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Die Rolle der Erziehungsberechtigten und des Ganztages klären

Die Erziehungsberechtigten spielen in der 1:1-Ausstattung eine tragende Rolle. Zur Gestaltung eines verlässlichen pädagogischen Rahmens gehört daher auch die erfolgreiche Einbindung der Erziehungsberechtigten. In welchen Bereichen dies notwendig ist und worauf Schulen hier aufbauen können, zeigt folgender Artikel.

Überblick über mögliche Unterstützungsbereiche

In welchen Bereichen sind Informations- und Unterstützungsangebote für Erziehungsberechtigte erforderlich?

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Eine 1:1-Ausstattung mit Privatgeräten betrifft die Familien der Lernenden stärker als andere Ausstattungsvarianten und muss deswegen mit besonderer Aufmerksamkeit geplant und eingeführt werden. Die Einbindung der Erziehungsberechtigten ist insbesondere notwendig, da …

  • … die digitalen Endgeräte von den Erziehungsberechtigten beschafft und zu schulischen wie auch privaten Zwecken verwendet werden,

  • … vereinbarte Regeln z. T. über das schulische Lernen hinaus gehen können,

  • … Erziehungsberechtigte oftmals gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler beim digital gestützten Lernen zu Hause begleiten möchten.

Durch diese Rahmenbedingungen entstehen in der 1:1-Ausstattung neue Bereiche, in denen klar definiert werden sollte, wo die Schule Unterstützung anbieten möchte, in welcher Form und wie weit der Einsatz aus schulischer Sicht reichen soll, um auch einer möglicherweise unrealistischen Erwartungshaltung seitens der Erziehungsberechtigten begegnen zu können. Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen ist die Einschätzung des Unterstützungsbedarfes in jeweils folgenden Bereichen:

Die Einschätzung wird von Schule zu Schule unterschiedlich ausfallen, da die örtlichen Rahmenbedingungen, die gewählte Jahrgangsstufe, die Zusammensetzung der Schüler- und Elternschaft und Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten sowie der Schule berücksichtigt werden müssen.

Folgende Punkte sollten dennoch allgemein beachtet werden:

  • Im Kontext der 1:1-Ausstattung ist es wichtig, die Eltern von Anfang an in den Integrationsprozess einzubeziehen und über die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten der digitalen Endgeräte zu informieren.

  • Die Schulen sollen beim Beschaffungsvorgang unterstützen.

  • Die Erziehungsberechtigten müssen in der Lage sein, die Kinder trotz des veränderten Lernmediums unterstützen zu können und auch über die Vorteile für das Lernen zu Hause informiert werden.

  • Es sollten klare Erwartungen formuliert werden bezüglich der Erreichbarkeit und der Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, sich über angebotene Kanäle zu informieren. Insbesondere, wenn Lehrkräfte die Erziehungsberechtigten durch den Einsatz geeigneter Portallösungen über den Lernstand informieren.

  • Die Erziehungsberechtigten sollten über die geltenden Regeln zum Umgang mit mobilen Endgeräten in der Schule informiert werden.

Ziel ist die Etablierung niederschwelliger Informations-, Austausch- und Beratungsstrukturen an den Schulen in medienpädagogischen Fragen sowie im Kontext der Schülergeräte.

Den Ganztag mitdenken

Inwiefern ist der Ganztag einzubinden?

In Schulen mit offener bzw. gebundener Ganztagsbetreuung sind häufig externe Partner eingebunden. Die Einführung einer 1:1-Ausstattung erfordert eine enge Zusammenarbeit, um das pädagogische Konzept weiterzuentwickeln. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten über geltende Unterrichtsvereinbarungen und Absprachen (Regeln, Verwendung einer einheitlichen Lernumgebung etc.) informiert sind. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, die Lernenden weiterhin effektiv zu unterstützen. Absprachen bieten hier eine vielversprechende Möglichkeit, die Vorteile der 1:1-Ausstattung, wie erleichterten Austausch in der Lerngruppe, Einsatz digitaler Lernumgebungen und Bereitstellung von Materialien durch Lehrkräfte, auch für das Lernen im Ganztag zu nutzen.

