eine passende Auswahl an Anwendungen unterstützt eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermittlung von Medienkompetenz, dem Lernen und der (Medien-)Erziehung. Für die Festlegung der technischen Mindestkriterien spielt daher auch die Bereitstellung der geeigneten allgemeinen und fachspezifischen Anwendungssoftware eine wichtige Rolle. Die Software muss im jeweiligen Betriebssystem lauffähig sein, um Kompatibilitätsschwierigkeiten zu vermeiden. Für die passende Auswahl an Anwendungen sind folgende Fragen relevant:
Mit welchen Anwendungen kann die Selbstorganisation der Lernenden unterstützt werden (Basiskompetenzen)?
Welche fachspezifischen Anwendungen sind dem Informationsgewinn bzw. fachspezifischen Arbeitsweisen dienlich (Suchen und Verarbeiten)?
Welche Lernprodukte sollen durch die Lernenden erstellt werden? Welche Anwendungen eignen sich dazu (Produzieren und Präsentieren)?
Welche Anwendungen begünstigen kollaboratives Arbeiten (Kommunizieren und Kooperieren)?
Vor der Beschaffung von Software sollten auch die damit verbundenen Gesamtressourcen und Kosten betrachtet werden, z. B. für Lizenzierung, Installation der Software, Schulung der Lehrkräfte. Die Schulen sollten aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten eine Liste über die an der Schule verwendete Anwendungssoftware führen.
Die zu treffenden Abwägungen können anhand der nachfolgenden Beispiele verdeutlicht werden.
Einheitliche Geräte (iOS) ohne zentrale Verwaltung
Einheitliche Geräte (iOS) mit zentraler Verwaltung
Einheitliche Geräte (Microsoft Surface) ohne Verwaltung
Zwei Systeme zur Wahl: iOS oder Windows
Zwei Systeme zur Wahl: iOS oder Windows
Offenes Betriebssystem
Für die Wahl der technischen Mindestkriterien können Sie zusätzlich auf folgende Angebote zurückgreifen:
Übersicht der Unterstützungsangebote:
Dokumente und Empfehlungen zur Entscheidungsfindung
Informationstechnischen Beratung durch die Beratung digitale Bildung
Fortbildungsangebote und weiterführende Materialien des Schulnetzes
Vernetzung mit anderen Schulen
Für die technische Implementierung einer 1:1-Ausstattung können die Pilotschulen auf folgende Dokumente zurückgreifen:
Kompatibilität zur bestehenden IT-Infrastruktur |
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Verwendung einer einheitlichen Lernplattform bzw. Dateiablage | Im Hinblick auf die Organisation der Unterrichtsabläufe im 1:1-Setting ist es grundsätzlich wichtig, sich Gedanken zur technischen Umsetzung des zugrundeliegenden Workflows zu machen. Dieser kann grundsätzlich durch eine einheitliche Dateiablage oder eine Lernplattform unterstützt werden. Näheres finden Sie unter folgendem Link: Nutzung einer einheitlichen Lernumgebung |
Gerätewahl und Unterstützungsmöglichkeiten für Onboarding und Enrollment |
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Technische Unterstützung bei der Regulierung der Gerätenutzung |
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Durch den Einsatz der Geräte im Unterricht ergeben sich neue medienerzieherische Herausforderungen. Eine weitergehende technische Lösung ist die zentrale Verwaltung der mobilen Geräte mit einem Mobile Device Management (MDM). Diese Systeme ermöglichen u. a., Anwendungen zentralisiert zur Verfügung zu stellen und während des Unterrichts Gerätefunktionen zentral durch die Lehrkraft zu steuern. Auch die Betriebssysteme bieten bereits integrierte Möglichkeiten, um mögliche Ablenkungen (z. B. durch Mitteilungen) einzuschränken oder eine Nutzungszeit für Anwendungen zu definieren.
Grundsätzlich kann zwischen drei Szenarien bei der Verwaltung von nicht schuleigenen mobilen Endgeräten unterschieden werden. Die Wahl des für die Schule passenden Szenarios sollte stets auf der Grundlage pädagogischer Überlegungen und Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Schülerinnen und Schüler sorgfältig abgewogen werden.
Ohne MDM-System können pädagogisch zielführende Restriktionen mit den Mitteln der Betriebssysteme (z. B. Bildschirmzeit, Kindersicherung, Familienoptionen) an den Geräten befristet eingestellt oder ggf. durch Apps zum Classroom-Management gesteuert werden. Die entsprechenden Werkzeuge können mit einem Code geschützt werden, den die Erziehungsberechtigten selbst festlegen. So können die Beschränkungen außerhalb des Unterrichts manuell ausgeschaltet werden. Den Erziehungsberechtigten kann eine Liste an Apps oder Software bereitgestellt werden, die diese auf die Geräte selbst installieren. Die Installation kann auch im Rahmen eines Elternabends gemeinsam durchgeführt werden. Eingriffe am Endgerät durch die Schule finden in diesem Szenario nicht statt.
