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Einen Überblick über den Beschaffungsprozess gewinnen

Die Beschaffung der mobilen Endgeräte im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ erfolgt im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen beteiligten Schülerinnen und Schüler. Die Schule soll beim Beschaffungsprozess unterstützen. Damit die Gerätebeschaffung reibungslos läuft, sollten den Erziehungsberechtigten der organisatorische Ablauf und mögliche Vorgaben der Schule möglichst transparent kommuniziert werden. Dazu gehören auch das Antragsverfahren zur Förderung der Endgeräte, die Bereitstellung von Begleitangeboten sowie die Einholung notwendiger Zustimmungen.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Grundstruktur des Beschaffungsmodells?

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  • Die Gerätebeschaffung und -förderung sind in einer Bekanntmachung des Kultusministeriums geregelt.

  • Die mobilen Endgeräte werden von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben und befinden sich in deren Eigentum.

  • Die Geräte werden als nicht lernmittelfreies Lernmittel für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zu Hause für private Zwecke verwendet werden.

  • Bei der Finanzierung werden die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler mit staatlichen Zuschüssen unterstützt.

  • Die Inanspruchnahme des Angebots der staatlich bezuschussten Eigenbeschaffung durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern ist freiwillig.

  • Die Schulen können technische Mindestkriterien für die Geräte festlegen und die Gerätebeschaffung unterstützen. Hierbei sind der Schulaufwandsträger sowie die Schulgemeinschaft in geeigneter Weise einzubeziehen und die bestehende IT-Bildungsinfrastruktur der Schule zu berücksichtigen.

  • Die Förderberechtigten werden von der Schule über die Rahmenbedingungen und (technischen) Bedarfe der Schule, das Beschaffungsmodell sowie über pädagogische Begleitangebote informiert.

Detaillierte Informationen zur Gerätebeschaffung und zum Förderverfahren sowie Antworten auf die häufigsten Fragen in diesem Kontext finden auf der Homepage des Kultusministeriums unter folgendem Link:

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