Leitbilder zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft (KESCH)

Welche bewährten Konzepte gibt es?

Bei der Konzeption der Angebote muss die Schule entscheiden, wann und wie sie die Erziehungsberechtigten miteinbeziehen möchte und welche Absprachen in diesem Zusammenhang erforderlich sind. Diese Entscheidung ist nicht nur zu Beginn, sondern auch regelmäßig und zu geeigneten Zeitpunkten im gesamten Veränderungsprozesses notwendig. Gleichzeitig eröffnet die Digitalisierung und ihre Kommunikationsformen neue Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion zwischen Schule und Eltern. Diese gilt es, geschickt zu gestalten und angemessen zu nutzen.

Wie jedes Feld der Schulentwicklung braucht auch die Weiterentwicklung der Kooperation Elternhaus-Schule eine Zielorientierung. Dabei kann man sich auch in der 1:1-Ausstattung an die Leitbilder zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft orientieren.

Die Zusammenarbeit wird dabei in vier Handlungsfelder bzw. Qualitätsbereiche gegliedert. Zu den vier Qualitätsmerkmalen gehören jeweils Leitbilder, die den einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung des Leitbildes vorangestellt sind.

Ziel der Leitbilder ist es, Schulen wie Erziehungsberechtigten einen Orientierungsrahmen für eine qualitätsorientierte Ausgestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in den vier Qualitätsbereichen zur Verfügung zu stellen und Impulse zur Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen und Angebote zu geben. Zunächst sind die Leitbilder geeignet, eine gemeinsame Ausgangsplattform für Überlegungen zur Weiterentwicklung der Elternarbeit an der Einzelschule zu bilden. In welchem Maße und mit welchen konkreten Maßnahmen die Schulen die Entwicklungsarbeit entlang der einzelnen Leitbilder vorantreiben, müssen Schulen letztlich angesichts ihrer besonderen Voraussetzungen und Bedürfnisse selbst entscheiden.” (Stiftung Bildungspakt)

Leitlinie:

Alle Eltern fühlen sich als Teil der Schulgemeinschaft wohl und wertgeschätzt.

Mögliche Maßnahmen:

  • Erarbeiten/Fokussieren gemeinsamer Werte und Regeln zum Umgang mit digitalen Endgeräten

  • Etablieren gemeinsamer Austauschrunden zu Schulentwicklungsprozessen

  • ...

Leitlinien:

Die Erziehungsberechtigten, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler arbeiten gemeinsam am Erziehungs- und Bildungserfolg und stimmen sich über Lernziele und -inhalte ab.

Mögliche Maßnahmen:

  • Die Schule macht ihre Erwartungen an die Erziehungsberechtigten bezüglich wichtiger Kommunikations- und Kooperationsanlässe transparent und verpflichtet sich, für die Eltern zeitnah ansprechbar zu sein.

  • Ziele, Maßnahmen und Formen der häuslichen Lernbegleitung und des elterlichen Schulengagements werden zwischen Schule und Elternhaus aufeinander abgestimmt und regelmäßig besprochen.

  • Dies spezifischen Beratungs- und Unterstützungsbedürfnisse von Eltern mit Kindern, die besondere Lernbedürfnisse haben, werden berücksichtigt.

  • Die Erziehungsberechtigten erhalten konkrete Tipps zur häuslichen Förderung ihrer Kinder und wie Lernen im Alltag ausgestaltet sein kann. Zudem wird besprochen, wie angemessene Rahmenbedingungen zur Erledigung der Hausaufgaben gestaltet sein können.

  • Die Schule fördert gezielt die Vernetzung unter Erziehungsberechtigten. Dazu werden Möglichkeiten der gegenseitigen Hilfestellung aufgezeigt und zur Vernetzung kann die schulische Infrastruktur (Räumlichkeiten, Homepage) genutzt werden.

  • Informationsressourcen zu Aspekten der Förderung, Erziehung und Bildung für die Eltern; Erziehungs- und Bildungstraining außerschulischer Anbieter sind verfügbar und werden in das Schulgeschehen integriert.

  • ...