Bei dieser Lösung registrieren die Benutzer (Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte) das Gerät mithilfe eines schuleigenen Benutzeraccounts oder eines entsprechenden Registrierungsprofils selbstständig bei der MDM-Lösung. Der registrierende Benutzer wird i. d. R. als Eigentümer des Geräts hinterlegt und das Betriebssystem trennt ggf. private Daten von Organisationsdaten. Im Anschluss können vonseiten der Schule entsprechende Profile und Software zentral auf das Gerät aufgespielt werden. Da bei den Profilen nicht alle Möglichkeiten verfügbar sind, die bei vollständig verwalteten Geräten möglich sind, müssen die Erziehungsberechtigten über die entsprechenden Restriktionen vorab informiert werden und ihnen zustimmen. Damit das Gerät außerhalb der Unterrichtszeit vollumfänglich von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden kann, sollten die Profile zeitlich befristet aktiv sein (z. B. nur zu Unterrichtszeiten). Somit wird deutlich, dass neben der eingeschränkten Funktionalität auch ein entsprechender Arbeitsaufwand durch die Profilverwaltung entsteht. Damit das System schlüssig funktioniert, sind unterschiedliche Profillösungen erforderlich, bspw. für die unterschiedlichen Nachmittagsunterrichte.
In diesem Fall werden die mobilen Endgeräte automatisiert in der MDM-Lösung registriert und vom MDM-System als schuleigene Geräte angesehen. Dadurch ergeben sich umfassendere Möglichkeiten der Kontrolle der Schülergeräte. Es werden weitreichende Eingriffe am mobilen Endgerät vorgenommen. Die Privatgeräte der Schülerinnen und Schüler werden technisch schuleigenen Endgeräten gleichgestellt. Eine umfassende Aufklärung der Erziehungsberechtigten und deren informierte Einwilligung sind deshalb zwingend erforderlich. Die Erziehungsberechtigten sollten unbedingt darüber aufgeklärt werden, dass bei der Loslösung des Geräts aus dem MDM-System alle Daten vom Gerät gelöscht werden und dieses auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wird. Im Fall einer Loslösung müssten die Schülerinnen und Schüler alle Mitschriften und Materialien etwa über einen Cloud-Dienst gesichert haben, um einen vollständigen Verlust der Daten zu vermeiden. Eine einfache Loslösung des Geräts aus dem MDM-System ist ohne administrativen Aufwand nicht möglich. Zudem sollte sichergestellt werden, dass private und schulische Daten ausreichend getrennt werden (z. B. durch getrennte Konten oder Ordner).
Auch hier ist durch die Schule sicherzustellen, dass das Gerät außerhalb der Schulzeit vollumfänglich genutzt werden kann. Die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des Geräts (bspw. die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit) liegt somit hauptsächlich bei der Schule. Eine ausführliche Vorabinformation und Dokumentation der von der Schule beabsichtigten Konfigurationen und administrativen Vorkehrungen sowie eventuelle Schulungsangebote sind unerlässlich.
Erzieherisches Wirken zielt jedoch über den Schulkontext hinaus auf eine reflektierte Mediennutzung und Selbstregulierung der Lernenden ab. Restriktive technische Maßnahmen zur Kontrolle und Überwachung können das pädagogische Handeln daher lediglich unterstützen, nicht aber ersetzen. So sollten stattdessen klare Nutzungsregeln zusammen mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet, die kontinuierliche Reflexion des Medienverhaltens als Chance begriffen und die Lehrkräfte auf die veränderten Anforderungen in der Klassenführung vorbereitet werden.
Bevor sich eine Schule für eine zentrale Verwaltung entscheidet, sollte genau überlegt werden, welchen Zweck diese verfolgt und ob es nicht andere Möglichkeiten (z. B. Nutzung der Einschränkungsmöglichkeiten der Betriebssysteme, angepasste Klassenführung etc.) gibt, um diese Ziele zu erreichen. Zudem sollte beachtet werden, dass mit einer zunehmenden Integration in ein MDM der administrative Aufwand zunimmt.
Zusätzlich sind bei einer zentralen Verwaltung einige Punkte unbedingt zu beachten:
Außerhalb der Unterrichtszeit muss das Gerät vollumfänglich genutzt werden können.
Die Erziehungsberechtigten müssen darüber informiert werden, welche Eingriffe auf dem Gerät möglich sind und durchgeführt werden.
Die Erziehungsberechtigten müssen der zentralen Verwaltung zustimmen.
Mit dem Mobile-Device-Management-Anbieter muss eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Es entstehen zusätzliche Kosten für die MDM-Gerätelizenzen und ggf. für die Verwaltung durch einen Dienstleister.
Die Berater digitale Bildung können Kontakt zu anderen Schulen herstellen, deren Fokus unter anderem auch auf der Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur im Bereich der 1:1-Ausstattung liegt.
Dazu bieten wir Ihnen einen Fragebogen. Dieser kann auch als Fragegerüst dienen, wenn Sie mit Schulen, die in diesem Bereich bereits Erfahrungen gemacht haben, in Kontakt treten.
Aktuelle schulische Gegebenheiten und technische Ressourcen
Informationen zu rechtlichen Bestimmungen
Pädagogische und organisatorische Aspekte
Notwendige Absprachen im Kollegium für einen lernförderlichen Unterricht in der 1:1-Ausstattung
Präventive, reflexive und interventive pädagogische Maßnahmen
Information und Partizipation