Leitlinie:

Die Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte informieren einander regelmäßig und auch anlassunabhängig über alles, was für die Bildung und Erziehung der Kinder von Bedeutung ist.

Exemplarische Maßnahmen:

  • Die Schule stellt sicher, dass alle Erziehungsberechtigten alle wichtigen Informationen regelmäßig und aktualisiert erreichen, etwa über Newsletter oder die Homepage.

  • Aber auch Erziehungsberechtigte, die schulische Veranstaltungen nicht besuchen, müssen wichtige Informationen bekommen.

  • Die Schule nutzt geeignete Portallösungen, die es ermöglichen, möglichst alle Erziehungsberechtigten zeitnah und zuverlässig zu informieren und auch regelmäßig Rückmeldungen von ihnen einzuholen.

  • Für klar definierte Aufgabenbereiche werden konkrete Ansprechpersonen benannt.

  • Gespräche und Informationsmaterialien sind zielgruppenspezifisch ausgerichtet und wichtige Informationen der Schule werden grundsätzlich auch in den Muttersprachen der Erziehungsberechtigten mit Migrationshintergrund veröffentlicht.

  • Es werden unterschiedliche und zu Anlass und Elternschaft passende Kommunikationswege unter Berücksichtigung der zeitlichen Verfügbarkeiten und Arbeitszeiten der Eltern genutzt. Dies geschieht mittels formeller und informeller Kommunikation.

  • ...

Leitlinie:

Die kollektive Mitbestimmung und Mitwirkung der Elternschaft ist gewährleistet. Sie werden, sofern erwünscht und praktikabel, in Entscheidungen über das Schulleben und Unterrichtsgeschehen eingebunden.

Mögliche Maßnahmen:

  • Entscheidungen und Beteiligungsmöglichkeiten der Elternschaft werden transparent gemacht. Beispiel: Digitale Formen der Informationsvermittlung werden genutzt, so etwa Newsletter, Elternbriefe und die Homepage der Schule.

  • Die Schulleitung lädt Erziehungsberechtigte ein, sich am Prozess der Schulentwicklung zu beteiligten

  • Erziehungsberechtigte werden jährlich von der Schule über ihre Zufriedenheit hinsichtlich ihrer Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten befragt.

  • ...

Eine umfassendere Beleuchtung von „Qualitätsmerkmalen schulischer Elternarbeit – Ein Kompass für die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus“ findet sich in der Broschüre, die im Auftrag der Vodafone Stiftung Deutschland erstellt wurde.

Umsetzungsbeispiele zur Einbindung der Erziehungsberechtigten

Wie gestalten andere Schulen die Kommunikation und Mitsprache?

  • Einrichtung eines Arbeitskreises

    Einrichtung eines Arbeitskreises „Das Tablet in der Schule und Zuhause“ zum Austausch mit den Erziehungsberechtigten über medienerzieherische Fragen.

  • Empfehlungen und Erfahrungen der Projektschulen „Digitale Schule 2020” zur Kommunikation

    Aus Sicht der Lehrkräfte und der Schulleitung ist es wichtig, Vereinbarungen zutreffen, die die Grundlage bilden, dass das Kollegium sich bereit erklärt, die digitalen Kommunikationskanäle der Schule „verbindlich“ zu nutzen. Festgelegt wird z. B., dass

    • die digitale Kommunikation mit Eltern von Lehrkräften selbstständig gestaltet wird und keine Kontrolle durch die Schulleitung erfolgt,

    • Lehrkräfte nicht permanent digital erreichbar sein müssen, etwa nicht mehr nach 18:00 Uhr oder am Wochenende,

    • Anfragen der Eltern nicht umgehend beantwortet werden müssen, aber dass es Zeitfenster für eine verpflichtende Rückmeldung gibt, z. B. innerhalb von zwei Werktagen,

    • die Themen, die digital kommuniziert werden, beschränkt sind, z. B. auf Terminvereinbarung und Klärung von Sachfragen,

    • auf einen angemessenen Umgangston zu achten ist.

    Gleichzeitig werden die Erziehungsberechtigten darum gebeten, Lehrkräfte nur in wirklich wichtigen Angelegenheiten zu kontaktieren.

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